Lexipedia

Ziörjen Lothar · Nationalrat · 2014-06-11

Ziörjen Lothar · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2014-06-11

Wortprotokoll

Der GPK-Präsident hat bereits das Vorgehen bei der Prüfung dieses Geschäftes ausgeführt. Ich spreche zu Block 1, und zwar zu verschiedenen Themen.

Zum bilateralen Weg: Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2013 das Mandat für Verhandlungen mit der EU im institutionellen Bereich verabschiedet und will damit den bilateralen Weg erneuern und stärken. Damit sollen der Wohlstand und die Unabhängigkeit der Schweiz weiterhin garantiert werden. Das gewährleistet die Anwendung des geltenden Rechts und die Unabhängigkeit der Schweiz als Nicht-EU-Mitglied. Zudem beinhaltet die gewählte Lösung keine automatische Übernahme von EU-Recht. Der Bundesrat will zudem, dass die Schweiz immer die Möglichkeit hat, unter Einhaltung sämtlicher nationaler Verfahren, z. B. eines Referendums, selbst darüber zu entscheiden, ob sie neues EU-Recht in ein bilaterales Abkommen übernehmen will. Diesem Ziel und dem Vorgehen stimmt die BDP-Fraktion voll zu und unterstützt den Bundesrat auf dem von ihm eingeschlagenen Weg.

Zum Wettbewerbsrecht: In der Anwendung des Wettbewerbsrechts in den Abkommen zwischen der Schweiz und der EU sollen die Vertragsparteien weiterhin ihre eigenen Gesetzgebungen anwenden. Das Mandat stützt sich dabei auf die Gleichwertigkeit der Wettbewerbsbestimmungen und setzt keine materielle Harmonisierung des Rechts voraus. Natürlich soll vom Ziel, dass das Zusammenarbeitsabkommen sowohl in der Schweiz als auch in der EU zu einem besseren Schutz im Wettbewerb beitragen soll, nicht abgewichen werden.

Zum Bauproduktegesetz: Gemäss Bundesrat sollen beim Bauprodukterecht das Bundesgesetz über Bauprodukte und die neue Bauprodukteverordnung angepasst werden. Dabei soll für eine Reduktion der Belastungen für die Wirtschaftsteilnehmer und für mehr Rechtssicherheit gesorgt werden. Zudem soll das Produktesicherheitsrecht für Bauprodukte europakompatibel ausgestaltet sein und einen wichtigen Beitrag zur Bauwerksicherheit und zur Nachhaltigkeit leisten. Auch dies ist ein Beitrag, um die Vorteile der bilateralen Verträge mit der EU zu nutzen und um damit über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen einen für die schweizerische Volkswirtschaft bedeutsamen Wirtschaftssektor zu erhalten. Zudem sollen keine neuen Handelshemmnisse entstehen. Nachdem Gespräche darüber aufgenommen wurden, sind wir gespannt, ob die Ergebnisse den Zielen entsprechen werden.

Zum Sicherheitspolitischen Bericht 2010: Dem Ziel ist zu entnehmen, dass der Bundesrat von der Armee erwartet, dass die zu erbringenden Leistungen den Sicherheitsbedürfnissen der Schweiz entsprechen und dass sie auf die Bedrohungen und Gefahren ausgerichtet sind. Die Armee muss dabei auch rasch, flexibel und multifunktional Sicherheit schaffen können und dies alles mit den verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen in Einklang bringen. In der aktuellen Situation ist die Umsetzung dieses Ziels nochmals mit höchster Priorität zu behandeln.

Zu den Söldnerfirmen: Der Bundesrat will Söldnerfirmen in der Schweiz verbieten und eine Meldepflicht für Sicherheitsdienstleistungen im Ausland einführen. Dem Bundesgesetz sind Unternehmen unterstellt, die von der Schweiz aus Sicherheitsdienstleistungen im Ausland erbringen oder in der Schweiz damit zusammenhängende Aktivitäten ausüben. Zudem verbietet das Gesetz, dass in der Schweiz ansässige Sicherheitsunternehmen unmittelbar an Feindseligkeiten im Rahmen eines bewaffneten Konflikts im Ausland teilnehmen. [PAGE 975] Die Sicherheitsunternehmen dürfen auch keine Tätigkeiten ausüben, die schwere Menschenrechtsverletzungen begünstigen. Mit dem Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen wird richtigerweise sichergestellt, dass in diesem Markt die notwendigen Leitplanken und Grenzen gesetzt werden.

Zu den Immobilienverkäufen: Mit dem kurzen Vermerk, dass der Bericht über die möglichen Immobilienverkäufe des VBS bis Ende 2013 nicht mehr verabschiedet werden konnte, wird man der Bedeutung dieser grossen Pendenz nicht wirklich gerecht. Damit verbunden sind nämlich auch grosse Blockaden, die bis in die Kommunen negative Auswirkungen haben.

Zum Waffenbesitz: Es ist die Absicht des Bundesrates, den Informationsaustausch zwischen den Behörden über den Besitz von Waffen mit Missbrauchspotenzial zu verbessern. Dabei soll die Staatsanwaltschaft oder das Gericht künftig die Armee über diejenigen Personen informieren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden. Die Revision des Waffengesetzes schafft die Voraussetzung dafür, dass die berechtigten Behörden künftig mit einer einzigen Abfrage sowohl sämtliche kantonalen Waffenregister als auch die vom Fedpol geführte Waffeninformationsplattform Armada konsultieren können. Eine erfolgreiche Umsetzung der betrieblichen Zielsetzung ist wichtig und muss unterstützt werden.