Lexipedia

Minder Thomas · Ständerat · 2013-09-11

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-11

Wortprotokoll

Ich vertrete die Minderheit II im wahrsten Sinne des Wortes. Ich war in der Kommission der Einzige, welcher diese Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Annahme empfahl - übrigens so, wie es der Nationalrat beschlossen hat. Sie erkennen also: Es ist durchaus möglich, als Einzelperson, bezogen auf das ganze Parlament, mit einer Minderheit eine Mehrheit zu vertreten.

Volksinitiative um Volksinitiative versuchen wir, mit Gegenvorschlägen den Vorlagen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Bei emotionalen Themen ist es schwierig, wir haben es gehört: Emotionale Vorlagen werden emotional entschieden - so einfach ist das. Da schaut der Durchschnittsbürger kaum auf den Gesetzestext oder den Verfassungsartikel. Dem ganz konkreten Unterschied zwischen der Volksinitiative und dem Gegenvorschlag wird zu wenig Beachtung geschenkt. Nur die wenigsten Bürger lesen das Bundesbüchlein oder drucken sich den Text des indirekten Gegenvorschlages auch wirklich aus. Das ist so, und das war so bei der Verjährungs-Initiative, der Ausschaffungs-Initiative, der Abzocker-Initiative, insbesondere aber auch bei der ersten Initiative des Vereins Marche Blanche, bei der Unverjährbarkeits-Initiative. Da bringt das ganze Jonglieren mit Artikeln wenig. Der Nationalrat und der Ständerat versuchten es hier; sie sind sich nicht einmal einig, ob es einen direkten oder einen indirekten Gegenvorschlag braucht oder ob es gar keinen Gegenvorschlag braucht, wie ich es empfehle. In beiden Kammern wimmelte es geradezu von Textvorschlägen und Minderheitsanträgen. In einem solchen Fall kann und darf man eine Volksinitiative gut auch einmal ohne Gegenvorschlag vor das Volk bringen.

Es ist falsch - diese Bewegung ist stark im Kommen -, bei Volksinitiativen nun vermehrt direkte Gegenvorschläge zu kreieren, damit man an der Urne mit dem zusätzlichen Stimmzettel im Stimmcouvert eine grössere Erfolgschance hat. Wir können den Initianten nicht dauernd vorwerfen, ihr Anliegen gehöre nicht in die Verfassung - so, wie es bei der Abzocker-Initiative übrigens auch gemacht wurde -, um alsdann mit einem direkten Gegenvorschlag zu taktieren; bei meiner Initiative war das die Boni-Steuer. Mit solchen Spielereien müssen wir aufhören.

Wir sollten dem Volk direkte Gegenvorschläge nur dann vorlegen, wenn das Anliegen wirklich in die Verfassung gehört. Das ist bei dieser Initiative nicht der Fall. Ansonsten ist das ausführende Gesetz dazu da, dass Unklarheiten beseitigt und Präzisierungen vorgenommen werden können. Textliche Nuancen sind in einem Abstimmungskampf kaum vermittelbar. Das gilt auch für alle nun vorliegenden Varianten der beiden Gegenvorschläge. Wir als Gesetzesmacher erkennen sehr wohl Unterschiede - nicht aber der Durchschnittsbürger.

Zu oft wirft man den Initianten vor, der Text der Volksinitiative sei unklar, so auch in diesem Fall: Es sei die Jugendliebe vom Verfassungstext auch erfasst und das sei ein grosser Fehler. Dazu ist ja gerade das ausführende Gesetz da, um Nuancen auszuformulieren, denn das geht in einem Verfassungstext nicht. Dann schreiben wir im Gesetzestext eben, dass Jugendliebe keinen Fall von Pädophilie darstellt. In den nun kreierten direkten Gegenvorschlägen finden wir genauso unklare Formulierungen, so z. B. das Wort "Kontakt". Was heisst das? Berühren, telefonieren, schreiben, sprechen, streicheln, chatten, SMS senden und auf Facebook sein? Oder ist doch nur sexueller Kontakt gemeint? Beim Wort "Kontakt" geht es ja nicht nur um die Berufskategorie, sondern auch um eine Person oder sogar um den Familienvater, die oder der mit dem Kind Kontakt hat. Auch das Wort "regelmässig" ist weit auslegbar. Wie soll der Richter da entscheiden? Bedeutet "regelmässig" einmal die Woche, jeden Tag, jeden Monat, jede Woche mehrmals? Wir finden im Gegenvorschlag der Mehrheit des Weiteren die breit auslegbaren Begriffe "gewisse Schwere" und "schutzbedürftig". Was heisst "gewisse Schwere"? Da kommt viel Subjektivität hinein. Da gehen die Interpretationen weit auseinander. Nicht einmal das Wort "Pädophilie" ist in unserer Gesetzgebung klar definiert. Die Verwaltung musste in der Botschaft sogar die Definition der Weltgesundheitsorganisation und des Diagnostischen und Statistischen Manuals psychischer Störungen heranziehen. Bei so unklaren Begriffen ist im Abstimmungskampf, aber auch vor dem Richter der Knatsch vorprogrammiert. Es ist keineswegs so, dass die nun kreierten Texte der beiden direkten Gegenvorschläge hundertprozentig klar sind. Da ist der Originaltext aus meiner Warte einfach klarer.

Die Minderheit Schmid Martin hat sich für die Terminologie "volljährige Personen mit Pädophilie" entschieden. Diese Variante ist eindeutig die schlechteste von allen. Bei einem Vergehen gegen ein dreizehnjähriges Kind erachtet diese Minderheit dieses Kind als nicht schutzbedürftig. Das kann es wahrlich nicht sein! Die Vertreter dieser Minderheit argumentieren, ihr Gegenvorschlag gehe mit dem Rayonverbot sogar über den Verfassungstext der Initiative hinaus. Das mag stimmen. Doch wie erklären Sie das in einem emotionalen Abstimmungskampf dem Volk?

Darin liegt die zweite Fehlüberlegung, nämlich diejenige, dass ein Gegenvorschlag, der über den Initiativtext hinausgeht, in der Auffassung des Volkes berücksichtigt werde. Das Volk versteht das kaum. Denn es sagt sich, dann könne man ja gleich das Original annehmen, und die Räte sollen das Rayonverbot bei der Annahme der Volksinitiative alsdann ins Gesetz schreiben, aber nicht in die Verfassung.

Es ist doch kein Problem, all das in ein ausführendes Gesetz zu schreiben. Ein Rayonverbot gehört nicht in die Verfassung, das ist Gesetzesarbeit. Zudem: Was heisst "Rayon"? Auch das muss so oder so im Gesetzestext noch klarer definiert werden. Vielleicht haben wir bei dieser Vorlage einfach zu viele Juristen in beiden Kommissionen. Man sagt ja nicht umsonst: zwei Juristen, drei Meinungen. Dementsprechend gross ist auch der Wirrwarr mit den vielen Gegenvorschlägen.

Aufgrund dieser Überlegungen unterstütze ich das Original und empfehle Ihnen, dieses dem Volk ohne Gegenvorschlag zu unterbreiten.