Stöckli Hans · Ständerat · 2014-03-05
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-05
Wortprotokoll
Nach dem Entscheid vorhin zu Absatz 3 ist es etwas schwieriger, diesen Antrag beliebt zu machen, aber der guten Ordnung halber werde ich es gleichwohl versuchen. Es gab in der letzten Zeit doch einige schwierige Fälle, die Regelungsbedarf aufzeigen.
Ich wurde von der Regierung des Kantons Bern eingeladen - um das höflich auszudrücken -, hier eine Intervention zu machen. Anfang Februar dieses Jahres ist in der Berner Presse und dann auch in der Schweizer Presse mit grossen Schlagzeilen ein Skandal einer Berner Privatschule aufgerollt worden. Kurz: Ein englischer Geschäftsmann indischer Abstammung, wohnhaft in England, hat in der Schweiz ein "Swiss College of Management" eröffnet, eine Privatschule für Informatik- und Managementausbildung, die insbesondere in Indien und Nepal Studenten anwarb. Diese Studenten mussten 12 900 Franken zum Voraus bezahlen, um dann an dieser "hochstehenden" Ausbildung in der Schweiz mit Schweizer Diplom und Swissness-Qualitätslabel teilnehmen zu können. Achtzehn Studenten kamen in die Schweiz, nachdem sie ihr Geld bezahlt hatten, und wollten ihre Studien in einem Industriequartier, in Bern-Bümpliz, aufnehmen. Das ging nicht lange. Nach wenigen Tagen waren keine Dozenten mehr da. Die Schule hatte kaum Infrastruktur. Der Gründer der Schule hat sich nicht mehr gezeigt, und die Lehrbücher waren unbrauchbar. Diese Menschen waren in der Schweiz, wollten wegen des guten Images der Schweiz hier für viel Geld eine Ausbildung machen und mussten dann von den Behörden betreut werden.
Das ist nicht der einzige Fall von Missbrauch. Es gibt auch in anderen Kantonen und Städten solche Fälle, insbesondere bei Tourismusschulen im internationalen Kontext. Das Reputationsrisiko wegen dieser schwarzen Schafe ist für den Bildungsstandort Schweiz gross. Die Gründung von Schulen durch Ausländer in der Schweiz ist eine Grauzone. Sie wird es auch mit diesem Gesetz bleiben, insbesondere, nachdem Absatz 3 in der Fassung der Mehrheit abgelehnt worden ist. Heute kann jeder eine Schule errichten und ein Diplom ausstellen, auch nach dem neuen Weiterbildungsgesetz. Nur im formalen Bereich, wenn die Bildungsgänge durch das BBG und das HFKG geregelt sind, gibt es Qualitätsvoraussetzungen. Im nichtformalen Bereich, wie hier bei der Weiterbildung, gibt es solche nicht.
Der Antrag, den Sie vor sich haben, will an der liberalen Grundphilosophie nicht rütteln, sondern möchte nur, dass sichergestellt wird, dass solche Missbräuche nicht mehr vorkommen. Es geht darum, dass dem Bund eine Regelungskompetenz erteilt wird, dass er auf dem Verordnungsweg Richtlinien erlassen kann, natürlich nach Anhörung der Kantone. Diese Kompetenzdelegation ist notwendig, weil sonst allenfalls ein findiger Anwalt in einem Verfahren geltend machen könnte, dass der Bundesrat gar keine Kompetenz habe, zu legiferieren. Der Präsident der kantonalen [PAGE 59] Berufsbildungs- und Bildungsämter der Schweiz hat sich entsprechend geäussert, dass eine solche Delegationsnorm in Artikel 6 des Gesetzes aufgenommen werden sollte.
Ich ersuche Sie, diesen Antrag gutzuheissen. Es ist noch nicht lange her, dass wir eine Swissness-Vorlage verabschiedet haben, bei der es darum ging, Qualitätssicherung bei Waren sicherzustellen. Jetzt, wo es um Dienstleistungen, um Brain, um Know-how, um schweizerisches Wissen geht, sollte man auch zum Schutze dieser Marke die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen regeln.