Reimann Lukas · Nationalrat · 2013-11-26
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-11-26
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion bittet Sie, die Vorlagen 1 und 4 weiterhin getrennt zu behandeln und die Anträge der Minderheiten I und II (Rickli Natalie) zu unterstützen sowie den Antrag der Minderheit III (Vischer Daniel) abzulehnen.
Die Volksinitiative ist unmissverständlich, und ihr berechtigtes Ziel ist klar: Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen auszuüben. Dies und nur dies garantiert den bestmöglichen Schutz für Kinder vor Wiederholungstätern. Die erneuten Versuche, nun dieser Initiative Konzepte entgegenzustellen in der Hoffnung, das Volk stimme dann der Initiative nicht zu, sind ein demokratiepolitisches und sicherheitspolitisches Trauerspiel. Lassen wir doch nun das Volk entscheiden, und falls das Volk der Initiative zustimmt, setzen wir sie um!
Um künftige Tätigkeiten mit Minderjährigen zu verbieten, verwenden die Gegenkonzepte zur Initiative den strittigen Begriff des unzulässigen "regelmässigen Kontakts", wogegen die Initiative gar keinen Kontakt mehr zulassen will. Die Initiative sieht ein lebenslängliches Berufsverbot vor, während die Gegenkonzepte eine Beschränkung auf zehn Jahre vorsehen. Während die Initiative ein generelles Berufsverbot vorsieht, sieht der Gesetzentwurf nur ein Berufsverbot für Täter vor, die zu einer Freiheitsstrafe von über sechs Monaten oder zu einer Geldstrafe von über 180 Tagessätzen verurteilt wurden.
Auch die Minderheit III (Vischer Daniel) können wir nicht unterstützen. Es braucht eine Einzelfallgerechtigkeit, aber es braucht auch Schranken für die Richter. Gerade in derart sensiblen Bereichen wie der Pädokriminalität braucht es eben Schranken und feste Leitplanken für die Richter.
Der Schutz der Kinder vor Wiederholungstätern muss oberste Priorität geniessen. Aus diesem Grund unterstützt die SVP-Fraktion die Anträge der Minderheiten I und II (Rickli Natalie). In der Vorlage 1 sind die Bereiche der Volksinitiative auszuklammern, und das Ergebnis der Volksabstimmung ist abzuwarten.
Es wurde jetzt in der Debatte oft der Begriff "Rechtsstaat" bemüht. Ein Rechtsstaat hält sich aber auch an die [PAGE 1810] Verfahren, die er sich selber vorgegeben hat. Artikel 86 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes sagt klar: "Ein Bundesbeschluss über den Gegenentwurf zu einer Volksinitiative muss dem anderen Rat zusammen mit dem Bundesbeschluss über die entsprechende Volksinitiative zugeleitet werden." Wir haben am 27. September 2013 die Schlussabstimmung zu diesem Geschäft durchgeführt. Jetzt nachträglich einen indirekten Gegenentwurf zu beschliessen ist unredlich und widerspricht dem Parlamentsgesetz. Das Volk entscheidet bald. Jetzt für wenige Monate eine Vorlage zu machen, die dann wieder abgeändert werden müsste, wenn das Volk der Initiative zustimmen würde, macht keinen Sinn. Es ist ein Abstimmungskampf, der hier betrieben wird, und zwar nicht von unserer Seite.
In diesem Sinne bitten wir Sie, die Minderheitsanträge Rickli Natalie zu unterstützen und die Vorlagen zu trennen.