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Amstutz Adrian · Nationalrat · 2014-05-05

Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-05-05

Wortprotokoll

Ja, man hat das kurz diskutiert, und man kann es anhand des Beispiels des Kantons Zürich ein bisschen abschätzen, was das etwa für Folgen hat. So sind im Kanton Zürich, wo die Pauschalbesteuerung abgeschafft worden ist, von den 201 Personen, die pauschal besteuert worden sind, 97 innerhalb eines Jahres weggezogen, ein Drittel von ihnen ins Ausland und zwei Drittel in andere Kantone. Die Besteuerung der verbliebenen 102 Personen - das zu Ihrer Frage - führte zuerst zu einer leichten Erhöhung der Steuereinnahmen, vor allem dank einem Steuerpflichtigen, der seither aus dem Kanton weggezogen ist. Unterdessen nimmt der Kanton von den 101 Personen, die nun nach dem Einkommen besteuert werden, weniger ein als zuvor durch die Aufwandbesteuerung, weil 47 von ihnen heute weniger Steuern bezahlen als vorher. Das ist die Situation im Kanton Zürich, und daraus kann man schliessen, dass der Steuerertrag höchstwahrscheinlich insgesamt rückläufig wäre. Das sagen immerhin die kantonalen Finanzdirektoren; das sind Zahlen aus dem Kanton Zürich.