Rutz Gregor A. · Nationalrat · 2013-11-26
Rutz Gregor A. · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-11-26
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, das Geschäft 12.076 von der Traktandenliste zu nehmen und die Vorlagen 1 und 4 unter einer neuen Geschäftsnummer zu erfassen. Dies tun wir vor dem Hintergrund, dass die Schlussabstimmung über die Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" am 27. September erfolgt ist. Dies tun wir auch vor dem Hintergrund, dass Kommission und Ratsplenum in der gesetzlichen Frist keinen Gegenvorschlag beschlossen haben, und mit Blick darauf, dass es irreführend sein und zu falschen Schlüssen führen kann, wenn wir hier unter der gleichen Geschäftsnummer wie bei der Volksinitiative über Gesetzesvorlagen beraten, welche dann als Gegenvorschläge wahrgenommen werden könnten.
Das gesetzliche Prozedere und die Fristen bezüglich der Behandlung von Volksinitiativen sind klar. Das Parlament hat die Möglichkeit, Gegenvorschläge zu beschliessen. Hierzu ist es auch möglich, Fristverlängerungen zu gewähren. Die Behandlungsfrist kann auch noch einmal verlängert werden, wenn eine Differenzbereinigung ansteht; dies im Wissen darum, dass die Mühlen des Parlamentes nicht immer gleich schnell mahlen. Wenn aber innert der gesetzlichen Frist kein Gegenvorschlag zustande kommt, ordnet der Bundesrat die Volksabstimmung an. Am 27. September dieses Jahres haben Nationalrat und Ständerat über diese Initiative befunden: Unser Rat empfiehlt Annahme, der Ständerat empfiehlt Ablehnung.
Das Initiativkomitee - das ist ein wichtiger Punkt, den Sie kennen müssen - hat Anfang Oktober das offizielle Schreiben mit der Anfrage, ob es die Initiative zurückziehen möchte oder nicht, erhalten. Es hat sich gegen den Rückzug entschieden.
Nun unter der gleichen Geschäftsnummer und unter dem gleichen Titel weitere Vorlagen zu behandeln ist aus zwei Gründen problematisch:
1. Auch wenn Sie sich jetzt vielleicht auf eine generelle Gesetzgebungskompetenz, von der wir sowieso viel zu häufig Gebrauch machen, unseres Rates berufen, ist es unseres Erachtens nicht statthaft, unter dem gleichen Titel, dem Titel der Volksinitiative, weitere Vorlagen zu beraten, nachdem das Initiativkomitee über den Rückzug der Initiative bereits entschieden hat. Der Sinn eines Gegenvorschlages ist es ja, eine Alternative zu einer Initiative in den Raum zu stellen und dem Komitee die Möglichkeit zu geben, sich für die Initiative oder allenfalls für den Gegenvorschlag zu entscheiden. Es entspricht nicht den guten demokratischen Gepflogenheiten, dass wir dies nach der Schlussabstimmung tun.
2. Es widerspricht jeder Logik, wenn Sie jetzt einen Gegenvorschlag oder ein anderes Gesetzgebungsprojekt in dieser Sache beschliessen wollen. Dann machen Sie das ja als Alternative zur Initiative, weil Sie mit der Initiative nicht einverstanden sind. Ich darf Sie an dieser Stelle doch noch einmal daran erinnern, dass die Mehrheit dieses Rates am 27. September beschlossen hat, die Initiative zu unterstützen. Nachdem Sie ein Ja zur Initiative empfehlen, ist es geradezu absurd, dass wir heute in diesem Zusammenhang über weitere Gesetzesvorlagen beraten.
Wenn Sie vor der Volksabstimmung, welche unseres Erachtens abgewartet werden müsste, über diese Vorlage beraten möchten, können Sie dies tun, aber dann müssen Sie diese Vorlage mit einer neuen Geschäftsnummer versehen, damit keine Verwechslungen passieren können und damit klar ist, dass es sich hier nicht um einen Gegenvorschlag handelt, dass die Beratung zur Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" erledigt ist und dass dieser Rat die Initiative zur Annahme empfohlen hat.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung unseres Ordnungsantrages.