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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2013-11-26

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-11-26

Wortprotokoll

Frau Rickli, ich habe Frau Bussat nicht angegriffen, sondern zitiert. Wenn Sie meinen, dass sich Frau Bussat durch ihre eigenen Äusserungen selbst beleidigt, müssen Sie das mit Frau Bussat besprechen - ich habe sie lediglich zitiert.

Zu Ihrer Frage: Das heute geltende Berufsverbot kann nur ausgesprochen werden, wenn die Tat, um die es geht und die beurteilt wird, im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Das ist der Mangel des heutigen Berufsverbots, und deshalb erweitern wir das auch - in jedem Falle. Das ist tatsächlich nach geltendem Recht ein Mangel.

Was Sie von mir jetzt verlangen, ist eine Prognose für die Zukunft. Ich muss Ihnen sagen, dass ich nicht in der Lage bin abzuschätzen, wie viele 20-Jährige in Zukunft eine Liebesbeziehung mit 15-Jährigen haben werden, aber ich kann mir vorstellen, dass dies einige sein werden. Eine solche Tat ist ein Offizialdelikt und wird deswegen von Amtes wegen verfolgt. Natürlich gibt es eine relativ hohe Dunkelziffer. Aber wissen Sie, wenn wir das machen, dann, muss ich Ihnen sagen, können Sie geradeso gut sagen, dass wir den Konsum von Kinderpornografie auch nicht unter Strafe hätten stellen sollen, weil wir auch dort Beweisprobleme haben. Beweisprobleme sind doch kein Grund, sich bei der Gesetzgebung so oder anders zu entscheiden. Wir müssen Gesetze machen, die für den Einzelfall zum Tragen kommen.

Ich erlaube mir noch folgenden Satz, Frau Rickli: Selbst wenn es ein Fall in zehn Jahren wäre - ich spreche im Konjunktiv -, wäre es gerechtfertigt, für diesen einzelnen Menschen die richtige Entscheidung zu fällen. Das ist eben Gerechtigkeit in einem Rechtsstaat.

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