Strahm Rudolf · Nationalrat · 2001-09-25
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-25
Wortprotokoll
Nachdem wir bei der Eintretensdebatte das Grundkonzept der Kommissionsmehrheit dargestellt haben, konzentrieren wir uns jetzt auf die Änderungsanträge zum Geschäft 01.020, von denen es nicht wenige gibt. Ich behandle die Änderungsanträge jetzt in der Reihenfolge, wie sie dann auch bei der Abstimmung behandelt werden.
Zum Antrag Leutenegger Hajo: Herr Leutenegger will für die Stiftung 20 statt 30 Jahre Laufzeit. Dieser Antrag lag in der Kommission nicht vor, aber ich glaube, er ist keine Hilfe für das Konzept. Man kann natürlich diskutieren: Will man 30 Jahre, 20 Jahre, 35 Jahre usw.? Aber ich muss Herrn Leutenegger Folgendes sagen:
1. Der Realwert dieses Fonds - dieser 18 Milliarden Franken - bleibt so oder so erhalten. Deswegen kann man auch bei 30 Jahren bleiben. Der Realwert ist auch nach 30 Jahren noch da.
2. 30 Jahre entsprechen einer Generation. Auch in 30 Jahren muss die AHV finanziert werden, und auch in 30 Jahren wird es leider Mittel brauchen, um Armut und Leiden zu lindern.
Auch beim Antrag der Minderheit I (Rennwald) geht es um die Frist: Diese Minderheit will keine Befristung für die Stiftung. Ich glaube, es ist eine Stärke des Konzeptes der Kommissionsmehrheit und des Ständerates, dass die Verwendung der 18 Milliarden Franken auf eine Generation befristet ist. Man kann dem Volk sagen, dass die Erträge aus diesem Staatsvermögen nicht auf alle Zeiten vergeben werden, sondern dass sie für eine Generation zweckgebunden sind.
Ich bitte Sie, diese beiden Anträge abzulehnen.
Ich komme zu den Anträgen, die eine Änderung in der Zweckbestimmung wollen.
Zum Antrag der Minderheit III (Fässler): Diese Minderheit will den Kantonen ihren Anteil an diesen Mitteln zweckgebunden für Bildungszwecke zuwenden. Persönlich hätte ich einige Sympathie dafür, es wäre eine Zweckbindung für die Arbeit auch bei der Jugend. Die Mehrheit der Kommission hat davor gewarnt, den Kantonen noch eine Zweckbindung vorzuschreiben und damit das Projekt zu gefährden, weil die Kantone dann eingeengt sind. Namens der Mehrheit bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit III abzulehnen.
Dann kommt in der Abstimmungsreihenfolge die Minderheit II (Kaufmann). Diese Minderheit möchte die Mittel vollumfänglich der AHV zuwenden. Das entspricht der Gold-Initiative und verhindert die Stiftung. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag ebenfalls abzulehnen.
Zu Artikel 197 Ziffer 1 Absatz 3 haben wir einen Antrag Rechsteiner-Basel. Herr Rechsteiner möchte nach der Übergangsfrist von dreissig Jahren das ganze Fondsvermögen von 18 Milliarden Franken dem AHV-Fonds zuwenden. Dieses Konzept hätte etwas für sich. Aber man verliert die Unterstützung der Kantone, weil sie die zwei Drittel, die ihnen bei der Gewinnausschüttung gemäss der Bundesverfassung zustehen, nicht mehr erhalten. Die Kommission lehnt das ab, denn sie möchte damit auch die Kantone einbinden. Die Kommission ist im Grundkonzept den Kantonen eigentlich entgegengekommen. Ich persönlich würde anfügen, dass wir natürlich dann auch ein entsprechendes Engagement der Kantone in der Volksabstimmung erwarten. [PAGE 1153]
Als letzter Schritt gelangt der Antrag Marti Werner zur Abstimmung. Dieser ist eigentlich als Konzept gegen jenes der Kommissionsmehrheit zu verstehen. Deswegen werden diese Anträge am Schluss in der Abstimmung einander gegenübergestellt. Herr Marti möchte mit seinem Antrag zwei Dinge, die vom Konzept der Kommissionsmehrheit abweichen:
1. Er will einen Drittel der Mittel für die Stiftung, zwei Drittel für die AHV und nichts für die Kantone.
2. Er will nicht nur für die 1300 Tonnen Gold eine Regelung, sondern eine Dauerregelung in der Bundesverfassung für die spätere, weitere Verwendung von Währungsreserven, die abgebaut werden. Er möchte, dass diese dauernd in die AHV fliessen.
Der Antrag Marti Werner, dieses Konzept, lag in der Kommission nicht vor. Aber ich möchte aufgrund der Logik der Kommission zwei Dinge sagen:
1. Auch die Lösung gemäss Antrag Marti Werner macht die Kantone zu Gegnern dieses Vorhabens.
2. Die Kommission will keine Regelung, die schon in der Bundesverfassung auf alle Zukunft die Verwendung der überschüssigen Währungsreserven für immer festlegt. Sie möchte vielmehr - auch dem Ständerat folgend -, dass der Gesetzgeber bei späteren Abbauschritten der Währungsreserven wieder frei ist.
Das sind die Bemerkungen zu den einzelnen Anträgen.
Ich möchte abschliessend noch etwas zum Grundkonzept sagen. Es gibt jetzt sehr viele Varianten; man könnte noch weitere anfügen. Das grundsätzliche Konzept dreht sich um die Frage: Stiftung ja oder nein? Das ist eigentlich der Hauptunterschied bei den beiden Grundkonzepten Initiative und Gegenentwurf. Herr Blocher hat sich beklagt, man verhöhne seine Idee, dass das Gold der Schweizerischen Nationalbank in den AHV-Fonds fliessen sollte. Diese Idee ist zweifellos gut. Sie stammt übrigens nicht von Herrn Blocher; er hat sie ja auch von anderen übernommen. Aber die Gold-Initiative hat einen anderen Zweck, nämlich die Verhinderung der Stiftung.
Sie möchten bitte beachten, dass es jetzt auch um die Frage der Stiftung geht. Aber ich möchte hier auch den Menschen im Lande noch etwas zur AHV-Finanzierung sagen. Würden diese 1300 Tonnen Gold vollumfänglich für die AHV und die jährlichen Erträge für AHV-Renten verwendet, so würden die AHV-Renten je nach Ertrag für sieben bis zehn Tage im Jahr ausreichen. Bitte lassen Sie sich vom Gold nicht verblenden - bitte keine taktischen Manöver, wenn es um die Stiftung geht! Wir wollen jetzt alle einbinden. Bitte springen Sie bei den Detailanträgen über Ihren Schatten. Die Befürworterinnen und Befürworter müssen sich jetzt auch zusammenraufen. Zur Grundsatzfrage, ob man die Stiftung will, ja oder nein: Diese Stiftung dient der Hilfe an Opfern im Inland und im Ausland, den Menschen in dieser Welt, denen es am schlechtesten geht. Wenn Sie diese Frage stellen - das möchte ich persönlich anfügen -, so ist dies letztlich auch eine Gewissensfrage.
Folgen Sie der Kommissionsmehrheit und dem Konzept des Ständerates.