Flach Beat · Nationalrat · 2013-11-26
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2013-11-26
Wortprotokoll
Ich nehme es vorweg: Die Grünliberalen unterstützen durchwegs die Mehrheit, das heisst die Fassung von Bundesrat und Ständerat, und bitten Sie, dies auch zu tun.
Die Minderheit I (Rickli Natalie) will eigentlich nichts anderes, als die Inkraftsetzung des Gesetzes zu verzögern. Das ist schade. Es ist vor allen Dingen auch deshalb schade, weil das Gesetz Bestandteile enthält, die in der Initiative gar nicht enthalten sind, beispielsweise den Schutz von behinderten erwachsenen Personen, die ein besonderes Schutzbedürfnis haben. Es ist aber auch deshalb schade, weil wir in der Diskussion, wenn es dann um die Volksinitiative geht - ich gebe zu, das ist für mich ein wichtiges Argument -, den Menschen sagen könnten, dass wir sehr wohl etwas getan haben, sogar aus einem früheren Anlass heraus als die Initiative. Wir könnten dann sagen, dass wir etwas getan haben, was den Richtern nicht nur einen Hammer in die Hand gibt, sondern auch Zirkel und Massstab, wie wir es in unserem Rechtsstaat gewohnt sind. Damit wird jeder Täter, gemessen an der Schwere seiner Tat, bestraft, und es werden dann allenfalls auch die nötigen Massnahmen ergriffen, um die Opfer zu schützen.
Die Opfer zu schützen ist auch unser höchstes Anliegen. Wir schützen die Opfer am besten, indem wir dieses Gesetz möglichst schnell in Kraft setzen. Dann haben wir nämlich den grössten Teil unseres Wunsches bereits verwirklicht. Die Anträge der Minderheit II (Rickli Natalie) gehen in diesem Bereich viel zu weit. Sie wollen wieder den Vorschlaghammer ins Gesetz einbauen, statt dem Richter Zirkel und Massstab zu belassen.
Den Antrag der Minderheit III (Vischer Daniel) lehnen wir ab, weil wir glauben, mit der Ausgestaltung des Gesetzes, den Berufsverboten und den Kriterien eine Möglichkeit gefunden zu haben, die Rechtsstaatlichkeit und die Verhältnismässigkeit so ins Gesetz hineinzuschreiben, dass der Richter noch verschiedene Möglichkeiten hat. Dabei kommt aber unser Wille, den Schutz der Betroffenen sicherzustellen, dennoch klar zum Ausdruck: indem wir erst ab einer gewissen Schwere der Vergehen, nämlich bei einer Freiheitsstrafe von über sechs Monaten, einer Geldstrafe von über 180 Tagessätzen oder weiteren Massnahmen, dem Richter sagen, jetzt müsse er automatisch ein zehnjähriges Berufsverbot aussprechen.
Ich bitte Sie darum, alle Minderheitsanträge abzulehnen, der Mehrheit zu folgen, Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismässigkeit ins Gesetz aufzunehmen und den Schutz der potenziellen Opfer durch ein schnelles Handeln des Parlamentes auch tatsächlich zu gewährleisten.