Pfister Gerhard · Nationalrat · 2014-06-10
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-10
Wortprotokoll
Namens unserer Fraktion beantrage ich Ihnen, diese Initiative für ungültig zu erklären, weil sie unserer Ansicht nach das Kriterium der Einheit der Materie nicht erfüllt. Denen, die diesen Antrag ablehnen, muss man dann schon sagen: Passen Sie auf, dass Sie hier kein Präjudiz schaffen! Wenn Sie hier meinen, das Kriterium der Einheit der Materie sei erfüllt, dann müssen Sie wohl zukünftig fast gar nicht mehr mit analogen Anträgen kommen. Wenn das, was die Initianten hier hineingeschrieben haben, noch Einheit der Materie sein soll, dann ist zukünftig bezüglich Einheit der Materie so ziemlich alles möglich. Gerade diejenigen, die eine Bundesverfassungsgerichtsbarkeit ablehnen, müssen konsequenterweise als Parlamentarier ihre Verantwortung wahrnehmen und dürfen nicht solche Initiativen für gültig erklären oder, das ist vielleicht noch schlimmer - und da unterstelle ich vielleicht einigen etwas -, nur deshalb auf ungültig plädieren, weil die Initiativen vom politischen Gegner kommen.
Lesen Sie die Absätze dieser Initiative einmal genau: Absatz 1 will erstens in der Schweiz "die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft" sicherstellen und zweitens "dieses Ziel auch in anderen Ländern, namentlich im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit", unterstützen. Da frage ich Sie, was nur schon mit "dieses Ziel" gemeint ist: die natürlichen Lebensgrundlagen nur in der Schweiz oder die natürlichen Ressourcen auch in den anderen Ländern, namentlich in den Entwicklungsländern, schützen? Absatz 2 will das Wachstum der Wohnbevölkerung in der Schweiz jährlich auf 0,2 Prozent beschränken, unabhängig davon, ob dann Arbeitsstellen unbesetzt bleiben oder nicht. Ich frage Sie: Was hat Absatz 1 mit Absatz 2 zu tun? Was hat die Einwanderung von beispielsweise 73 Personen aus der Mongolei im Jahr 2013 mit den natürlichen Ressourcen hierzulande zu tun? Absatz 3 will nun wieder etwas anderes, nämlich dort, wo die Gelder hinfliessen, 10 Prozent der Entwicklungshilfe in die freiwillige Familienplanung investieren.
Der Bundesrat sagt, das gemeinsame Ziel dieser drei Vorschläge sei der Erhalt der natürlichen Ressourcen in der Schweiz. Dem widersprechen die Initianten oder widerspricht das Gutachten Kley schon einmal: Das Gutachten Kley sagt, das Ziel dieser Initiative sei keineswegs der Erhalt der natürlichen Ressourcen, sondern das Ziel der Initiative sei die globale Stabilisierung der Bevölkerungszahl. Da [PAGE 953] haben Sie es schon, da haben Sie zwei verschiedene Ziele, nicht ein Ziel, und verschiedene Massnahmen.
Die Beschränkung der Zuwanderung hat nichts mit den natürlichen Lebensgrundlagen der Schweiz und schon gar nichts mit der Familienplanung zum Beispiel in Mosambik zu tun. Von dort kamen 2013 genau sieben Personen, 2012 fünfzehn Personen und 2011 ebenfalls sieben Personen.
Wenn der Bundesrat sagt, es handle sich um ein einziges Ziel und um Vorschläge zur Erreichung dieses einen Ziels, liegt er unseres Erachtens falsch. Es handelt sich um mindestens zwei verschiedene Ziele. Die natürlichen Lebensgrundlagen in der Schweiz zu erhalten ist ein Ziel, die Begrenzung der Zuwanderung ganz generell, nicht nur aus den Entwicklungsländern, ist ein zweites Ziel, und die Familienplanung nur in den Entwicklungsländern ist noch einmal etwas anderes. Hier die Einheit der Materie so auszudehnen, dass sie sozusagen in der Perspektive der Initianten gedacht ist, wie das der Vorredner, Kollege Gross, ausgeführt hat, halten wir eigentlich für falsch. Es kommt bei der Gültigkeitsprüfung nicht darauf an, wie die Initianten etwas sehen. Die Perspektive der Initianten ist nicht entscheidend. Nicht, was die Initianten sehen, sondern was sie schreiben, ist entscheidend. Und geschrieben haben sie etwas anderes als das, was sie behaupten, geschrieben zu haben.
Wenn Sie hier die Einheit der Materie als gegeben ansehen, müssen Sie auf die folgende, relativ einfache Frage eine kohärente Antwort finden, was schwierig ist: Was hat die Anstellung einer deutschen Pflegerin in einem Schweizer Spital mit den natürlichen Lebensgrundlagen in der Schweiz zu tun? Und was haben diese beiden Dinge mit der Frage zu tun, ob in Burkina Faso, Mosambik oder Kuba Kondome verteilt werden sollen, damit dort Familienplanung nach Schweizer Geschmack gemacht wird?
Altgediente Sozialisten, zu denen ich den Kommissionssprecher nicht zähle, mögen mir in der Kunst der Dialektik immer noch haushoch überlegen sein, und die Initianten sind das offensichtlich auch. Aber dass das etwas mit Einheit der Materie zu tun hat, ist logisch und rechtlich wohl nur damit zu begründen, dass man Angst hat vor der Reaktion gewisser Kreise, wenn man diese Initiative für ungültig erklären muss.
Angst ist der falsche Ratgeber. Zeigen Sie Rückgrat und Verantwortung für unsere Bundesverfassung, und erklären Sie diese Initiative für ungültig.