Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-11-26
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-11-26
Wortprotokoll
Worum geht es heute? Es geht heute darum, Kinder und besonders schutzbedürftige Personen besser vor Pädokriminalität und auch vor anderen Formen von Gewalt zu schützen. Dazu braucht es verschiedene Massnahmen; es gibt nicht eine einzige Massnahme, die genügt. Sie wie auch der Ständerat haben verschiedene Massnahmen bereits beschlossen und einstimmig verabschiedet. Jetzt gibt es eine Frage, die noch offen ist: In welchen Fällen, unter welchen Voraussetzungen und vor allem wie lange soll ein Tätigkeitsverbot gelten, wenn sich jemand strafbar gemacht hat?
Wir haben alle ein Interesse: Wenn es um den Schutz von Kindern geht, wenn es um den Schutz von besonders verletzlichen Personen geht, müssen diese Massnahmen [PAGE 1811] greifen; sie müssen eine Wirkung erzielen und rasch erfolgen. Ich bitte Sie, diese Überlegungen jetzt mit einzubeziehen, wenn Sie heute den Entscheid fällen, wie lange ein Tätigkeitsverbot aufgrund von bestimmten Massnahmen gelten soll. Ich bitte Sie aber auch, heute nicht über taktische Fragen zu diskutieren. Ich bitte Sie wirklich, das eigentliche Ziel im Auge zu behalten: den Schutz der Kinder und der besonders verletzlichen Personen.
Der Ständerat hat denn auch mit dem Wiedereinbezug der Vorlage 4 in die Vorlage 1 entschieden, eine Vorlage verabschieden zu wollen, die auch das zwingende Tätigkeitsverbot beinhaltet. Aufgrund von bestimmten Straftaten soll automatisch ein Tätigkeitsverbot von mindestens zehn Jahren gelten. Diese Dauer des Tätigkeitsverbots von zehn Jahren kann, wenn nötig, noch verlängert werden und allenfalls auch lebenslänglich sein. Das ist eine harte Massnahme. Es ist aber eine vertretbare Massnahme, wenn man davon ausgeht, dass eben die Straftat auch eine gewisse Schwere hatte.
Damit haben der Ständerat und der Bundesrat gezeigt, dass es möglich ist, durchaus strenge Massnahmen zu beschliessen, die gleichzeitig aber auch verhältnismässig sind. Der Bundesrat und der Ständerat sind der Meinung, dass eine Sanktion in Form eines Tätigkeitsverbots von mindestens zehn Jahren bei Straftaten, die eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten und mehr nach sich ziehen, streng, aber auch verhältnismässig ist.
Was verlangen die Minderheiten heute? Die Minderheit I (Rickli Natalie) möchte auf dieses Tätigkeitsverbot in dieser Vorlage ganz verzichten. Was ist die Folge, wenn Sie der Minderheit I heute zustimmen? Es gibt nur eine Folge: Es ist eine Verzögerung - Kinder werden damit länger nicht besser geschützt. Besonders verletzliche Personen erhalten den dringenden Schutz, den sie brauchen, noch länger nicht. Es ist einzig und allein eine Verzögerung, die Sie bewirken; das möchte ich nicht verantworten.
Ich bitte Sie deshalb namens des Bundesrates, den Antrag der Minderheit I abzulehnen.
Was will die Minderheit II (Rickli Natalie)? Die Minderheit II will die Bestimmung aus der Volksinitiative aufnehmen, die der Bundesrat ablehnt. Der Bundesrat lehnt sie ab, weil sie unverhältnismässig ist. Ein automatisches, zwingendes lebenslängliches Berufs- und Tätigkeitsverbot auch bei Bagatellfällen ist mit unserer Bundesverfassung, mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip nicht vereinbar.
Der Bundesrat und der Ständerat lehnen deshalb diese Bestimmung ab. Ich bitte Sie, das heute auch wieder zu tun.
Was verlangt die Minderheit III (Vischer Daniel)? Die Minderheit III möchte diese Bestimmung, nämlich, dass es ein zwingendes Tätigkeitsverbot von mindestens zehn Jahren gibt, aufweichen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass das dann keine echte Alternative mehr zur Volksinitiative ist. Auch der Bundesrat nimmt das richterliche Ermessen, das ein ganz wichtiges Prinzip unserer Rechtsordnung ist, sehr ernst. Er ist aber der Meinung, dass eine bestimmte Schwere der Tat vorliegt, wenn diese eine Sanktion von mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe nach sich zieht, und dass deshalb auch eine bestimmte Schwere des Tätigkeitsverbots gerechtfertigt werden kann. Der Bundesrat unterstützt deshalb seine eigene Vorlage und den Beschluss des Ständerates.
Der Bundesrat lehnt den Antrag der Minderheit III ab und bittet Sie, das ebenfalls zu tun.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission, dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen. Damit beschliessen Sie die Massnahme, die für Kinder und für besonders verletzliche Personen nicht nur am besten wirkt, sondern auch am schnellsten wirkt.