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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2001-09-25

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-25

Wortprotokoll

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat sich seit Beginn dieses Jahres intensiv mit dem vom Bundesrat vorgelegten Steuerpaket 2001 auseinander gesetzt. Im Zentrum der Diskussion standen drei Vorlagen:

1. Die Ehepaar- und Familienbesteuerung ist eine Vorlage, die zu den Legislaturzielen gehört und welcher demnach hohe Priorität geschenkt wird.

2. Ein weiteres Ziel des Steuerpaketes liegt in der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Finanzplatzes durch Entlastungen im Bereich der Umsatzabgabe.

3. Schliesslich sollen beim selbstgenutzten Wohneigentum steuerliche Vereinfachungen erzielt werden.

Dieses Steuerpaket gab Anlass zu mehreren Sitzungen und Hearings. Die Kommission entschied sich im Laufe der Beratungen, das Steuerpaket in zwei Vorlagen aufzuteilen. Sie beantragt Ihnen heute, dass wir als Erstes das Bundesgesetz zur Ehepaar- und Familienbesteuerung und das Bundesgesetz über die Umsatzabgabe - die Vorlage "Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden und Bundesgesetz über die Stempelabgaben" (Entwurf 1) - beraten. Die Frage der Wohneigentumsförderung und -besteuerung (Entwurf 2) wird separat behandelt.

Zur Ehepaar- und Familienbesteuerung: Die Kommission hat sich mit den verschiedenen Modellen, die von der Expertenkommission Locher vorgeschlagen wurden, intensiv auseinander gesetzt. Sie hat auch die Ergebnisse der Vernehmlassung analysiert und musste feststellen, dass daraus gar keine klaren Schlussfolgerungen gezogen werden konnten. Denn jedes der drei Modelle - Vollsplitting, Individualbesteuerung modifiziert und Familiensplitting - hatte seine Befürworter. Der Bundesrat schlug danach in seiner Botschaft ein viertes Modell vor: das Teilsplitting ohne Wahlrecht.

Mit dieser Vorlage sollen angesichts der Veränderungen der Lebensformen und der Familienstrukturen zwei Ziele erreicht werden. Ich möchte diese im Vorfeld der Debatte kurz in Erinnerung rufen.

Das erste Ziel besteht in der Ausmerzung der sehr grossen Unterschiede in der steuerlichen Belastung von Ehepaar und Konsensualpaar. Das Bundesgericht hatte 1984 im Entscheid Hegetschweiler festgehalten, dass der kantonale Steuergesetzgeber Ehepaare einerseits im Verhältnis zu allein stehenden Personen entlasten muss und sie andererseits im Verhältnis zu Konkubinatspaaren nicht stärker belasten dürfte. Die Kantone haben danach zur Korrektur angesetzt; nur der Bundesgesetzgeber hielt an der steuerlichen Bevorzugung von Konkubinatspaaren oder der so genannten "Heiratsstrafe" fest. Mit dieser Vorlage gilt es nun, die gebotenen Korrektive zu verankern.

Das zweite Ziel hat eine steuerliche Entlastung der Familien zum Inhalt. Der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von steuerpflichtigen Personen mit unterschiedlich grossem Haushalt muss bei gleichem steuerbarem Einkommen Rechnung getragen werden. Im Vorfeld der heutigen Debatte wurde der Fokus fast ausschliesslich auf dieses zweite Ziel gerichtet, weil sich aus sozioökonomischer Sicht die Situation der Eltern in den letzten Jahren bedeutend verändert und teils auch klar verschlechtert hat. Weiter führen die veränderten familiären Lebensformen dazu, dass eine wachsende Zahl von Paaren mit Kindern keine eheliche Gemeinschaft bilden und demnach auch eine Benachteiligung erfahren können.

Die Finanzlage des Bundes erlaubt eine echte Entlastung der Steuerpflichtigen. Der Bundesrat stellt deshalb auch 1,3 Milliarden Franken für die Revision der Ehepaar- und Familienbesteuerung zur Verfügung. Die Mindereinnahmen haben unmittelbare Auswirkungen auf die Kantone, welche 400 Millionen Franken beisteuern müssen. Wir haben deshalb auch Hearings mit den Vertretern der Kantone durchgeführt, um einerseits in Erfahrung zu bringen, wie sie zum Modellvorschlag des Bundesrates stehen, welcher ja bekanntlich nicht in die Vernehmlassung gegeben wurde. Andererseits wollten wir wissen, wie sie diese Mindereinnahmen kompensieren. In diesem Punkt schulden sie uns nach wie vor eine klare Antwort.

Zahlreiche Vorabklärungen wurden deshalb vor dem Entscheid der WAK-NR über die Modellwahl vorgenommen. Erwähnt seien hier nur die Wichtigsten: die Verfassungskonformität der verschiedenen Modelle; die Auswirkungen der Steuerausfälle auf das Haushaltgleichgewicht; die Belastungsvergleiche und Auswirkungen auf die verschiedenen Einkommensklassen und Haushaltstypen; die Ablösung des Kinderabzuges vom steuerbaren Einkommen durch einen Abzug vom Steuerbetrag und die Auswirkungen auf die Kantone; die Auswirkungen einer Umstellung des Steuersystems auf ein Teilsplitting und die Auswirkungen auf die [PAGE 1167] Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer im Jahr 2004. In der Detailanalyse werden wir noch auf die einzelnen Punkte näher eingehen. Schliesslich hat die WAK die verschiedenen Vorstösse, die von Ihrem Rat überwiesen wurden, bei ihrem Entscheid mit berücksichtigt.

Aufgrund dieser Ausgangslage schlägt Ihnen nun die Kommissionsmehrheit - der Entscheid fiel mit 16 zu 8 Stimmen - folgende Eckpfeiler vor:

1. Zur Modellwahl: Wir schlagen Ihnen zwar das vom Bundesrat favorisierte Teilsplitting, aber mit Wahlrecht für Konkubinatspaare mit Kindern vor. Das ist eine Gleichstellung aller Familien. Somit erreichen wir die Gleichstellung der Familienhaushalte mit Kindern und schaffen keine Benachteiligung für Eltern. Diesem auf Kinder zentrierten Entscheid wurde bis anhin in den Medien wenig Beachtung geschenkt. Er drängt sich aus familienpolitischer Sicht auf, denn eine Diskriminierung von Eltern lässt sich angesichts der erbrachten Leistungen der Familiengemeinschaften unter keinen Umständen rechtfertigen. Mit dem Verzicht auf das Vollsplitting und dem Übergang zum Teilsplitting mit dem Divisor 1,9 kann die Relation der Belastungen zwischen den verschiedenen Lebensformen angeglichen werden. Dies zeigt auch ein Blick auf die verteilten Tabellen. So müssen Sie selber feststellen, dass die Differenzen in den Einkommensklassen etwa 90 bis 120 Franken betragen, wenn Sie von einem steuerbaren Bruttoeinkommen von 100 000 Franken ausgehen. Hier geht es um Ideologie, weil die gegnerische Seite etwas anderes will: die Individualbesteuerung.

Die Einführung des Splittings erlaubt denn auch die Beseitigung des Abhalteeffektes in der Folge der gemeinschaftlichen Besteuerung von Ehegatten und der damit einhergehenden höheren Grenzsteuerbelastung des Einkommens des zweitverdienenden Ehepartners, welche heute noch besteht. Mit der Modellwahl traf die Kommissionsmehrheit einen Entscheid über die Form der Veranlagung, über den Einfluss, den die Zusammensetzung des Einkommens auf die Höhe der Steuerbelastung von Ehegatten hat.

2. Die Kommissionsmehrheit legt Wert auf einen besseren horizontalen Lastenausgleich. Deshalb schlägt sie Ihnen verschiedene Verbesserungen im Bereich der zugelassenen Abzüge vor. Ich werde diese vielleicht bei den einzelnen Artikeln noch näher erläutern. Doch vorweg sei gesagt, dass die Erhöhung des Kinderabzuges auf 11 000 Franken, die Einführung eines Kinderbetreuungsabzuges von 7000 Franken - und nicht wie initial geplant von 4400 Franken - und die Wiedereinführung eines zusätzlichen Ausbildungsabzuges von 3000 Franken für eine klare Verbesserung der Lebensbedingungen sorgen und gleichzeitig zur Abfederung der Lasten der Familien beitragen werden.

3. Die Kommission schlägt Ihnen vor, dass das Steuerharmonisierungsgesetz angepasst wird. Den Kantonen wird somit die Übernahme des Splittingmodells vorgeschrieben, welches sich wiederum bereits positiv auf die Steuerbelastung für Paare mit Kindern in tieferen Einkommensschichten auswirken wird. Die Entscheide der Mehrheit führen zu einer Steuerbefreiung von etwa 37 Prozent aller Steuerpflichtigen gegenüber 17 Prozent gemäss dem geltenden Recht.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch kurz in Erinnerung rufen, dass heute 10 Prozent aller Steuerpflichtigen für 65 Prozent der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer aufkommen. Dies ist die Folge der sehr steilen Progression. Diese Relation wird noch verstärkt, da in Zukunft die Steuerpflichtigen mit Kindern und einem Einkommen unter 80 000 Franken respektive 90 000 Franken keine Steuern mehr bezahlen werden. Mit diesem Entscheid werden alle Steuerpflichtigen - also sowohl Alleinstehende, kinderlose Paare wie auch Eltern mit Kindern - frühestens ab 2003 eine tiefere Belastung erfahren.

Die Anträge der Minderheiten sind grundsätzlicher Art: Die Minderheit I (Fehr Jacqueline) verlangt eine Rückweisung mit der Aufforderung, eine zivilstandsneutrale Vorlage, basierend auf dem Grundsatz der Individualbesteuerung, auszuarbeiten. Die Minderheit III (Fässler) übernimmt das Familiensplittingmodell, welches die Umsetzung des modernen Familienbegriffs im Steuerrecht ermöglicht. In diesem Modell ist das Vorhandensein von Kindern und nicht etwa der Zivilstand ausschlaggebend. Die Minderheit II (Genner) schlägt die Rückweisung des Steuerpaketes vor, damit die zur Verfügung stehenden 1,3 Milliarden Franken gezielt allen Familien in Form einer Rente zugute kommen. Wie diese Rückweisungsanträge auch zeigen, prägen die gesellschaftspolitischen Lebensentwürfe und Vorstellungen die verschiedenen Minderheiten. Auf die weiteren Minderheitsanträge, namentlich auf den zweiten wichtigen Grundsatzentscheid betreffend einen Systemwechsel bei den Sozialabzügen, werden wir anlässlich der Detailberatung eingehen.

Die WAK hat weiter, wie ich bereits einleitend erwähnt habe, das Steuerharmonisierungsgesetz den neuen Gegebenheiten angepasst. Ich werde hier nicht auf den Minderheitsantrag eingehen. Darauf kommen wir später zurück.

Schliesslich soll mit der dritten Vorlage der am 15. Dezember 2000 genehmigte dringliche Bundesbeschluss zur Umsatzabgabe ins ordentliche Recht überführt werden. Eine Minderheit will weitere Entlastungen erzielen; aber darauf kommen wir auch noch in der Detailberatung zurück.

Im Zentrum dieser Eintretensdebatte stehen einerseits die Ehepaar- und Familienbesteuerung respektive die Modellwahl und die gesellschaftspolitischen Leitbilder, die hinter dieser Wahl stehen, und andererseits der Umfang der gesamten Entlastungen. Sie werden entscheiden müssen, welchem Modell Sie den Vorzug geben.

Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen, das Teilsplitting mit Wahlrecht zu übernehmen und ihren Anträgen zu folgen.