Eder Joachim · Ständerat · 2013-12-05
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2013-12-05
Wortprotokoll
Es überrascht Sie bestimmt nicht, dass mich die Antwort des Bundesrates nur teilweise befriedigt. Ich habe mir bei der Auseinandersetzung um diese Frage tatsächlich etwas mehr Tiefgang erhofft. Der Bundesrat wird sich, so meine Vermutung, nicht allzu stark mit meiner Idee beschäftigt haben, sonst hätte er sich in seinen Äusserungen nicht vornehmlich auf formale Hinweise beschränkt. Selbst wenn einige seiner Schlussfolgerungen in der Theorie korrekt sein mögen, wissen wir alle, dass die Praxis teilweise ganz anders funktioniert. Ich erwähne als Beispiel das Richtigstellen von Unwahrheiten in den Medien.
Oft wurde ich gefragt, was denn eigentlich der Grund gewesen sei, welcher mich zum Vorschlag einer unabhängigen Anrufinstanz zur Kontrolle von eidgenössischen Abstimmungskämpfen gebracht habe. Einerseits war es die Feststellung, dass die Meinungsbildung in einem Abstimmungskampf für die Stimmenden zunehmend schwieriger wird. Viele Vorlagen sind komplex und schwerverständlich. Die Abstimmungskomitees spitzen ihre Aussagen immer mehr zu, damit sie mediale Aufmerksamkeit erlangen.
Das ist aus ihrer Optik verständlich. Oft wird dabei allerdings, ganz im Gegensatz zu den Informationen der Behörden, der Bereich des Wahren verlassen. So wird mit Schlagworten und manipulativen Bildern, welche die Meinungsbildung beeinträchtigen, operiert. Falschaussagen, die mehrfach unwidersprochen wiederholt werden, bleiben in den Köpfen der Stimmenden haften. Gerne gebe ich Ihnen zwei konkrete Beispiele:
Sie alle haben sicher noch dieses Plakat aus dem Abstimmungskampf zur Initiative gegen Kriegsmaterialexporte in Erinnerung, wo die befürwortende Juso unsere Bundesrätin Doris Leuthard mit blutverschmierten Händen an einem Rednerpult zeigte. Nun kann man sagen, dass sich solches von selber erledige und die Absender diskreditiere. Das mag sein. Unverschämt war es alleweil. Als zweites - diesmal verbales - Beispiel erwähne ich die Kampagne des Nein-Komitees bei der Revision des Epidemiengesetzes, welches am 22. September 2013 zur Abstimmung gelangt ist. Die Impfgegner behaupteten auf irreführende Weise, der Bund führe einen Impfzwang ein und trete die Entscheidkompetenz an die Weltgesundheitsorganisation WHO ab.
In beiden Beispielen wurde meines Erachtens die Grenze einer sachlichen Auseinandersetzung überschritten. Nicht alle Abstimmungskämpfe verlaufen so. Das sei zugegeben. Die letzten drei Abstimmungen von 24. November 2013, also jene über die Volksinitiative "1:12 - Für gerechte Löhne", die Volksinitiative "Familien-Initiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen" und das Referendum zur Änderung des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen, gaben zu keinen von mir ins Auge gefassten Beanstandungen Anlass.
Mit den Volksinitiativen "gegen Masseneinwanderung" und "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" stehen im kommenden Februar allerdings wieder zwei hochemotionale Themen an. Die Gefahr, dass bei diesen Vorlagen erneut Grenzen überschritten werden, ist durchaus vorhanden.
Damit es nochmals für alle klar ist: Ich will mit einer solchen unabhängigen Anrufinstanz niemandem einen Maulkorb verpassen; ich will auch keine Zensurinstanz. Mir geht es darum, dass die Meinungsbildung frei und unverfälscht verlaufen kann. Das ist meiner Ansicht nach immer weniger möglich, weil es seit längerem die bedenkliche Tendenz zu einer absichtlichen Irreführung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gibt. Ich kenne nämlich PR-Büros, welche für ihre Kampagnen bewusst eine solche Strategie wählen. Wenn aber diese Entwicklung Schule macht und solche Kampagnen weiterhin ungestraft umgesetzt werden können, verlieren wir die notwendige Sachlichkeit und Rechtmässigkeit unserer politischen Auseinandersetzung. Das macht mir Sorgen.
Abschliessend bin ich der Bundeskanzlerin deshalb dankbar, wenn sie mir in ihren Ausführungen noch erklärt, ob die Landesregierung mein grundsätzliches Anliegen versteht und teilt und wie der Bundesrat zukünftig bei den erwähnten klaren Verstössen konkret vorgeht, nachdem er meiner Idee eines neutralen Schiedsrichters eine Absage erteilt hat.
Ich kann Ihnen gleichzeitig auch sagen, dass ich die Antwort des Bundesrates nicht zum Anlass nehmen werde, noch mit einem Postulat nachzudoppeln. Ich gebe mich zwar mit der Antwort nur teilweise zufrieden, mache aber in dieser Sache keinen weiteren politischen Vorstoss.