Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2013-12-10
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-12-10
Wortprotokoll
Für die FDP-Liberale Fraktion ist die Situation bei diesem Block 2 ziemlich übersichtlich. Wir wollen nicht, dass die Arbeitgeber zu sehr in die Pflicht genommen werden, weil sie ihrer Pflicht im Bereich der Weiterbildung nämlich schon vorbildlich nachkommen. Ich darf noch einmal sagen, dass von den insgesamt 61 Prozent der Personen, die eine berufliche Weiterbildung gemacht haben, doch etwa 93 Prozent von ihrem Arbeitgeber unterstützt worden sind, sei es durch finanzielle Beihilfen, sei es durch Arbeitszeitermässigungen. Das ist eine stolze Zahl, die man auch finanziell ausdrücken kann: Im ganzen Weiterbildungsmarkt mit zirka 5 Milliarden Franken Umsatz pro Jahr haben die Arbeitgeber rund 2 Milliarden Franken selber beigesteuert. Das ist eine Tatsache. Von daher bin ich schon etwas enttäuscht, dass die Ratslinke davon spricht, die Arbeitgeber erfüllten ihre Pflichten nicht, man müsse den Firmen vorschreiben, wie sie die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen hätten.
Lassen Sie mich noch einmal zum schönsten Satz dieser Gesetzesvorlage sprechen. Artikel 5 Absatz 1 lautet: "Der einzelne Mensch trägt die Verantwortung für seine Weiterbildung." Genau das ist der Kern dieses Gesetzes, daran gibt es rein gar nichts zu rütteln, da gibt es nichts zu ergänzen oder zu vermehren. Es ist eine klare Botschaft, die eigentlich allen Leuten einleuchtet.
Wenn man von diesem Prinzip abrückt, kommen automatisch die Fragen wieder auf: Die Verantwortung bei der öffentlichen Hand, die Verantwortung beim Arbeitgeber - was bedeutet das letztlich? Und denken Sie einfach immer daran: Egal, welches Gesetz wir beraten, 97,5 Prozent der Firmen in der Schweiz beschäftigen 50 Mitarbeitende oder weniger. Und diese Firmen sind vor allem gemeint, wenn es um die Berufsbildung oder um die Weiterbildung geht. Deshalb gibt es nur eine Lösung: Das Individuum ist verantwortlich für seine Weiterbildung, und die Minderheit V (Schilliger) ist zu unterstützen.
Ich darf auch zum Regulationsbereich sprechen, in dem es, in Artikel 8, um die Chancengleichheit geht. Auch hier gilt: Im Prinzip ist es eigentlich nicht notwendig, diesen Artikel in jedem Gesetz zu wiederholen. In den Artikeln 2 und 8 der Bundesverfassung sind die Chancengleichheit und die Gleichstellung sowieso enthalten. Das ist ein Postulat, das in der Verfassung steht, und es ist uns schleierhaft, warum man es in jedem Spezialgesetz wiederholen muss. Auch deshalb gilt: Es ist vor allem dem Bundesrat und der Minderheit Schilliger zu folgen.
Bei Artikel 9 gehe ich in eine grundlegend andere Richtung als mein Vorredner: Sehen Sie, Herr Vischer, der Weiterbildungsmarkt, der Weiterbildungsbereich ist vor allem privat organisiert, nicht staatlich. Jetzt haben Sie ein Problem: Eine öffentliche Hochschule zum Beispiel bietet noch eine Weiterbildung an, und da könnte sich diese öffentliche Hochschule ja auf den Standpunkt stellen: Die Raum- oder die Personalkosten, die belasse ich beim konsekutiven Bereich, beim Bildungsbereich, die verrechne ich dem Weiterbildungsbereich nicht. Wer schafft denn das Dumpingangebot? Nicht der private Anbieter, sondern die öffentliche Hochschule selbst. Darum ist es wichtig, dass zwei Dinge, die hier im Wettbewerbsartikel richtig formuliert sind, im Zentrum stehen: Das erste Postulat ist, dass man Angebote zu Marktpreisen offeriert; und das zweite Postulat ist, dass man sich vielleicht nicht allzu dezidiert in einen Wettbewerb begibt, in dem es auch private Anbieter gibt. Das ist das Einzige, was dieser Wettbewerbsartikel aussagt.
Wenn Sie den Wettbewerbsartikel streichen wollen, Herr Vischer, dann haben Sie genau das Problem, das Sie geschildert haben: Dann können die öffentlich-rechtlich organisierten Bildungsanbieter durch den öffentlichen Auftrag quersubventioniert Angebote zu irgendwelchen Preisen anbieten, und die privaten Anbieter, die viel höhere Preise für das genau gleiche Bildungsangebot haben, werden durch die öffentliche Hand schlicht aus dem Markt gedrängt. Das wollen wir nicht. Wir wollen, dass die privaten und öffentlichen Anbieter auf gleicher Augenhöhe in den Markt eintreten. Genau deshalb ist der Wettbewerbsartikel notwendig. Ich verstehe die Logik, mit der Sie hier argumentieren, überhaupt nicht. Wenn man das abschafft, dann schafft man den privaten Weiterbildungsbereich gänzlich ab, und das wäre schade.