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Stamm Luzi · Nationalrat · 2013-09-18

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-18

Wortprotokoll

Sie sehen, "Stärkung der Volksrechte" ist der Titel dieser Motion, und genau das beinhaltet dieser Vorstoss. Es geht um die Frage des Referendums. Sie wissen, wir haben für die Unterschriftensammlung hundert Tage Zeit, und wir müssen die Frist für ein Referendum - 50 000 Unterschriften - per hundertstem Tag einhalten. Sie wissen auch, dass dies letztes Jahr schiefgelaufen ist: Stichwort Referendum gegen die Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland, Österreich und Grossbritannien. Das hat zu den Diskussionen geführt, die nun in diese Motion gemündet sind.

Man kann die Volksrechte in zwei Punkten verstärken, und das beantragt diese Motion. Man kann nämlich sagen: Wenn die Bundeskanzlei für die Beglaubigung zuständig ist, dann wird das Problem eventuell behoben, dass einzelne Gemeinden nicht schnell genug reagieren. Wenn Sie zum Beispiel knapp 50 000 Unterschriften haben - Sie sehen, dass Sie für das Refereundum genug hätten -, ist es natürlich ausserordentlich lästig, wenn es an einzelnen Gemeinden liegt, ob es zustande kommt.

Wenn Sie schon in der Praxis, an der Front mitgewirkt haben, dann wissen Sie, dass Folgendes ein echtes Problem sein kann: Sie wissen, Sie haben deutlich mehr als 50 000 Unterschriften gesammelt, aber diese und jene Gemeinde reagiert einfach zu wenig schnell. Es gab vor einiger Zeit den Fall in Zürich. Da musste die Stadt Zürich sogar offiziell kritisiert werden, weil sie eine sehr grosse Anzahl Unterschriften einfach nicht schnell genug zurückgeschickt hat. Es wäre selbstverständlich eine Erleichterung für die Initianten, wenn man einführen würde, dass die Bundeskanzlei zukünftig dafür zuständig wäre, die Beglaubigungen einzuholen. Die Verantwortlichen, die Initianten, müssen selbstverständlich nach wie vor die 50 000 Unterschriften beibringen. Aber wenn es knapp wird, kann die Aufgabe der Beglaubigung an die Bundeskanzlei ausgelagert werden. Diese ist dann zuständig für die Beglaubigungen. Das ist der eine Punkt.

Der andere Punkt - auch das ist nachvollziehbar, und Sie kennen dieses Problem auch, wenn Sie schon einmal Unterschriften gesammelt haben - ist der: Es gibt gewisse Jahreszeiten, die für das Sammeln einfach wesentlich lästiger als andere sind. Wenn Sie hundert Tage lang sammeln müssen und nicht in einer solchen "toten Zeit" sind, ist es natürlich viel gemütlicher, als wenn die Referendumszeit zum Beispiel gerade vor den Sommerferien zu laufen beginnt. Die Ferien zwischen Weihnachten und Neujahr sind ein ähnliches Problem. Hier wäre es eigentlich sehr einfach, diese Frist zum Beispiel analog zu den Gerichtsferien und analog zu den Betreibungsferien zu verlängern. Es würde dann zum Beispiel heissen: Es sind hundert Tage - daran wird nicht gerüttelt -, aber zwischen Weihnachten und Neujahr steht diese Frist still; und dasselbe gälte für die Sommerferien. Das wäre eine ganz einfache Regelung.

Was nicht richtig wäre - da bin ich einverstanden mit den Gegnern dieses Vorstosses -: wenn man an diesen hundert Tagen zu schrauben begänne. Das sehe ich auch so, das ist meine persönliche Meinung. Folgendes wäre ebenfalls nicht richtig: wenn man hundert Tage hat und ein Initiant, der die Unterschriften gesammelt hat, am hundertersten Tag kommt und sagt, am Vorabend seien noch diese 500 Unterschriften eingegangen. Oder wenn es heisst, die Unterschriften seien zwar innerhalb der hundert Tage abgeschickt worden, sie seien aber erst per Post gekommen, deshalb gelangten sie erst am hundertzweiten Tag zur Bundeskanzlei. Ich verstehe, dass das nicht geht. Damit wäre sonst natürlich der Willkür Tür und Tor geöffnet. Was machen Sie dann mit jemandem, der erst nach zweieinhalb Tagen usw. kommt?

Ich begreife das und bin auch der Meinung, dass man das schweizerische System nicht auf den Kopf stellen müsste. Aber mit dieser Motion machen Sie zwei kleine Möglichkeiten auf, die einfach die direkte Demokratie ein wenig stärken, indem wir den Initianten das Leben leichter machen. Wir machen es den Initianten leichter, wenn diese sagen können: Wir haben die Unterschriften gesammelt, wir reichen sie gültig ein, aber die Bundeskanzlei lässt sie noch bei den Gemeinden beglaubigen. Wir sagen, die Frist der hundert Tage wird allenfalls zwischen Weihnachten und Neujahr und in den Sommerferien erstreckt. Das scheint mir sinnvoll, das scheint mir im Sinne der direkten Demokratie.

Ich bitte Sie, diese Motion zu anzunehmen.

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