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Leuthard Doris · Nationalrat · 2001-09-25

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-25

Wortprotokoll

Seit dem Frühling dieses Jahres ist festzustellen, dass plötzlich alle Parteien die Familienpolitik entdeckt haben und fördern wollen. Wir sind gespannt, ob es sich dabei um mehr als Lippenbekenntnisse handelt.

Mit dem Bundesrat teilen wir die Auffassung, dass eine Reform im Sinne einer Entlastung der Ehepaar- und Familienbesteuerung dringend nötig ist und dass diese den veränderten Familienstrukturen Rechnung zu tragen hat. Die CVP verfolgt seit 1993 vier Hauptziele:

1. Wir wollen die steuerliche Privilegierung der Konkubinatspaare aufheben und Ehepaare mit Konsensualpaaren gleichstellen.

2. Wir verfolgen eine Erhöhung der Kinderabzüge von heute 5600 Franken und der Ausbildungsabzüge, weil nur so den Familienlasten Rechnung getragen wird.

3. Wir beabsichtigen mit der Vorlage eine Entlastung der mittelständischen Familien.

4. Steuerpolitisch soll der Vielfalt der heutigen, neuen Familienformen Rechnung getragen werden, sodass alle Familien, d. h. alle, die Kinder haben, von der Unterstützung profitieren.

Die CVP stellt mit Genugtuung fest, dass sowohl der Bundesrat als auch die Mehrheit der Kommission unsere Ziele und sämtliche Anträge übernommen haben. Vor allem freuen uns die Kinderabzüge von 11 000 Franken, die sich sogar erhöhen, wenn Kinder in der Ausbildung stehen. Das ist lebensgerecht und trägt den effektiven Familienlasten Rechnung. Gegenüber dem Entwurf des Bundesrates erhöhen sich dadurch die Ausfälle um 30 Millionen Franken. Aufgrund der gesellschaftlichen Tragweite dieser verbesserten Unterstützung erachten wir dies jedoch als verantwortbar und nötig.

Sie wissen, dass wir anfänglich zur Verwirklichung unserer Ziele das Modell des Familiensplittings bevorzugten. Nachdem die Eidgenössische Steuerverwaltung in diesem Sommer einen Berechnungsfehler eingestehen musste, hätte ein Festhalten am Familiensplitting weitere Mindereinnahmen und einen Verbleib bei den heutigen Kinderabzügen mit sich gebracht. Unsere Ziele wären so nicht zu erreichen gewesen, weshalb wir seither das Teilsplitting unterstützten. Das fällt uns umso leichter, als mit Artikel 9a die Gleichstellung aller Familien bzw. aller Kinderhabenden als eigentliches Kernstück des Familiensplittings im System des Teilsplittings verankert werden konnte.

Zum Appell der SP-Fraktion für Individualbesteuerung können wir nicht Ja sagen. Das entlastet zwar die Familieneinkommen unter 100 000 Franken, dafür wird dieselbe Einkommenskategorie bei den kinderlosen Haushalten zusätzlich belastet. Die Realität zeigt, dass es heute rund 27,5 Prozent Singlehaushalte und 31 Prozent Haushalte mit Paaren ohne Kinder gibt. Das Modell der SP würde also mehr als die Hälfte unserer Bevölkerung erheblich treffen, darunter alle Seniorinnen und Senioren, die in der Regel Einverdienerpaare waren, und dazu noch alle Kinderhabenden mit Einkommen über 100 000 Franken. Das System des Teilsplittings scheint uns da gerechter zu sein und entlastet rund 37 Prozent der Bevölkerung, anstatt wie heute nur 17 Prozent. Es wäre zudem an der Zeit, dass ideologische Streitigkeiten um das beste System aufhören. Die Verwaltung hat uns ausgezeichnete Unterlagen geliefert, aus denen hervorgeht, dass im wohl sehr verbreiteten Fall eines Zweiverdienerehepaares mit zwei Kindern und einem Einkommen von 100 000 Franken etwa ein Steuerunterschied von 92 Franken beziehungsweise bei Konkubinatspaaren von 80 Franken besteht. Es kann doch nicht sein, dass wir uns darüber streiten.

Die CVP-Fraktion wird sämtliche Rückweisungsanträge der Minderheiten I, II und III ablehnen und in der Detailberatung der von uns geprägten Mehrheit folgen.

Es wurde mehrmals der Vorwurf erhoben, dass die Vorlage vor allem die hohen Einkommen über 200 000 Franken entlastet. Das ist richtig beim Entwurf des Bundesrates, den wir nicht unterstützen. Beim Antrag der Mehrheit der WAK wird der Mittelstand mit Einkommen bis 90 000 Franken entlastet. Das ist eines der Ziele der CVP, nachdem dieser Mittelstand in den vergangenen Jahren durch diverse Gebühren und Steuern mehr belastet wurde, und geschieht im Wissen darum, dass die tiefen Einkommen sowieso keine direkte Bundessteuer bezahlen und von der Harmonisierung in den Kantonen eine Entlastung erfahren. Zudem haben wir im Frühjahr den Parlamentarischen Initiativen Meier-Schatz und Fehr Jacqueline Folge gegeben; d. h., im Fall von sehr niedrigen Einkommen Ergänzungsleistungen beschlossen.

Die CVP wird sich weiterhin für die Entlastung der unteren Einkommen einsetzen. Dafür gibt es aber geeignetere Bereiche als die Steuern, z. B. die Kinderzulagen oder die Krankenkassenprämien. Dementsprechend haben wir letzte Woche der Parlamentarischen Initiative Meyer Thérèse Folge gegeben.

Echte Familienpolitik beginnt nicht mit Steuerpolitik und hört auch nicht damit auf.