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AB 145149

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-11-26

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, bei Artikel 33 Absatz 1 die Minderheit Amarelle zu unterstützen.

Diese Vorlage beinhaltet auf jeden Fall schon eine massive Verschlechterung für Personen mit dem Status einer vorläufigen Aufnahme. Sie können nämlich in Zukunft kein Einbürgerungsgesuch mehr stellen, bevor sie nicht eine Niederlassungsbewilligung C erhalten haben. Dieser Entscheid ist bereits getroffen, da zwischen den beiden Räten in diesem Punkt keine Differenz mehr besteht. Mit anderen Worten: Für Menschen mit einer vorläufigen Aufnahme ist die Hürde zu einer Einbürgerung sehr hoch angesetzt worden. Wir haben uns in der Kommission informieren lassen: Heute sind es vor allem Jugendliche, die von der Möglichkeit einer Einbürgerung aus der vorläufigen Aufnahme profitieren können. Dieser Weg ist nun versperrt.

Wenn Sie hier der Mehrheit folgen, trifft es noch einmal Personen mit einer vorläufigen Aufnahme. Nehmen wir einmal an, eine solche Person schafft es tatsächlich irgendwann einmal, eine C-Bewilligung zu erhalten - dann muss sie noch einmal zehn Jahre lang warten, bis sie ein Einbürgerungsgesuch stellen kann. Das führt dazu, dass es für Personen mit einer vorläufigen Aufnahme faktisch fast nicht mehr möglich ist, je eingebürgert zu werden; und das, obwohl diese Personen unter Umständen in der Schweiz bestens integriert sind, eine Arbeit haben, hier Steuern bezahlen und auch auf andere Weise ihren Beitrag zu unserer Gesellschaft leisten. Warum das? Warum genügt es Ihnen von der Mehrheit nicht, diese Menschen mit der hohen Hürde der C-Bewilligung zu belegen? Warum müssen Sie noch einen obendrauf setzen und ihnen nochmals ein Jahrzehnt Wartefrist aufbrummen? Ich verstehe das nicht. Ich betone noch einmal: Niemand, der nicht alle erforderlichen Kriterien erfüllt, wird eingebürgert.

Gerne führe ich am Ende dieser Bürgerrechtsdebatte nochmals aus, welches die Kriterien sind: Die Person muss eine C-Bewilligung haben; sie muss mindestens seit zehn Jahren in der Schweiz leben; sie muss erfolgreich integriert sein; sie muss mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut sein; sie darf keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz darstellen; sie ist so erfolgreich integriert, dass sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet, die Werte der Bundesverfassung respektiert, sich in einer Landessprache in Wort und Schrift gut verständigen kann sowie am Wirtschaftsleben teilnimmt. Wenn die Person in einer Partnerschaft lebt, muss sie darüber hinaus auch noch die Integration des Partners fördern. All diese Kriterien müssen erfüllt sein - wahrlich viel, so scheint mir, wenn ich mir da den einen oder anderen echten Schweizer vorstelle.

Wir setzen also die Hürde für den roten Pass sehr hoch. Für Menschen mit einer vorläufigen Aufnahme wird eine Einbürgerung in Zukunft fast nicht mehr möglich sein. Haben wir nicht ein virulentes Interesse, dass sich möglichst viele Menschen in unserem Land an den demokratischen Prozessen beteiligen? Bedingt unser politisches System nicht, dass möglichst viele Menschen mitreden und mitentscheiden, wenn es darum geht, die Rahmenbedingungen für unser Zusammenleben zu gestalten? Sie können sich vorstellen, dass meine Antwort und die Antwort der SP auf diese Fragen klar ist: Doch! Wir haben ein grosses Interesse daran, und genau deshalb wehren wir uns gegen die Verschärfungen beim Bürgerrecht.

Ich bitte Sie, bei Artikel 33 meiner Minderheit zu folgen. Bei Artikel 36 schliessen wir uns der Minderheit Glättli an.