Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2014-05-05
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2014-05-05
Wortprotokoll
Die Besteuerung nach dem Aufwand steht im Spannungsfeld von internationaler Standortattraktivität, Wachstumspolitik und den Aspekten der Steuergerechtigkeit. Diese Sonderbesteuerung gehört aber seit vielen Jahren zum föderalistischen Steuersystem der Schweiz. Der Kanton Waadt hat aus touristischen und wohl auch wirtschaftlichen Interessen 1862 als erster Kanton nichterwerbstätigen Ausländern die Aufwandbesteuerung angeboten. Weitere Kantone und der Bund haben nachgezogen, und der stärker wahrgenommene Konkurrenzkampf führte schliesslich 1948 zum Abschluss eines interkantonalen Konkordats über den Ausschluss von Steuerabkommen, welches unter anderem einheitliche Regelungen in der Anwendung der Pauschalbesteuerung definierte und zum Ziel hatte, den stärker wahrgenommenen Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen und Gemeinden zu reduzieren.
Es ist richtig, dass staatliche Instrumente von Zeit zu Zeit hinterfragt und neu beurteilt werden. Dies gilt erneut auch für die Aufwandbesteuerung, welche in den letzten Jahren wieder vermehrt der öffentlichen Kritik ausgesetzt war, und dies sicherlich nicht zu Unrecht. Unser Rat hat darum in dieser Legislatur bereits eine umfassende Debatte zur [PAGE 609] Pauschalbesteuerung und zur parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer 09.455 geführt und den von den Kantonen ausgearbeiteten Kompromiss grossmehrheitlich mitgetragen. Dieser sieht eine Verschärfung und Vereinheitlichung der Kriterien vor, so etwa, dass der weltweite Aufwand massgebend ist, dass die Mindestlimite zu erhöhen ist und eine Kontrollrechnung Anwendung finden soll, die eine weitere Untergrenze der Bemessungsgrundlage darstellt.
Wir Grünliberalen haben schon damals betont, dass die Aufwandbesteuerung von vielen als ungerecht oder zumindest als zu tief angesehen wird. Einige wenige Fälle haben sehr gut sichtbar gemacht, dass in der Vergangenheit die Regelungen im Vollzug zu uneinheitlich und generell zu lasch angewandt wurden und zu schnell Pauschalbesteuerung gewährt wurde. Die Einschätzung, dass die nach dem Aufwand besteuerten Personen tendenziell zu wenig Steuern bezahlen, teilen auch wir.
Wir sehen das Versagen aber nicht primär im Instrument als solchem, sondern in der zu laschen Handhabung und Gewährung dieser Sonderregelungen. Wir machen uns auch nichts vor, was die volkswirtschaftliche Bedeutung der Aufwandbesteuerung anbelangt; die Beschäftigungseffekte werden wohl eher überschätzt. Es ist kaum so, dass Arbeitnehmende, die heute direkt oder indirekt von Pauschalbesteuerten abhängen, nicht anderweitig eine Beschäftigung finden würden. Es sind primär Brancheneffekte oder Branchenverschiebungen, die den Bau- und den Immobiliensektor betreffen würden. Dies kann man unter den Aspekten von Wachstumspolitik und Nachhaltigkeit unterschiedlich beurteilen. Die Beurteilung fällt aber sicher auch für die verschiedenen Regionen unterschiedlich aus. Wir stellen auch nicht in Abrede, dass das Instrument eine Rolle bei der Standortattraktivität spielt. Für gewisse Randregionen können aufwandbesteuerte Personen einen nicht unbedeutenden Beitrag an die Gemeindefinanzen abliefern und dementsprechend Beschäftigungseffekte auslösen.
Der Steuerwettbewerb um international mobile vermögende Personen ist nun einmal eine Tatsache. Er hat eine Steuerdifferenzierung oder eben gewisse Privilegien zur Folge, weil mobile Individuen schlicht flexibler reagieren und ihren Wohnsitz rascher verlegen können. Verschiedene Regionen generieren also Steuersubstrat von Personen, welche ohne dieses Instrument abwandern würden, sprich hier keine Steuern mehr entrichten würden. Nicht überall ist die Region derart attraktiv wie Zürich, wo Liegenschaften neu von ordentlich besteuerten Personen bewohnt werden und die Steuereinnahmen trotz der Halbierung der Anzahl nach dem Aufwand besteuerter Personen in etwa gleich hoch bleiben. Es gäbe auch Fälle, wo Infrastrukturen und Häuser vielleicht weiterhin als Zweitwohnsitz genutzt, aber überhaupt keine Steuereinnahmen mehr fliessen würden oder wo Häuser eben nicht mehr bewohnt würden.
Der Grund, weshalb wir uns nach wie vor für eine Besteuerung nach dem Aufwand - aber für eine verschärfte - aussprechen, ist, dass wir mit der Aufwandbesteuerung auch Personen besteuern können, welche kein Erwerbseinkommen in der Schweiz erzielen und welche bei ordentlicher Veranlagung unter Umständen sogar geringere oder gar keine Beiträge an den Staat abliefern würden. Es ist sicher so, dass in der Vergangenheit Missbrauch im Vollzug getrieben wurde. Es gab wohl Kantone, die die Aufwandbesteuerung zu large gewährt haben, ohne dass die Voraussetzungen erfüllt gewesen wären. Wir sind aber zuversichtlich, dass mit den Verschärfungen, die bis 2016 in Kraft treten und die wir allesamt unterstützt haben, der Steuergerechtigkeit besser Rechnung getragen wird. Wenn die Revision Wirkung entfaltet und diese Sonderbesteuerung in Zukunft sorgfältiger und zurückhaltender gewährt wird und eine korrekte Kontrollrechnung durchgeführt wird, welche die Kantone anhält, auch explizit die Vermögenswerte mit einzubeziehen und den weltweiten Aufwand als massgebend zu betrachten, dann kann sich die grünliberale Fraktion weiterhin für eine Beibehaltung der Aufwandbesteuerung aussprechen.