Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-11-26
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-11-26
Wortprotokoll
Bei Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe c hat uns die Redaktionskommission darauf aufmerksam gemacht, dass diese Formulierung missverständlich sein könnte. Deshalb möchte ich zuhanden der Materialien Folgendes klären: Die Stimmberechtigten, die über die Einbürgerungen entscheiden, müssen bei ihrem Entscheid die Integration der einbürgerungswilligen Person gesamthaft prüfen und damit auch Kenntnis von einem ungünstigen Integrationsverlauf bzw. von Einbürgerungshindernissen haben. Es ist also nicht die Absicht, dass den Stimmberechtigten nur Angaben zur erfolgreichen Integration bekanntgegeben werden dürfen. Die Angaben zur "erfolgreichen Integration" beziehen sich also auf den gleichen Ausdruck, der bereits in Artikel 12 zu den materiellen Voraussetzungen steht.
Damit habe ich jetzt hoffentlich geklärt, was wir hier verstehen. Das sollte dann auch eine Einigung zwischen Ihnen und dem Ständerat ermöglichen.