Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2013-09-11
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-11
Wortprotokoll
Ich kann im Prinzip mein Votum der Sommersession wiederholen: Es besteht kein Handlungsbedarf in materieller Hinsicht. Ich muss Ihnen sagen, ich habe als Polizeidirektorin des Kantons St. Gallen selbst eine Vorlage für ein Vermummungsverbot in den Kantonsrat gebracht, und der Kanton St. Gallen setzt dieses Vermummungsverbot auch durch. Es ist eine Frage des materiellen Rechts, und es ist eine Frage der Polizeitaktik.
Die Durchsetzung des Vermummungsverbots ist in St. Gallen gelungen, als man besondere Eingreiftrupps der Polizei eingesetzt hat. Bei der alten Einsatztaktik der Polizei war es praktisch nicht möglich. Wenn Sie vierzig oder fünfzig oder auch hundert Polizisten haben, und Sie haben fünfhundert Demonstranten, dann können Sie nicht verlangen, dass das Vermummungsverbot flächendeckend durchgesetzt wird. Wenn Sie aber taktisch mit solchen Eingreiftrupps arbeiten, die gezielt Störer aus der Menge herausgreifen, diese identifizieren und sofort auch dem Untersuchungsrichter vorführen - und das wird in St. Gallen so gemacht -, dann funktioniert das. Von daher muss ich sagen, dass beim kantonalen Polizeirecht kein Handlungsbedarf besteht.
Wenn Sie aber prüfen wollen, ob man zusätzlich das Vermummungsverbot im Strafgesetzbuch als Straftatbestand aufnehmen und das beim Landfriedensbruch anhängen will, dann verschliesse ich mich dem nicht. Jetzt erfolgt die Bestrafung natürlich nach Verwaltungsrecht und nicht nach Strafrecht. Das ist der Unterschied. Das ist vielleicht auch etwas ein Problem, denn je nachdem können Sie natürlich auch andere Sanktionen ergreifen, wenn gemäss Strafgesetzbuch vorgegangen wird.
Ich habe in der Sommersession klar gesagt, dass es mir wichtig wäre, dass die Kantone angehört werden, da wir hier in einem der Zuständigkeitsbereiche der Kantone sind, und dass wir jetzt nicht einfach sagen: "Ja, wir nehmen das jetzt mal an." Vielmehr sollten wir das Gespräch mit den Kantonen in dieser Frage führen. Sie haben ja nicht mehr so viele Hoheitsbereiche: Sie haben die Finanzen, sie haben die Polizei, die Gesundheit ist etwas angeknackst und das Bildungswesen auch. Wenn natürlich gerade vom Ständerat - das wurde ja unlängst wieder von der Stiftung für Zusammenarbeit von den Kantonen moniert - immer wieder Initiativen ausgehen, die auch versuchen, diese Hoheitsbereiche der Kantone etwas einzuschränken, dann ist es nicht ganz einfach. Man sollte hier auch die notwendige Zusammenarbeit nicht vermissen lassen.