preparatory:AB 144865
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-05-05
Wortprotokoll
Es ist in der Tat so, dass uns die Pauschalbesteuerung in diesem Rat nicht zum ersten Mal beschäftigt. Seit Jahren tritt die SP dagegen an, und die Argumente, die für die Aufhebung sprechen, haben sich nicht wesentlich geändert, auch mit der letzten Gesetzesrevision nicht. Die Pauschalbesteuerung verletzt krass den Grundsatz der Rechtsgleichheit; der Verfassungsgrundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird missachtet.
Es stellt sich nur die Frage: Lassen sich die Verfassungsverletzungen rechtfertigen, ja oder nein, und werden sie auf Dauer von der Bevölkerung toleriert? Das politische Umfeld und die Sensibilität in dieser Frage haben sich in den letzten fünf Jahren in der Schweiz erheblich geändert. Seit 2009 haben fünf Kantone, nämlich Zürich, Baselland, Appenzell Ausserrhoden, Schaffhausen und Basel-Stadt, die Pauschalbesteuerung ganz abgeschafft. Weitere fünf Kantone haben die Gesetzgebung verschärft. Wissen Sie, warum? Die Stimmbürger tolerieren erstens die Diskriminierung der Schweizerinnen und Schweizer, der einheimischen Bevölkerung, gegenüber den reichen Ausländerinnen und Ausländern immer weniger. Zweitens haben die Schweizer Stimmbürger am 9. Februar 2014 der Masseneinwanderungs-Initiative knapp zugestimmt. Das heisst, sie wollen die Zuwanderung bremsen. Drittens, Frau Marra hat darauf hingewiesen, toleriert das Ausland die Steuerumgehungs-"Trickli" der Schweiz nicht länger. Das "Steuerhinterziehergeheimnis" steht vor dem Aus, die Steuerprivilegien der Sondergesellschaften müssen aufgehoben werden, und auch die OECD fordert die Aufhebung der Pauschalbesteuerung.
Welche Lehren ziehen wir daraus für die vorliegende Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung?
1. Die Rechtsgleichheit ist ein zentraler Grundsatz unseres Rechtsstaates. Das gilt insbesondere für die Steuern. Die Pauschalbesteuerung verletzt die Rechtsgleichheit und die Steuergerechtigkeit. Offenbar sind in der Schweiz nicht alle vor dem Gesetz und der Verfassung gleich. Reiche Ausländer sind gleicher als reiche Schweizer, und das wird von der SVP und dem Kommissionssprecher Adrian Amstutz offenbar toleriert - interessant!
2. Bundesrat und Kommissionsmehrheit wollen mit der Pauschalbesteuerung die Zuwanderung von reichen und international mobilen Ausländern fördern. Das wollen offenbar auch die SVP und ausgerechnet Adrian Amstutz, der [PAGE 603] Mitinitiant der Masseneinwanderungs-Initiative. In der Zwischenzeit hat sich die Zahl der Pauschalbesteuerten massiv erhöht, nämlich auf 5634 Personen; das sind doppelt so viele wie vor zehn Jahren.
3. Der Bundesrat und auch die Sprecher der Kommission preisen die Standortgewinne für die Schweiz. Frau Bundesrätin, ist Ihnen damit wirklich ernst? Die Schweizer Volkswirtschaft gewinnt nur, wenn wir effizienter werden. Dazu brauchen wir erwerbstätige Menschen, die an produktiven Arbeitsplätzen und zu einer gerechten Entlöhnung arbeiten - und nicht noch mehr reiche Ausländerinnen und Ausländer, die nicht einmal erwerbstätig sind.
4. Schliesslich zur Diskussion um die grossen Steuererträge, die generiert werden - Herr Amstutz hat sie wieder zitiert -: Schauen wir einmal die Zahlen an. Die Pauschalbesteuerung bringt 695 Millionen Franken auf ein Steuervolumen, auf allen drei staatlichen Ebenen gerechnet, von 150 Milliarden Franken; Herr Ständerat Zanetti hat das im Ständerat schön berechnet. Das macht auf einen Steuerfranken nicht einmal einen halben Rappen aus. Daraus leiten Sie jetzt die grossen Steuererträge ab - das ist ja lächerlich! In Zürich hat man mit der Abschaffung der Pauschalbesteuerung Mehrerträge und nicht Mindererträge generiert - wenn man richtig rechnet, nämlich so, wie das Frau Jacqueline Fehr vorhin in ihrer Frage skizziert hat. Das Gleiche wird unter dem Strich auch für meinen Kanton gelten, den Kanton Baselland. Die Liegenschaften werden dann von ordentlich Besteuerten bewohnt. Zudem fällt mit einer Annahme der Initiative die innerschweizerische Konkurrenz weg, weil alle in der ganzen Schweiz ordentlich besteuert werden.
5. Zum Schluss: Lässt sich die Pauschalbesteuerung mit volkswirtschaftlichen Gewinnen rechtfertigen? Wissen Sie, was die "Gewinne" durch die Zuwanderung von reichen Ausländerinnen und Ausländern sind? Steigende Bodenpreise! Diese belasten die Mittelschicht, sie belasten das Gewerbe. Sie werden aus guten Lagen verdrängt. Das passiert jetzt seit Jahren in der Schweiz; Frau Badran wird sicher auch noch dazu sprechen. Wo liegt denn hier der volkswirtschaftliche Nutzen? Im Nutzen für ein paar Spekulanten und Spekulantinnen - das ist sicher kein Gewinn für die Volkswirtschaft.
Ein Staat, der solide finanziert ist, braucht eine gute Steuermoral. Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz sollen gleich besteuert werden wie die Schweizerinnen und Schweizer, und zwar nicht nach den Lebenshaltungskosten - das ist ein irrwitziges Kriterium -, sondern nach ihrem hiesigen und weltweiten Einkommen und Vermögen. Nur so haben wir auch die Gewähr, dass wir eine seriöse Bemessung der Steuern haben. Alles andere öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Dazu ganz knapp einige Beispiele: Ikea-Eigentümer Ingvar Kamprad zahlte in der Waadt bis zum Wegzug - dieses Beispiel hat Niklaus Scherr in der ständerätlichen Kommission gebracht - auf ein Vermögen von über 30 Milliarden Franken lächerliche 200 000 Franken Steuern im Jahr. Oligarch Viktor Vekselberg mit Wohnsitz in Zug geniesst das Privileg der Pauschalbesteuerung. Ein Nichterwerbstätiger ist er sicher nicht, er managt ja grosse Schweizer Industriekonzerne. Der nächste Oligarch ist zudem bereits im Anmarsch, es ist Michail Chodorkowski. Er hat nicht nur das Privileg einer Sonderaufenthaltsbewilligung für die Schweiz, sondern geniesst offenbar auch das Privileg der Pauschalbesteuerung. 180 Superreiche in Gstaad, die pauschalbesteuert sind, zahlen ganze 4 Millionen Franken Steuern, wie der "Blick" gestern berichtet hat.
Ausländische Staaten werden diese Art von Besteuerung immer weniger tolerieren. Wir haben das jetzt erlebt: Das "Steuerhinterziehergeheimnis" fällt, und der automatische Informationsaustausch steht vor der Tür. Die Pauschalbesteuerung ist nichts anderes als eine besonders raffinierte Spielform der Steuerhinterziehung, des "Steuerhinterziehergeheimnisses". Lernen Sie aus der Geschichte, lernen Sie, meine Damen und Herren der bürgerlichen Parteien! Früher oder später werden Italien, Frankreich, Griechenland und Deutschland den Druck auf die Schweiz erhöhen, und dann wird mit der Pauschalbesteuerung rascher Schluss sein, als Ihnen lieb ist.
Handeln wir für einmal rechtzeitig, sagen wir Ja zur Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Stimmen Sie für mehr Gerechtigkeit und mit der Minderheit von Frau Ada Marra.