Luginbühl Werner · Ständerat · 2014-03-05
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2014-03-05
Wortprotokoll
Absatz 2 von Artikel 15 legt Folgendes fest: Bund und Kantone stellen "die interinstitutionelle Zusammenarbeit" sicher und "koordinieren deren Förderung". Die Mehrheit hat entschieden, dass diese Förderung "im Rahmen einer nationalen Strategie" erfolgen soll. Dieser Antrag war bereits im Nationalrat eingebracht worden, dort wurde er aber mit 119 zu 62 Stimmen abgelehnt. Bei uns in der Kommission war der Entscheid mit 6 zu 6 Stimmen knapp.
Nach Auffassung der Minderheit ist es richtig und wichtig, dass Bund und Kantone im Bereich der Grundkompetenzen die interinstitutionelle Zusammenarbeit sicherstellen und die Angebote koordinieren. Das war unbestritten. Dass das zwingend im Rahmen einer nationalen Strategie erfolgt, erachtet die Minderheit jedoch als unnötig. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Formulierung genügt, um die Zusammenarbeit und die Koordination sicherzustellen. Weiter gehende Vorgaben an den Bund und auch an die Kantone sind nach Auffassung der Minderheit nicht notwendig. Sollten Bund und Kantone einmal zur Auffassung kommen, dass sie eine Strategie erarbeiten möchten, können sie das tun, dazu braucht es keine gesetzliche Grundlage.
Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen.