Lexipedia

Luginbühl Werner · Ständerat · 2014-03-05

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2014-03-05

Wortprotokoll

Das Bundesgesetz über Weiterbildung soll das lebenslange Lernen fördern, ein Anliegen, denke ich, das in unserer Zeit enorm wichtig ist. Wieweit es dafür ein besonderes Gesetz braucht und was dieses konkret zur Verbesserung beitragen kann, muss sich allerdings erst weisen. Das schweizerische Weiterbildungssystem ist insgesamt auf einem guten Stand. Es scheint mir daher richtig und wichtig, dass das Gesetz stark bei jenen Personen ansetzt, die nicht über die minimalen Grundkompetenzen verfügen. Es ist ein grösseres Problem, wenn in einem Land wie dem unsrigen ein beträchtlicher Prozentsatz der Bevölkerung nicht über solche Grundkompetenzen verfügt und damit schlecht oder gar nicht in den Arbeitsmarkt integriert [PAGE 52] werden kann. Die gesellschaftliche und berufliche Integration dieser Personen muss daher für Bund und Kantone ein wichtiges Anliegen sein. Die Volksschule alleine schafft das nicht, wie wir wissen. Wenn das Weiterbildungsgesetz hier einen Beitrag leisten kann, wird man in einigen Jahren rückblickend sagen können: Es hat sich gelohnt.

Darüber hinaus ist Zurückhaltung geboten. Wie erwähnt, verfügt die Schweiz über ein gutes Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten und eine hohe Bereitschaft der Bevölkerung, dieses Angebot auch zu nutzen. Soll die Verantwortung für die Weiterbildung auch künftig beim Einzelnen liegen und soll die Weiterbildung auch künftig hauptsächlich privat organisiert und durchgeführt werden - zwei meiner Auffassung nach zentrale Anliegen -, so ist bezüglich zusätzlicher und weiter gehender Regelungen Zurückhaltung geboten. Eingriffsmöglichkeiten und Interventionen des Bundes sind daher auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und bei den Differenzen mit Blick auf diesen soeben genannten Grundsatz zu entscheiden.