Weibel Thomas · Nationalrat · 2013-12-10
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-12-10
Wortprotokoll
In der Eintretensdebatte war Transparenz ein zentraler Begriff. Mit meiner Minderheit beantrage ich, dass mit Artikel 4 Buchstabe g die Zielsetzung dahingehend ergänzt wird, dass der Bund zusammen mit den Kantonen für Transparenz und Vergleichbarkeit der Weiterbildungsangebote und -abschlüsse zu sorgen hat. Die Transparenz wurde bereits unzählige Male genannt. Auch Bundesrat Schneider-Ammann hat sie als eines der Elemente der Grundsätze dieses Gesetzes erwähnt. Die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Weiterbildungsangebote sind im allseitigen Interesse. Personen, welche eine Weiterbildung machen wollen, müssen die Angebote vergleichen können. Auch für die Wirtschaft ist die Vergleichbarkeit wichtig. Wenn jemand mit irgendeinem Abschluss kommt, ist die Einordnung äusserst schwierig. Heute ist die Vergleichbarkeit meistens sogar unmöglich. Die Vergleichbarkeit liegt zudem auch im ureigenen Interesse aller Organisationen, welche Weiterbildungen anbieten. Auch sie sollen sich einordnen können und wissen, wo sie im Vergleich zur Konkurrenz stehen. Die Vergleichbarkeit ist auch eine Voraussetzung, wenn nichtformales Lernen an eine formale Bildung angerechnet werden soll. Transparenz und Vergleichbarkeit können mit vertretbarem bürokratischem Aufwand erreicht werden; das kann mit einer entsprechenden Umsetzung auch gewährleistet werden.
Heute mangelt es im gesamten Weiterbildungsbereich an Transparenz, sowohl bei den Angeboten als auch bei den Abschlüssen. Diese Transparenz soll nicht nur in der Botschaft und in den Materialien genannt werden, sondern sie gehört in die Zielsetzung des Weiterbildungsgesetzes.
Ich bitte Sie deshalb, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.