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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-09-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-09-11

Wortprotokoll

Ich beginne dort, wo Konsens herrscht. Konsens herrscht darüber, dass, wer Kinder oder schutzbedürftige Personen sexuell ausbeutet, nicht mehr mit Kindern oder schutzbedürftigen Personen arbeiten darf. Konsens besteht auch darüber, dass das heute geltende Recht nicht genügt und dass deshalb Handlungsbedarf besteht. Nun liegt diese Volksinitiative vor, über die Sie beraten und auch entscheiden müssen, und auch darüber besteht weitgehend Konsens: Die Lösung, die mit dieser Initiative vorgeschlagen wird, ist völlig undifferenziert. Mit dieser Initiative wird alles über einen Leisten geschlagen. Diese Initiative kann, wie ein Holzhammer, sogar bei einer harmlosen Jugendliebe zuschlagen. Mit einem zwingenden, automatischen und lebenslänglichen Tätigkeitsverbot, wie es die Initiative vorschlägt, ist eine differenzierte Lösung nicht möglich.

Vor allem ist die Initiative nicht verhältnismässig. Ein Verfassungstext, der nicht verhältnismässig ist, das ist keine Nuance. Das Verhältnismässigkeitsprinzip muss für unsere Bundesverfassung gelten; es ist die Grundlage des staatlichen Handelns. Ich glaube, das sollten wir nicht vergessen. Wenn man deshalb zum Schluss kommt, dass diese Initiative abgelehnt werden muss, weil sie nicht verhältnismässig ist, dann ist das eben, ich sage es noch einmal, keine Nuance, sondern dann haben Bundesrat und Parlament die Aufgabe zu sagen: Wie kann man das Problem anpacken? Wie kann man das Problem lösen, aber auf einer Basis, die dem Verhältnismässigkeitsprinzip entspricht, der Grundlage unseres staatlichen Handelns?

Ich muss mich auch dagegen wehren, dass wir sagen: "Wir nehmen die Initiative einmal an und setzen sie dann schon irgendwie um." Das geht auch nicht. Damit schaden wir der direkten Demokratie. Unsere Bevölkerung soll abstimmen, und sie soll, wenn sie abstimmt und sich entscheidet, auch die Gewähr haben, dass das Abstimmungsergebnis umgesetzt werden kann. Aber jetzt zu sagen, wir würden dann schauen, irgendwie gehe das dann schon und die Initianten hätten auch gesagt, die Initiative gehe zu weit, aber wir würden dann eine Lösung suchen - damit schaden wir [PAGE 695] langfristig der direkten Demokratie. Deshalb haben wir jetzt die Aufgabe - ich weiss, es ist eine schwierige Aufgabe - zu sagen: Ja, die Initianten sprechen etwas an, was wir alle auch teilen, aber wir suchen jetzt eine Lösung, mit der wir das Anliegen umsetzen können.

Die Initiative ist nicht unklar formuliert, sondern eben sehr klar formuliert; sie lässt keinen Spielraum, das ist das Problem. Es ist ein automatisches, zwingendes lebenslängliches Tätigkeitsverbot. Es steht hier - Sie kennen ja den Text -, "weil die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt" worden sei. Das ist die Grundlage, und das führt automatisch - ich sage es zum letzten Mal -, zwingend zu einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot. Da haben Sie keinen Spielraum und können nachher nicht beim Umsetzen ein bisschen schummeln. Deshalb haben wir aus meiner Sicht die Aufgabe, wirklich eine Lösung zu suchen.

Der Bundesrat hat mit einem konkreten Vorschlag zu einer Gesetzesänderung gezeigt, wie man ans Ziel gelangt, und - Sie haben es auch gesagt - der Vorschlag ist offenbar gut, er ist machbar. Es stellt sich einfach die Frage, ob Sie mit diesem Vorschlag genug Munition haben, um die Bevölkerung im Abstimmungskampf zu überzeugen.

Ich bin der Meinung, Herr Ständerat Cramer, dass der Bundesrat sich nicht widerspricht, wenn er sagt, dass es Handlungsbedarf gebe, aber gleichzeitig Nein zur Initiative sagt. Ich glaube, unsere Bevölkerung muss einfach wissen: Damit der Gesetzgeber handelt, damit die Politik handelt, muss man nicht immer zuerst die Bundesverfassung ändern. Stellen Sie sich vor, Sie müssten jedes Mal, wenn Sie etwas erreichen wollen, zuerst die Bundesverfassung ändern. Das ist eine falsche Botschaft. Die Bevölkerung muss wissen - und ich glaube, sie weiss es auch -, dass die Politik auch handelt, wenn man ein Gesetz anpasst, und da haben wir Ihnen einen Vorschlag gemacht.

Die Politik handelt mit dem Gesetzesvorschlag, den wir unterbreiten, sogar noch zusätzlich. Wir müssen nämlich dort handeln, das haben Sie auch gesagt, wo sexuelle Gewalt an Kindern am häufigsten vorkommt, nämlich - ich glaube, man kann es nicht oft genug sagen - im Familien- und Bekanntenkreis. Dort müssen wir handeln. Das kommt in der Initiative nicht einmal vor - stellen Sie sich das vor! Ich will nicht sagen, dass wir sonst am Problem vorbeilegiferieren, aber wir sollten vor allem dort handeln, wo die Probleme tatsächlich bestehen. Das haben natürlich diejenigen, die einen direkten Gegenvorschlag unterstützen, auch in ihren Vorschlag aufgenommen - aber es ist wichtig, dass wir uns dessen bewusst sind.

Es besteht also weitgehend Konsens darüber, dass die Initiative nicht zum Ziel führt, dass sie deshalb abzulehnen ist und dass wir gezielte Regelungen treffen sollten. Gegenstand der heutigen Diskussion ist aber natürlich wieder die Frage: Wie bekämpfen wir diese Initiative am besten, wie können wir die Bevölkerung überzeugen?

Sie haben letztes Mal entschieden, dass Ihre Kommission noch einmal nach einer Lösung suchen solle, um der Initiative mit einem direkten Gegenentwurf begegnen zu können. Der Bundesrat hat Verständnis dafür, er hat wirklich auch solche Überlegungen angestellt; man könnte so der Bevölkerung einen konkreten alternativen Verfassungstext vorlegen. Ich muss Ihnen aber einfach sagen: Wenn ich die Fahne anschaue, sehe ich, dass zu Vorlage 5 drei Anträge vorliegen. Erstens gibt es den Antrag der Mehrheit für einen direkten Gegenentwurf, der weitgehend der Fassung entspricht, die im Nationalrat von Herrn Caroni vertreten wurde, mit einem Tätigkeitsverbot für mindestens zehn Jahre, wenn die Tat eine gewisse Schwere aufweist. Zweitens liegt der Antrag der Minderheit Schmid Martin vor, der ein zwingendes lebenslängliches Tätigkeitsverbot verlangt, aber nur bei erwachsenen Personen mit Pädophilie. Beide Anträge sehen auch ein Kontakt- und Rayonverbot vor. Drittens gibt es den Antrag, auf einen direkten Gegenvorschlag zu verzichten.

Ich habe heute nicht feststellen können, dass eine Annäherung zwischen Mehr- und Minderheit stattfände. Sie haben im Gegenteil relativ viel Energie darauf verwendet zu erklären, warum der jeweils andere Antrag nicht gut beziehungsweise falsch sei. Ich verstehe das; wenn ich mich entscheiden müsste - ich bin da ganz ehrlich -, wäre es für mich nicht einfach. Aber es ist keine ideale Ausgangslage, um jetzt gemeinsam mit einem direkten Gegenentwurf gegen diese Initiative anzutreten. Bei einem direkten Gegenentwurf besteht das Risiko, dass man die Kräfte verzettelt, indem der eine sagt, er sei schon immer gegen diesen Gegenvorschlag gewesen, und der andere sagt, er sei schon immer gegen jenen Gegenvorschlag gewesen. Dann wird es relativ schwierig, gemeinsam die Initiative zu bekämpfen. Gerade weil es einen idealen direkten Gegenentwurf wahrscheinlich einfach nicht gibt, hat der Bundesrat entschieden, auf Gesetzesstufe zu handeln und Ihnen die Möglichkeit zu geben, rasch zu legiferieren und im Abstimmungskampf dann aufzuzeigen, dass Sie tatsächlich legiferiert haben.

Ich möchte Ihnen noch etwas zu bedenken geben: Wenn Sie jetzt der Bevölkerung einen direkten Gegenentwurf unterbreiten, welchen auch immer, dann schränken Sie sich möglicherweise Ihren Handlungsspielraum ein. Wenn die Initiative trotzdem angenommen wird, dann ist der Handlungsspielraum für eine allenfalls doch moderate, unvollständige Umsetzung der Volksinitiative möglicherweise eingeschränkt. Die Initianten können dann sagen, dass diese Alternative, diese Umsetzung vom Volk abgelehnt wurde. Ich erinnere Sie daran, dass wir die gleiche Frage bei der Ausschaffungs-Initiative hatten. Wir hatten dort auch einen direkten Gegenentwurf. Er wurde abgelehnt, und die Initianten haben nachher immer Folgendes gesagt: Das, was ihr jetzt in einer moderaten Umsetzung machen wollt, das ist genau das, was die Bevölkerung abgelehnt hat! Ich möchte Ihnen das nur zu bedenken geben. Es kann sein, dass Sie sich mit einem direkten Gegenentwurf, sollte er dann von der Bevölkerung nicht angenommen werden, den Handlungsspielraum einschränken.

Sie entnehmen meinen Überlegungen, dass der Bundesrat gegenüber einem direkten Gegenentwurf nach wie vor zurückhaltend bleibt. Ich kann heute zu den beiden direkten Gegenentwürfen - wir haben das im Bundesrat auch nicht diskutiert - keine Stellungnahme abgeben. Ich bitte Sie aber, noch einmal zu überdenken, ob wir nicht gemeinsam mit einem verabschiedeten Gesetzesvorschlag - dieser geht weit, er ist gut, das haben Sie alle auch bestätigt - gegen die Initiative antreten sollten. Trotz der allseitigen mittleren Unzufriedenheit sollten wir jetzt die Reihen schliessen und sagen: Wir treten gemeinsam gegen diese Initiative an!

[VS]