Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-06-10
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-06-10
Wortprotokoll
Immobilienfonds tätigen Anlagen in Immobilienwerte. Die zulässigen Anlagen sind abschliessend in Artikel 59 des Kollektivanlagengesetzes aufgeführt. Betreibergesellschaften von Hotels gehören nicht dazu. Die Aufgabe einer Fondsleitung ist die Ausübung des Fondsgeschäfts gemäss Kollektivanlagengesetz. Sie darf nicht selbstständig Hotels betreiben. Sie kann das über eine Betreibergesellschaft tun, wobei sie für deren Auswahl, Instruktion und Überwachung verantwortlich ist. In diesem Zusammenhang muss sie unabhängig handeln und ausschliesslich die Interessen der Anlegerinnen und Anleger wahren.
Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass eine Fondsleitung ihren Aufgaben nicht mit der gebotenen Sorgfalt nachkommt, geht die Finma diesen nach. Dieser Grundsatz gilt auch für den in der Frage erwähnten Fall.