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Pantani Roberta · Nationalrat · 2013-11-26

Pantani Roberta · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-11-26

Wortprotokoll

In Artikel 12 geht es um die Integrationskriterien. Für die Integration ist es essenziell, dass die am Wohnort gesprochene Landessprache und nicht eine andere Landessprache beherrscht wird. Ich hatte diesen Antrag schon während der letzten Beratung gestellt. Für mich ist der Begriff der Landessprache ein anderer Begriff als derjenige der Amtssprache. Bei einer Einbürgerung sollte man die Sprache des Wohnortes beherrschen und flüssig sprechen. Es reicht nicht, nur eine der vier Landessprachen zu kennen. Man sollte mindestens die Sprache kennen, in welcher sich die täglichen Aktivitäten abspielen. Ich denke nicht nur an Ausländer, die aus fernen Ländern kommen. Es gibt Deutsche im Tessin, die nur Deutsch sprechen. Falls diese Leute ein Einbürgerungsgesuch einreichen, sollten sie mindestens die Sprache ihres Wohnortes kennen.

Diese Auslegung entspricht auch der vom Bundesrat in die parlamentarische Beratung geschickten Vorlage zum Ausländer- und Integrationsgesetz. Es kann nicht sein, dass beispielsweise für den Familiennachzug mit Aufenthaltsbewilligung gemäss Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe d des erwähnten Entwurfes die Sprache am Wohnort zählt, für die Einbürgerung in einer Gemeinde jedoch eine Landessprache genügt.

Parliamo di criteri di integrazione, di criteri secondo i quali un cittadino straniero può richiedere la cittadinanza svizzera: un criterio fondamentale di integrazione in un luogo è la conoscenza della lingua del posto in cui si abita e dove si svolge la vita quotidiana. Non ci sono altre alternative. La Svizzera ha quattro lingue nazionali ma non ha senso sapere il tedesco in Ticino o sapere l'italiano nel cantone di Soletta.

Per questi motivi vi chiedo di sostenere la mia proposta di minoranza.