Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2014-06-11
Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-11
Wortprotokoll
Die jährliche Aussprache mit dem Bundesgericht und den erstinstanzlichen Gerichten fand wie üblich in Lausanne statt. Zudem haben die beiden GPK in einer gemeinsamen Sitzung den Bundesgerichtspräsidenten angehört.
Zur Geschäftslast: Die Eingänge haben mit 7919 Fällen einen Höchststand erreicht, sind aber gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich angestiegen. Das Gericht konnte 200 Fälle mehr erledigen als im Vorjahr, d. h. fast so viele Fälle, wie eingingen. Die durchschnittliche Erledigungsdauer ist nach wie vor gut. Aufgrund dieser Zahlen könnte man den Eindruck erhalten, es sei alles bestens. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass etwa bei der strafrechtlichen Abteilung eine Zunahme um satte 500 Fälle oder 65 Prozent zu verzeichnen war. Mindestens einen Teil dieser Zunahme führt das Bundesgericht auf die Auswirkungen der neuen Strafprozessordnung zurück. Es wurden Massnahmen ergriffen, z. B. indem Aushilfen aus anderen Abteilungen beigezogen wurden. Die hohen Eingangsraten in der strafrechtlichen Abteilung halten auch dieses Jahr an, und es wird eine gewisse Zeit brauchen, bis das Bundesgericht diesen Anstieg verdaut hat.
Die Erste öffentlich-rechtliche Abteilung hatte aufgrund der Zweitwohnungs-Initiative rund 250 Fälle zusätzlich zu bewältigen. Diese Fälle sind inzwischen entschieden. Solange jedoch das Gesetz zur Zweitwohnungs-Initiative noch nicht verabschiedet ist und die Verordnung gilt, erwartet das Bundesgericht weitere Fälle zur Behandlung.
Insgesamt kann das Bundesgericht zwar die Geschäftslast bewältigen; das Bedürfnis aber, sich mehr Grundsatzfragen widmen zu können und dafür von Bagatellfällen entlastet zu werden, besteht nach wie vor. Die mehrjährige Evaluation der neuen Bundesrechtspflege hat aufgezeigt, dass die 2007 eingeführte Gerichtsorganisation zwar insgesamt ein Erfolg ist, dass aber die Entlastung des Bundesgerichtes nicht den Erwartungen gemäss erfolgt ist. Der Bundesrat hat eine Kommission eingesetzt, die sich mit gewissen Nachbesserungen zur Entlastung des Bundesgerichtes befasst. Zuhanden dieser Kommission wird auch das Bundesgericht seine Vorschläge einbringen.
Diskutiert wurden zudem einzelne Themen wie der Einfluss der Rechtsprechung auf das Schweizer Recht, aber auch die immer zu bewilligenden Nebenbeschäftigungen der Bundesrichterinnen und Bundesrichter.
Zum Bundesverwaltungsgericht: Dieses Gericht zieht nach einem Geschäftsjahr in St. Gallen eine positive Bilanz zu seinem neuen Sitz. Die Geschäftslast ist ungefähr gleich geblieben: 7533 Fälle wurden entschieden. Eingegangen sind 7326 Fälle. Insgesamt konnten also einige Pendenzen abgebaut werden, sodass beim Bundesverwaltungsgericht Ende des Jahres noch 4119 Fälle pendent waren. Das Bundesverwaltungsgericht ist bestrebt, seine Effizienz und Organisation zu verbessern. Es hat deshalb das Projekt "GO 2016" lanciert.
Die III. Abteilung kämpfte mit einer hohen Geschäftslast, die auf die neue Spitalfinanzierung und die Einführung der Fallpauschalen zurückzuführen ist. Weniger belastete Kammern wie die I. und die II. Abteilung helfen dabei aus. Eine Task-Force ist eingesetzt, um die Grundsatzentscheide möglichst rasch voranzutreiben, die in den nächsten Monaten gefällt werden müssen.
Die Asylabteilungen konnten alle alten Pendenzen abbauen. Sie verzeichneten im letzten Jahr zwar eine Zunahme der Beschwerdefälle um 10 Prozent, konnten mit der Erledigung aber Schritt halten. Die provisorischen Änderungen des Asylverfahrens haben bisher noch nicht viele Fälle generiert. Hier muss die weitere Entwicklung abgewartet werden.
Ressourcenmässig ist das Gericht stabil: Es verfügt zurzeit über 72 Richterinnen und Richter, 208 Gerichtsschreiber und 43 administrative Mitarbeitende. Im Weiteren haben wir mit dem Bundesverwaltungsgericht die Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von französischsprachigen Gerichtsschreibern und Richtern sowie die Telearbeit besprochen. Bei der Telearbeit ist das Gericht von maximal zwei Tagen pro Woche auf einen Tag pro Woche zurückgegangen. Die zwei Tage pro Woche waren als Übergangslösung im Rahmen des Umzugs nach St. Gallen eingeführt worden, damit nicht zu viel Personal das Gericht verliess. Inzwischen gibt es die Telearbeit nur noch für nichtrichterliches Personal.
Zum Bundesstrafgericht: Das Bundesstrafgericht hat keine grösseren Probleme zu vermelden. Das Berichtsjahr war vor allem von den Schlussarbeiten am Neubau und vom Umzug des Gerichtes geprägt, mit der Einrichtung und der Organisation am neuen Ort.
Die Zahlen der Strafkammer sind leicht rückläufig, aber im langjährigen Vergleich nehmen sie immer noch zu. In der Strafkammer gibt es kein Massengeschäft, sondern wenige, dafür sehr umfangreiche Verfahren. Der Trend zur alternativen Erledigung von Strafverfahren bestätigt sich: Einstellungen nach Wiedergutmachung, Strafbefehlsverfahren und abgekürzte Verfahren stabilisieren sich auf einem relativ hohen Niveau.
Bei der Beschwerdekammer stiegen die Eingänge deutlich an; es konnten aber auch die Erledigungen deutlich gesteigert werden. Die Reorganisation mit der Zusammenlegung der beiden Beschwerdekammern hat sich nach Meinung des Bundesstrafgerichtes bewährt. Da die Beschwerdekammer grösser wurde, können die Fälle in den drei Sprachen flexibler verteilt werden.
Zum Bundespatentgericht: Dieses Gericht nahm am 1. Januar 2012 seine Tätigkeit auf. Das erste Geschäftsjahr, 2012, war geprägt durch den Aufbau und die Übernahme der an den kantonalen Gerichten hängigen Patentverfahren. Demgegenüber ist im Geschäftsjahr 2013 gewissermassen der Courant normal eingekehrt. Im Berichtsjahr kam aus den Kantonen nur noch ein ordentliches Verfahren; dagegen sind die direkten Eingänge am Bundespatentgericht von 17 Fällen im Vorjahr auf 33 Fälle angestiegen. Damit sind die Eingangszahlen bereits höher als vom Bundesrat in der Botschaft prognostiziert. Das Bundespatentgericht hat im Berichtsjahr 18 ordentliche Verfahren erledigt, davon 16 durch Vergleich. Das Gericht strebt solche Vergleiche an, was dank der Mitarbeit technischer Fachrichterinnen und Fachrichter ganz gut gelingt. Im Verhältnis zu den Quoten der massgebenden Patentgerichte in Deutschland, in den [PAGE 970] Niederlanden und in Grossbritannien, welche kaum je Vergleiche erreichen, ist diese Vergleichsquote hervorragend.
Insgesamt scheint das Bundespatentgericht sehr gut zu funktionieren. Das ist auch nötig, denn die Schweiz ist, gemessen an den absoluten Zahlen von eingereichten Patenten, weltweit die Nummer 5. Gemessen an der Bevölkerung ist die Schweiz mit über 800 Patenten pro Million Einwohner mit Abstand die Nummer 1 der Welt.
Kurz zum Militärkassationsgericht: Wir führen mit dem Präsidenten des Militärkassationsgerichtes etwa alle drei Jahre eine kurze Aussprache durch. Wir konnten auch diesmal feststellen, dass dieses kleine Gericht bei einer konstanten Geschäftslast von etwa 12 bis 15 Fällen problemlos arbeitet.