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Abate Fabio · Ständerat · 2014-03-19

Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-19

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen" wurde am 2. November 2012 mit fast 120 000 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative beantragt die Annahme eines neuen Artikels 73a der Bundesverfassung mit dem Inhalt, das Bevölkerungswachstums in der Schweiz zur langfristigen Sicherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen einzuschränken. Dieses Ziel soll im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit auch in anderen Ländern erreicht werden. Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz darf infolge Zuwanderung im dreijährigen Durchschnitt nicht um mehr als 0,2 Prozent pro Jahr wachsen. Mindestens 10 Prozent der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit müssen für Massnahmen zur Förderung der freiwilligen Familienplanung genutzt werden. Bestehende völkerrechtliche Verträge, die diesem Ziel widersprechen, müssen innerhalb von vier Jahren angepasst oder gekündigt werden. Es dürfen keine neuen völkerrechtlichen Verträge unterzeichnet werden, die dem Ziel der Initiative widersprechen.

Ihre Kommission hat die Initiative am 24. Februar 2014 geprüft. Zuerst ist über die Gültigkeit der Initiative debattiert worden, und zwar über die Einhaltung des Erfordernisses der Einheit der Materie. Das Erfordernis der Einheit der Materie ist in Artikel 139 Absatz 2 der Bundesverfassung verankert und in Artikel 75 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte wie folgt umschrieben: "Die Einheit der Materie ist gewahrt, wenn zwischen den einzelnen Teilen einer Volksinitiative ein sachlicher Zusammenhang besteht."

Bei jeder Abstimmung haben die Stimmberechtigten den Anspruch auf eine freie Willensbildung und auf eine unverfälschte Stimmabgabe. Es muss vermieden werden, dass die Stimmberechtigten gezwungen sind, eine Volksinitiative als Ganzes anzunehmen oder abzulehnen, wenn sie nur einen Teil des Textes mit verschiedenen Inhalten, die keinen sachlichen Zusammenhang aufweisen, unterstützen wollen. Der Text der Ecopop-Initiative ist sicher kein Musterbeispiel für die Erfüllung dieser verfassungsrechtlichen Anforderung. Die Kommission hat in diesem Sinne gewisse Probleme erkannt. Trotzdem beantragt sie mit 9 zu 4 Stimmen, die Initiative für gültig zu erklären.

Ziel der Ecopop-Initiative ist die dauerhafte Sicherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen in der Schweiz und in anderen Ländern. In den Absätzen 2 und 3 des vorgeschlagenen neuen Artikels 73a sind keine zusätzlichen Ziele gesetzt, sondern zwei Massnahmen festgehalten, erstens die Stabilisierung der Bevölkerungszahl und zweitens die Förderung der freiwilligen Familienplanung. Die erste Massnahme betrifft die Schweiz und beruht auf einer spezifischen Begrenzung der Zuwanderung, die zweite Massnahme betrifft die internationale Entwicklungszusammenarbeit.

Nun stellt sich die Frage: Wie lassen sich diese Massnahmen vereinbaren, sodass sie gemeinsam das erwähnte Ziel erreichen können? Ich setze voraus, dass die Antwort auf diese Frage keine Beurteilung der Tauglichkeit oder der Wirksamkeit dieser Massnahmen beinhalten muss. Es geht um die Prüfung der engen sachlichen Verbindung. Die Kommission hat mit Hilfe eines Gutachtens von Professor Andreas Kley folgende Überlegungen angestellt:

Das Ziel der Ecopop-Initiative ist global zu verfolgen. Wegen des völkerrechtlichen Territorialitätsprinzips erfordert die Umsetzung des Ziels der Initiative erstens, auf dem Gebiet der Schweiz, die Begrenzung der Einwanderung und zweitens, im Ausland, die freiwillige Familienplanung. Die Verknüpfung dieser beiden geografisch getrennten Massnahmen, diese globale Vision, gehört zur Kernproblematik der Initiative.

Ich wiederhole die Aussage eines Vertreters des Initiativkomitees, die während der Kommissionssitzung gefallen ist:

"Nous devons trouver un système qui nous offre une prospérité sans croissance. Il faut inventer une prospérité sans expansion du système, en Suisse comme dans le reste du monde. Nous proposons, à travers la politique suisse de l'émigration et de l'aide au développement, de nous attaquer à ce problème."

Die Kommission hat auch die Praxis der Bundesversammlung angeschaut. In der Vergangenheit hat das Parlament nur zwei Initiativen für ungültig erklärt. Im Zweifelsfall gilt das Prinzip "in dubio pro populo"; man entscheidet zugunsten der Volksrechte und verneint eine Verletzung des Grundsatzes der Einheit der Materie. Die Kommission, ich wiederhole es, hat die Gültigkeit der Initiative mit 9 zu 4 Stimmen anerkannt. Herr Kollege Schwaller wird die Argumente der Minderheit darlegen.

Zum materiellen Inhalt der Initiative: Den Mitgliedern der Kommission ist bewusst, dass das ständige Wachstum der Bevölkerung zu einer Herausforderung geworden ist. Wir sind immer mehr unter Druck, nachhaltige und wirtschaftsverträgliche Lösungen zu suchen. Aber diese Initiative ist keine adäquate Antwort auf diese Fragen. Im Bereich der Migrationspolitik sind die Auswirkungen einer Annahme dieser Initiative mit jenen der Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" vergleichbar. Diese neue Verfassungsbestimmung wurde vom Volk am 9. Februar 2014 angenommen. Die Geschichte ist bekannt, und wir alle wissen, worum es geht. Aber die Ecopop-Initiative bringt ein neues Element: Im Rahmen der schon erwähnten und dargestellten Massnahmen gibt es die Forderung, dass die ständige Wohnbevölkerung in unserem Land infolge Zuwanderung im dreijährigen Durchschnitt um nicht mehr als 0,2 Prozent pro Jahr wachsen darf. Um dieses Ziel erreichen zu können, wäre somit für alle Ausländerkategorien und alle Arten von Aufenthaltsbewilligungen die Einführung von Kontingenten nötig. Die in Absatz 2 der neuen Verfassungsbestimmung erwähnte "ständige Wohnbevölkerung" ist gemäss Artikel 2 Buchstabe d der Volkszählungsverordnung definiert: Es sind die hier domizilierten Schweizer und alle Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung von mindestens 12 Monaten.

Im Jahr 2013 wäre mit der Umsetzung der Limite von 0,2 Prozent eine Zuwanderung von rund 96 000 Personen möglich gewesen. In Bezug auf die Durchschnittszahlen der letzten fünf Jahre hätte die Zuwanderung um einen Drittel reduziert werden müssen. Es besteht keine Möglichkeit, mit einer korrekten und genauen Anwendung dieses neuen Artikels 73a Absatz 2 der Bundesverfassung eine Lösung z. B. zugunsten der Erfordernisse der Wirtschaft zu finden. Diese [PAGE 268] Bestimmung geht weiter als der neue Verfassungsartikel der Masseneinwanderungs-Initiative.

Vorgestern haben wir das Auslandschweizergesetz beraten. Diese Vorlage betrifft rund 700 000 Schweizer Bürger, die im Ausland leben. Wäre gemäss Ecopop-Initiative die Grenze von 0,2 Prozent des jährlichen Bevölkerungswachstums infolge Zuwanderung erreicht, wäre es für eine Auslandschweizerin oder für einen Auslandschweizer unmöglich, ins eigene Heimatland zurückzukommen.

Wir haben drei Jahre Zeit, den Verfassungsartikel der Masseneinwanderungs-Initiative umzusetzen. Die Arbeit hat angefangen, und die institutionellen Entscheidungsprozesse in der Schweiz brauchen Zeit. Die Annahme der Ecopop-Initiative würde die Bemühungen, die neuen Konzepte der Migrationspolitik zu gestalten, einfach zunichtemachen. Das war für die Mehrheit der Kommission ein wichtiger politischer Aspekt.

Artikel 73a Absatz 3 umschreibt die Pflicht, mindestens 10 Prozent der Mittel für die internationale Entwicklungszusammenarbeit in Massnahmen zur Förderung der freiwilligen Familienplanung zu investieren. Ziel ist die Begrenzung der Bevölkerungszahl in anderen Ländern. Die internationale Entwicklungszusammenarbeit und die humanitäre Hilfe der Schweiz sind durch die geltenden gesetzlichen Grundlagen geregelt. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, die Deza, ist zuständig für die Entwicklungszusammenarbeit mit dem Süden und dem Osten, für die multilaterale Zusammenarbeit sowie für die humanitäre Hilfe. In der Herbstsession 2012 hat das Parlament der Botschaft über die internationale Zusammenarbeit zugestimmt. Wir haben deren strategische Ziele und Grundsätze unterstützt. Die Schweiz blickt auf eine langjährige Erfahrung zurück, was uns erlaubt zu bestätigen, dass die Deza gut arbeitet.

Eine neue Verfassungsbestimmung mit der Fokussierung auf die freiwillige Familienplanung als isolierte und sogar privilegierte Massnahme ist zudem falsch. Sie würde den erwähnten Beschlüssen widersprechen und wäre eine Einmischung in die Kompetenzen der Deza oder gar eine Steuerung ihrer Arbeit. Das jährliche Bevölkerungswachstum in gewissen Ländern bremst man nicht durch eine einseitige und enge Vision auf diese Problematik. Mehrere Ursachen sind nämlich dafür mitverantwortlich. Ich erinnere Sie mit Blick auf die finanziellen Fragen daran, dass das Parlament im Budget 2014 für die Entwicklungszusammenarbeit rund 1,475 Milliarden Franken gutgeheissen hat; es geht hierbei um einen Beschluss, der in der letzten Session getroffen worden ist. Gemäss der Initiative würden strikt 10 Prozent für die freiwillige Familienplanung reserviert. Auch hier ist die Mehrheit der Kommission der Auffassung, dass es willkürlich wäre, eine bestimmte Quote der beantragten und beschlossenen Kredite nur für die Familienplanung vorzusehen.

Die Kommission hat ausgeschlossen, einen direkten oder einen indirekten Gegenvorschlag zu erarbeiten. Sie beantragt mit 9 zu 1 Stimmen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.