Lexipedia

Föhn Peter · Ständerat · 2014-03-05

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-05

Wortprotokoll

Dass dort, wo Steuergelder fliessen, eine Qualitätskontrolle vorgenommen werden muss, liegt auf der Hand. Wer zahlt, befiehlt. Und wer zahlt, will auch wissen, ob seine Investitionen den beabsichtigten Nutzen bringen und zeigen. Umgekehrt heisst das aber auch: Wo kein Steuergeld fliesst, soll der Wettbewerb spielen. Und eine funktionierende wirtschaftliche Konkurrenz ist bekanntlich der beste Garant für qualitativ gute Leistungen zu fairen Preisen. Markttransparenz herzustellen ist keine staatliche Aufgabe. Man stelle sich vor, welche Bürokratie entstehen würde, wenn der Staat in allen Branchen Markttransparenz herstellen wollte!

Es liegt in der Natur der Sache, dass der Bereich der Weiterbildung sehr dynamisch ist. Weiterbildungsangebote müssen sich stets auf neue Marktentwicklungen ausrichten, um den Arbeitnehmern und Unternehmen einen Nutzen bieten zu können. Wenn der Staat nun Vorgaben erlassen und Qualitätsraster für sämtliche Weiterbildungskurse schaffen will, welche von privaten Institutionen angeboten und durchgeführt werden, führt dies zu einer massiven Überregulierung. Ein gewaltiger Ausbau der Verwaltung, welche detaillierte Vorschriften zur Qualitätssicherung ausarbeiten muss, wäre die Folge. Wo die Verwaltung selber keine Vorschriften erlassen oder Kontrollen durchführen könnte, würden subsidiär Verbände und Organisationen damit beauftragt. Die Kosten für den dadurch entstehenden Mehraufwand müssten auf die Teilnehmer abgewälzt werden, was die Weiterbildungskurse zusätzlich und unnötig verteuern würde.

Es ist völlig unklar, wie die Begriffe "Transparenz" und "Vergleichbarkeit" in der Fassung des Nationalrates in diesem Kontext zu definieren sind. Wir müssen uns bewusst sein, [PAGE 57] dass die vorliegende Gesetzesbestimmung eine kaum überblickbare Zahl von Weiterbildungsangeboten umfasst, wie Sprach-, Computer- oder Kommunikationskurse usw. Jeder private Anbieter, welcher einen Kurs anbietet, würde davon erfasst. Das wäre doch völlig absurd. Und denken Sie auch an das äusserst breite Angebot an Fachkursen!

Es bestünde die ernstzunehmende Gefahr, dass die Vielfalt unseres Weiterbildungsangebots gefährdet und dass die hohe Qualität unter den staatlichen Vorschriften letztendlich einbrechen und abnehmen würde. Heute jedoch bestimmt die Qualität. Das bestehende System hat sich auch bezüglich Qualitätssicherung durchaus bewährt.

Der Markt reguliert sich im Wettbewerb unter den Anbietern selber. Angebote von schlechter Qualität fallen automatisch aus dem Rennen. Kurse, welche den hohen Anforderungen nicht standhalten, werden nicht mehr besucht. Dieser Artikel 6 Absatz 2 heisst nichts anderes als Harmonisierung und Zentralisierung in einem gutfunktionierenden Markt. Dies darf doch nicht Ziel dieser neuen Gesetzgebung sein! Wir würden einem gut eingeführten und optimal laufenden System, dem heutigen Kurswesen, einen Bärendienst erweisen.

Deshalb bitte ich Sie, bei Artikel 6 Absatz 2 dem Bundesrat zu folgen.