Spuhler Peter · Nationalrat · 2001-09-25
Spuhler Peter · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-25
Wortprotokoll
Als Sprecher der SVP-Fraktion vertrete ich die Vorlage betreffend das Bundesgesetz zur Ehepaar- und Familienbesteuerung. Es ist für uns unbestritten, dass in den Neunzigerjahren Familien mit tieferen und mittleren Einkommen durch die Rezession, die kalte Progression sowie durch die explosionsartig gestiegenen Krankenkassenprämien Kaufkraftverluste erlitten haben. Die SVP hat die steuerliche Entlastung dieser Einkommensklassen von Anfang an befürwortet. Nachzulesen ist dies auch in entsprechenden Positionspapieren unserer Partei.
Für die SVP ist die Kritik der SP, wonach mit dem Vorschlag der Kommissionsmehrheit nur höhere Einkommen entlastet werden, nicht nachvollziehbar. Ich möchte Ihnen - speziell auch Frau Fehr Jacqueline - an dieser Stelle in Erinnerung rufen, dass keine 10 Prozent der Steuerpflichtigen über 90 Prozent der direkten Bundessteuern bezahlen. Bereits heute ist die direkte Bundessteuer zu einer eigentlichen Reichtumssteuer mutiert, und dieser Trend geht unvermindert weiter. Mit den geltenden Steuerverordnungen sind zurzeit 17 Prozent der Steuerzahler von der direkten Bundessteuer befreit. Mit der Annahme der von der Mehrheit der WAK beantragten Entlastungen werden zukünftig 40 Prozent - 40 Prozent! - der Steuerpflichtigen von der direkten Bundessteuer befreit sein. Somit sind Steuerpflichtige mit einem steuerbaren Einkommen bis 70 000 Franken zukünftig von dieser Steuer befreit. Dass bei der zugrunde gelegten Progression diejenigen, die heute bereits die hohen Lasten zu tragen haben, mehr entlastet werden, sollte eigentlich auch für Mathematikerinnen nachvollziehbar sein.
Die Minderheitsanträge, welche von links eingebracht wurden, zielen auf einen Systemwechsel ab. Nach der Vorstellung dieser Minderheiten soll der Abzug zukünftig nicht mehr vom steuerbaren Einkommen, sondern vom Steuerbetrag erfolgen. Die Zielsetzung war, dass eine Ausbezahlung erfolgen soll, wenn der Abzug höher ist als der zu bezahlende Steuerbetrag. Dies würde bedeuten, dass einmal mehr eine gigantische Umverteilung stattfinden würde, was aus unserer Sicht absolut nicht vertretbar ist. Die Folge wäre eine Vermischung von Sozialleistungen und Steuern, und die so genannte Kinderrente würde durch die Hintertüre doch noch eingeführt.
Ich bitte Sie, der Mehrheit der nationalrätlichen WAK zu folgen und sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen.