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Bischof Pirmin · Ständerat · 2014-03-19

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-19

Wortprotokoll

Ich glaube, die Argumente zum Inhalt der Initiative sind ausgetauscht. Ich äussere mich nur zur Frage der Gültigkeit, zur Einheit der Materie. Wir sind im Parlament gewohnt, Einzelfallentscheide zu treffen, eine Frage zu beantworten. Im Falle der Ungültig- oder Gültigerklärung von Initiativen sind wir ausnahmsweise auch ein Stück weit Richterinnen und Richter. Wir bewegen uns innerhalb einer langjährigen Praxis und sollten als Parlament dafür sorgen, dass die Entscheide, die wir hier treffen, bei den nächsten und übernächsten Entscheiden wieder als gültig anerkannt werden können. Wir schaffen Präjudizien. Die Frage der Einheit der Materie ist hier nicht oft debattiert worden, aber immerhin, sie ist schon debattiert worden, und sie wird immer wieder kommen. Die Debatte, die wir hier führen, und die Entscheide, die wir hier treffen, werden Auswirkungen haben, z. B. auf die Frage der Erbschaftssteuer-Initiative, die auch kommen wird, und auf ähnliche Vorlagen. Die Einheit der Materie ist nicht einfach ein juristisches Hirngespinst.

Der Grundsatz der Einheit der Materie will etwas Einfaches garantieren: dass die Stimmbürgerin und der Stimmbürger eine klare Antwort auf eine klare Frage geben können. Die Stimmbürgerin und der Stimmbürger haben nur die Möglichkeit, Ja oder Nein zu sagen, sonst nichts. Deshalb ist die Prüfung des Grundsatzes der Einheit der Materie in unserem System der direkten Demokratie entscheidend. Die [PAGE 281] grossen Staatsrechtler dieses Landes haben sich auch immer wieder mit dieser Frage beschäftigt. Der grosse Bündner Staatsrechtsprofessor Zacharia Giacometti hat es in seinem Kommentar wie folgt formuliert: "Die Einheit der Materie der Initiative besteht also in dem Falle, dass die einzelnen Punkte des Volksbegehrens innerlich zusammenhängen. Dieses Erfordernis erscheint aber nicht schon dann als erfüllt, wenn der innere Zusammenhang zwischen dem Motiv, dem Zweck des Begehrens und den in der Initiative zu seiner Verwirklichung vorgesehenen Massnahmen besteht." Der Neuenburger Staatsrechtler Jean-François Aubert hat es so formuliert: "Die Volksinitiative verletzt die Vorschrift der Einheit der Materie, wenn sie mindestens zwei Punkte enthält und wenn ein Bürger den ersten Punkt ohne den zweiten und auch den zweiten ohne den ersten wollen kann. Dies bedeutet, dass die Initiative dann regelwidrig ist, wenn sie zwei Ziele vorschlägt oder zwei Mittel zur Erreichung eines Zieles." So weit Jean-François Aubert.

Genau das haben wir heute vor uns. Es gibt möglicherweise ein ungefähr gemeinsames Ziel der beiden Fragen, es sind aber zwei ganz unterschiedliche Massnahmen, die untereinander in keiner Art und Weise zusammenhängen. Es ist kein Zufall, dass im "Tages-Anzeiger" vom 19. Februar 2013 die Initianten zu dieser Frage befragt wurden. Der Verbandssekretär Andreas Thommen sagte, man habe zunächst erwogen, zwei verschiedene Initiativen zu lancieren, und liess sich dann wie folgt zitieren: "Wir entschieden uns für eine allein, auch wegen des Aufwands." Das war der Grund für eine Initiative zu zwei getrennten Fragen. Es ist denn auch kein Wunder, wenn namhafte Staatsrechtler unseres Landes sich in der Presse zitieren lassen, indem sie erklären, die Initiative verletze den Grundsatz der Einheit der Materie, so Professorin Martina Caroni und Professor Thomas Fleiner. Professor Hans Rentsch sagt zudem etwas resigniert, das Parlament entscheide ja am Schluss immer politisch und gebe wahrscheinlich dann den Initianten noch Recht. Ich zitiere auch da wieder aus dem "Tages-Anzeiger" des gleichen Tages: "Da wirkt halt der Heiligenschein der direkten Volksrechte."

Der "Heiligenschein der direkten Volksrechte" genügt für uns nicht, um zu entscheiden, ob eine Initiative diesen Grundsatz erfüllt oder nicht. Das Parlament trifft diesen Entscheid auch nicht zum ersten Mal. Ich möchte daran erinnern, dass 1995 das Parlament die sogenannte Armeehalbierungs-Initiative wegen Verletzung der Einheit der Materie für ungültig erklärt hat, genau aus dem gleichen Grund. 1920, das liegt schon etwas zurück, kam eine Ausländer-Initiative zur Abstimmung, bei der sich das Parlament dann entschieden hat, die Vorlage aufzuteilen und sie dem Volk in zwei getrennten Abstimmungen zu unterbreiten. Es ging dort, an sich im gleichen Politikbereich, einerseits um eine Ausweisungsfrage und andererseits um eine Einbürgerungsfrage. Ich will nun nicht beantragen, dass wir heute eine entsprechende Aufteilung der Ecopop-Initiative vornehmen. Das wäre wahrscheinlich heute staatsrechtlich nicht möglich, weil dafür wohl eine gesetzliche Grundlage fehlt.

Aber ich plädiere sehr dafür, dass wir der Minderheit Schwaller folgen und die Ecopop-Initiative wegen der Verletzung des Grundsatzes der Einheit der Materie für ungültig erklären.

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