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Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2013-11-26

Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-11-26

Wortprotokoll

Namens der Minderheit bitte ich Sie, die Vorlagen 1 und 4 weiterhin getrennt zu behandeln.

Warum? Die Vorlage 1 wurde im Nationalrat am 11. Juni 2013 mit 176 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Auch die SVP-Fraktion hatte zugestimmt, obwohl wir mit unseren Strafverschärfungsanträgen nicht durchgekommen waren. Damals hatte das Parlament die Sexualdelikte aber bewusst und explizit ausgeklammert und in die Vorlage 4 überführt, weil diese Gegenstand der Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" sind. Nachdem in den Räten verschiedene direkte und indirekte Gegenvorschläge verworfen wurden, versucht die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen auf diesem Weg nochmals, der Volksinitiative etwas entgegenzusetzen. Sie spricht gar von einem indirekten Gegenvorschlag, was schlicht falsch ist. Sie haben vorhin die juristischen Argumente von Gregor Rutz gehört.

Ich verstehe das Engagement gegen die Volksinitiative überhaupt nicht. Es geht darum, dass ein Täter, der wegen eines Sexualdelikts an Kindern oder abhängigen Personen verurteilt wird, nicht mehr mit Kindern arbeiten darf - Punkt. Eigentlich ist es ja tragisch, dass wir darüber überhaupt diskutieren müssen. Es geht darum, unsere Kinder vor Wiederholungstätern zu schützen. Nachdem verschiedene direkte und indirekte Gegenvorschläge gescheitert sind, will die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen nun wieder die genau gleichen problematischen Punkte, die neue Unklarheiten schaffen, gesetzlich verankern.

1. Die Initiative will ein lebenslängliches Berufsverbot. In der Vorlage 1, also im Bundesgesetz, ist aber nur ein zehnjähriges Berufsverbot vorgesehen.

2. Die Initiative will ein generelles Berufsverbot. Der Gesetzentwurf will ein solches nur für Täter, die zu einer Freiheitsstrafe von über sechs Monaten oder zu einer Geldstrafe von über 180 Tagessätzen verurteilt wurden. Leider sieht die Realität dann so aus, dass viele Täter kein Berufsverbot erhalten, weil die Richter eine zu tiefe Strafe aussprechen.

3. Im Gesetz ist wieder die Rede von "regelmässigem Kontakt". Nur wenn ein Täter regelmässigen Kontakt mit Kindern hat, soll er ein Berufsverbot erhalten. Doch was ist "regelmässig"? Bezieht sich das auf den Lehrer, der die Kinder täglich sieht? Auf den Fussballtrainer, der die Kinder einmal in der Woche sieht? Was ist mit Tätern, die die Kinder nur einmal im Monat für eine Theaterprobe sehen oder die nur im Pfadi-Sommerlager Kinder betreuen?

Sie sehen, wir reden wieder über dieselben Probleme, über die wir hier schon x-mal diskutiert haben. Da der Rest des Gesetzes unbestritten ist, empfiehlt Ihnen die Minderheit, die Vorlagen 1 und 4 weiterhin separat zu behandeln.

Es ist klar, was die Gegner der Volksinitiative wollen: dem Stimmbürger vorgaukeln, es gebe noch einen Vorschlag, der viel weiter gehe als die Initiative - das ist Blabla, das kennen wir ja schon von vielen anderen Volksinitiativen. Fakt ist: Das Gegenteil ist der Fall, die Volksinitiative soll nicht umgesetzt werden. Dagegen wehren wir uns.

Sie erinnern sich an die Schlussabstimmung zur Pädophilen-Initiative am 27. September dieses Jahres. Der Nationalrat hat den Bundesbeschluss dazu mit 97 zu 91 Stimmen abgelehnt. Wenn ihnen das Anliegen weiterhin ernst ist, müssten diese 97 Nationalräte und Nationalrätinnen, die damals so gestimmt haben, heute für unsere Anträge stimmen, für den Antrag meiner Minderheit in der Vorlage 4 sowie für meine Minderheitsanträge I und II in der Vorlage 1. Der Antrag der Minderheit III (Vischer Daniel) ist abzulehnen. Diese will sogar wieder einen Schritt zurückgehen und dem Gericht eine Kann-Kompetenz gewähren.

Die Anträge sehen auf den Fahnen vielleicht etwas kompliziert aus, aber einfach gesagt, geht es um zwei Konzepte. Unser Konzept ist folgendes: Wir wollen ein Berufs- und Tätigkeitsverbot für verurteilte Sexualstraftäter. Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen will mit ihrem Konzept lediglich ein zehnjähriges Berufsverbot, was hier im Rat schon verschiedentlich abgelehnt wurde.

Um unsere Kinder besser vor Wiederholungstätern zu schützen, bitte ich Sie, unseren Minderheitsanträgen zuzustimmen.