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Bäumle Martin · Nationalrat · 2013-11-26

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-11-26

Wortprotokoll

Es geht bei diesen Artikeln wieder um zwei Themen. Bei Artikel 33 sprechen wir vom nicht ganz einfachen Aufenthaltsstatus der vorläufigen Aufnahme. Wer wird vorläufig aufgenommen? Zum Beispiel ein Asylbewerber, dessen Asylgesuch abgelehnt wird, weil er keinen Asylgrund hat, dessen Rückkehr in das Heimatland eigentlich erwünscht wäre, aber in der Realität nicht möglich ist. In der Realität haben in der Schweiz viele Menschen diesen nicht sehr beliebten Status. Sie bleiben zum Teil für Jahre, grösstenteils bleiben sie sogar für immer. Das heisst, es ist hier eine Abwägung vorzunehmen. Eigentlich ist die vorläufige Aufnahme ein Un-Zustand, eigentlich sollten diese Menschen nicht in der Schweiz bleiben - oder eben nur vorläufig. Aber die Vorläufigkeit führt in der Realität sehr oft dazu, dass jemand fünf oder zehn Jahre oder noch länger hier ist.

Auf der einen Seite machen diejenigen, die diesen Aufenthaltstitel grundsätzlich falsch oder problematisch finden und ihn deshalb abschaffen wollen, eigentlich einen Fehler, wenn sie sich hier für die Nichtanerkennung des Aufenthalts unter diesem Titel einsetzen. Wenn vorläufig Aufgenommene zehn Jahre oder länger hier sind, macht es keinen Sinn, den Aufenthalt unter diesem Titel zu null Prozent anzurechnen. Auf der anderen Seite wollen ihn der Bundesrat und die Minderheit zu hundert Prozent anrechnen, wie es heute getan wird. Auch das ist eigentlich nicht richtig, weil es im Prinzip eben ein Un-Zustand ist, der nicht so geplant war.

Wir haben bereits in der ersten Lesung versucht, hier einen Kompromiss einzubringen, indem wir gesagt haben, der Aufenthalt unter diesem Titel solle zu fünfzig Prozent angerechnet werden. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass dieser Zustand zwar so nicht geplant war, also eigentlich ein Un-Zustand ist, dass aber in der Realität eine Integration stattfinden soll und eben auch stattfindet, wenn diese Menschen über eine gewisse Zeitdauer da sind, und dass das auch respektiert werden soll.

Für uns Grünliberale ist das eigentlich einer der Kernartikel, aber wir können weder mit der Mehrheitsversion, einer nullprozentigen Anrechnung, noch mit der Minderheitsversion, einer hundertprozentigen Anrechnung, leben. Weil ich in der Kommission mit meinem Antrag alleine war und keinen Minderheitsantrag gestellt habe, werden wir uns hier aus Protest der Stimme enthalten, senden damit aber ein klares Signal an den Ständerat, dass er hier einen Zwischenweg beschreiten soll. Wenn dies unserem Rat nicht gelingt, weil sich beide Seiten an Maximalforderungen halten, so erhoffen wir uns vom Ständerat und vom Bundesrat, dass sie versuchen, im Rahmen dieser letzten Differenz, die wir noch beseitigen sollten, eine Zwischenlösung zu finden. Ich bitte Sie in diesem Sinne also, uns zu folgen, sich der Stimme zu enthalten und damit ein Protestsignal an den Ständerat auszusenden.

Bei Artikel 36 verstehe ich die Mehrheit eigentlich nicht, und ich wäre froh, wenn mir die Kommissionssprecher das einmal erklären würden: Wenn Sie Absatz 5 dieses Artikels streichen, wonach man zwei Jahre warten muss, erreichen Sie damit eigentlich nicht, dass man kein Gesuch mehr stellen kann, sondern dass man sofort wieder ein Gesuch stellen kann. Sie würden da eigentlich das Gegenteil dessen erreichen, was Sie wollen. Wenn die Mehrheit quasi die Karenzfrist erhöhen wollte, müsste sie im Prinzip einen Antrag stellen, wonach diese Frist von zwei auf zum Beispiel fünf oder sieben Jahre erhöht würde. Mit dem Streichen der Karenzfrist haben Sie aber keine Karenzfrist mehr, nicht eine automatisch unendliche. Das ist meine Interpretation des Gesetzestextes. [PAGE 1831]

Bei Artikel 61 des Ausländergesetzes versucht die Mehrheit, das zu korrigieren. Das funktioniert nach meiner Einschätzung aber eben nicht. Daher legiferieren Sie hier meiner Ansicht nach etwas, womit Sie am Schluss das Gegenteil von dem erreichen, was Sie wollen.

Ich bitte Sie, dort der Minderheit Glättli, dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen, weil dies aus meiner Sicht folgerichtig und logisch richtig ist.