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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-19

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-19

Wortprotokoll

Diese Motion verlangt, dass wir mit Italien ein Abkommen abschliessen, damit wir Personen per Zug nach Italien zurückführen können. Auf den ersten Blick scheint dies sinnvoll. Man denkt, es sei kostengünstig und unkompliziert, in den Zug einzusteigen und dann die Person zu übergeben oder sogar jemanden in Bern auf den Zug zu begleiten, ihm ein Billett in die Hand zu [PAGE 291] drücken und zu sagen: "Steig dann in Mailand wieder aus!" In der Realität ist es aber nicht ganz so einfach.

Wir haben zum Teil Landüberstellungen, zum Beispiel mit Deutschland. Die Person wird dabei durch die Polizei mit dem Auto an die Grenze gefahren - also nicht per Zug -, wo sie an die Behörden des zuständigen Dublin-Staates übergeben wird, welche dann dafür sorgen, dass die Person an ihren Bestimmungsort gelangt. Eine offizielle Begleitung ist also in jedem Fall nötig. Solche Landüberstellungen machen nur dann Sinn, wenn der aktuelle Aufenthaltsort in der Schweiz und der Zielort im zuständigen Dublin-Staat nicht zu weit auseinanderliegen. Ich spreche hier von Konstellationen wie Basel oder Weil am Rhein. Dort machen wir tatsächlich solche Landüberstellungen. Was nicht mehr in unmittelbarer Nähe liegt, verursacht unter Umständen mehr administrativen und auch organisatorischen Aufwand, als wenn die Person per Flugzeug überstellt wird.

Nun müssen Sie einfach wissen, dass im Dublin-Verfahren grundsätzlich der zuständige Staat bestimmt, wo er die Person, die zurückgeführt wird, in Empfang nehmen will. Das bestimmen nicht wir, wenn wir Personen zurückbringen, sondern das entscheidet eben der Staat, der die Person übernimmt. Das Ziel dabei ist es natürlich, den organisatorischen Aufwand möglichst gering zu halten. Deshalb nennen uns die Italiener jeweils einen Flughafen, und das ist nicht immer Rom oder Mailand, das kann auch Florenz, Venedig, Bologna, Bari oder Palermo sein. Die Angabe des Flughafens richtet sich danach, welche Quästur für den Fall zuständig ist; das hat die Kommissionspräsidentin gesagt. Es geht darum, wer für die Person zuständig ist - je nach der innerstaatlichen Zuständigkeit.

Herr Ständerat Hess hat zugunsten der Landüberstellung oder Zugüberstellung noch die zahlreichen Annullierungen von Flügen erwähnt. Das ist tatsächlich ein Problem. Die Italiener sind auch immer wieder erstaunt, dass wir Flüge buchen und dass dann die Leute nicht erscheinen. Das ist aber, das muss ich Ihnen sagen, nicht das Problem der Italiener, sondern das ist weitgehend hausgemacht. Frau Ständerätin Diener hat es erwähnt: Es ist eine Tatsache, dass Leute untertauchen, bevor sie ins Flugzeug gebracht werden - diese sogenannten "no shows", so heisst das in der Fachsprache -, oder es gibt auch Personen, die die Ausreise verweigern und dann einen sogenannten Sonderflug brauchen, mit dem sie zwangsweise zurückgeführt werden.

Es ist ein Problem, wenn die Leute nicht erscheinen. Das hat auch damit zu tun, dass wir in gewissen Kantonen zu wenig Haftplätze haben, um diejenigen Personen in Ausschaffungshaft zu nehmen, die voraussichtlich eine Rückführung nicht akzeptieren werden. Man war sich an der nationalen Asylkonferenz, die am 21. Januar 2013 stattgefunden hat, einig, dass es mehr Administrativhaftplätze braucht. Man ist sich auch einig geworden, dass es die Schaffung von 500 bis 700 zusätzlichen Administrativhaftplätzen braucht. Das Parlament hat sich bei der Beratung der letzten Asylgesetzrevision grosszügig gezeigt und gesagt, der Bund würde diese Administrativhaftplätze nicht nur teilweise mitfinanzieren, wie wir das bei Haftplätzen überhaupt tun, sondern der Bund würde diese Haftplätze zum Teil auch ganz finanzieren; das ist ein sehr grosszügiges Angebot an die Kantone. Diese haben das gehört, und wir haben jetzt die Grundlagen dazu geschaffen. Aber ich sage Ihnen auch, dass man Ihnen dann auch die Rechnung präsentieren wird. Ich bitte Sie, dann die entsprechenden Gelder und Kredite zu sprechen, weil solche Haftplätze etwas kosten und wir die Kantone hier unterstützen werden. Im Gesamtsystem macht der Ausbau der Administrativhaftplätze Sinn, damit die Rückführung auch so funktioniert, wie wir das vorgesehen haben, wenn entschieden worden ist, dass jemand in einen anderen Dublin-Staat zurückgeführt wird und dieser Staat die Rückführung akzeptiert. Das ist ein Weg, den wir zusammen mit den Kantonen gehen müssen.

Ich denke, Herr Ständerat Hess wollte mir nochmals den Rücken stärken - ich werde heute also mit einem sehr starken Rücken den Saal verlassen! Ich danke Ihnen, wenn Sie vor allem die entsprechenden Administrativhaftplätze finanzieren, denn dies ist dann eine Massnahme, die wirklich hilft - und diese hier hilft uns leider nicht weiter.