Lexipedia

Raggenbass Hansueli · Nationalrat · 2001-09-26

Raggenbass Hansueli · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, noch etwas zurückzublenden: Was war eigentlich die Zielsetzung der Stempelvorlage? Aufgrund der Einrichtung der Virt-x in London und des damit zusammenhängenden Handels der entscheidenden Schweizer Bluechips im Ausland galt es die Stempelsteuer so zu gestalten, dass der Finanzplatz Schweiz, der Arbeitsplatz Schweiz also, nicht darunter leidet. Daher mussten abwanderungsgefährdete Positionen wohl oder übel von der Stempelabgabe entlastet werden. Die Schweizer Pensionskassen existieren kraft Schweizer Rechtes, mit den bekannten Privilegien - sie sind nicht abwanderungsgefährdet.

Daher besteht auch kein Anlass, sie zu entlasten. Der Bundeshaushalt verträgt es schlicht nicht, unbegründete - ich sage bewusst: unbegründete - Entlastungen von einigen hundert Millionen Franken vorzunehmen. Die massive Referendumsdrohung vonseiten der Pensionskassen - entweder integrale, vollumfängliche Befreiung vom Stempel oder Referendum gegen das Steuerpaket - hat nichts, aber auch gar nichts mit der Zielsetzung der Stempelvorlage zu tun. Diese wird einfach zum Anlass genommen, um Macht zu demonstrieren. Wo kämen wir hin, wenn jeder mächtige Verband Steuerentlastung verlangen würde, ansonsten er seine Muskeln spielen lasse?

Nun aber konkret: 1999 betrugen die Einnahmen aus dem Börsenstempel 2 Milliarden Franken, die Einnahmen im Jahr 2000 betrugen, zum Vergleich, 2,8 Milliarden Franken. Der Antrag der Minderheit Kaufmann kostet auf der Basis von 1999 258 Millionen Franken, rein bezogen auf die Pensionskassen 173 Millionen Franken. Dieser Ausfall bezöge sich ausschliesslich auf die Stempelabgabe bezüglich des [PAGE 1208] Handels mit Wertpapieren über Schweizer Effektenhändler und Schweizer Banken. Der Handel über ausländische Effektenhändler und Banken war bisher ja bekanntlich nicht mit der Stempelabgabe belastet.

Gemäss Bundesrat und Mehrheit der Kommission sollen die Pensionskassen nun zu Effektenhändlern erklärt werden, damit sie ihre Transaktionen in Zukunft nicht ausschliesslich im Ausland tätigen, um eben den Stempel zu sparen. Damit würde auch der über ausländische Effektenhändler und Banken getätigte Handel mit der Abgabe belastet. Herr Walser, Präsident des Schweizerischen Pensionskassenverbandes, äusserte sich in der "NZZ" vom 21. September dahin gehend, dass dadurch für die grossen autonomen Pensionskassen schätzungsweise zusätzliche Umsatzabgaben von 10 bis 20 Millionen Franken pro Kasse und Jahr anfallen würden.

In der Schweiz haben wir knapp hundert grosse Pensionskassen. Würde diese Schätzung stimmen, so würden also diese Pensionskassen heute Geschäfte über das Ausland abwickeln, welche eine Stempelabgabe von 1 bis 2 Milliarden ergäben - also rund zehnmal mehr als das, was die Pensionskassen 1999 in der Schweiz an Abgaben entrichtet haben. Das kann - so scheint mir - schlicht nicht richtig sein. Kollege Kaufmann hat heute Morgen denn auch etwas differenziertere Zahlen dargelegt, die ich eher für richtig halte. Die zusätzliche Belastung der Pensionskassen dürfte relativ bescheiden sein und sich auf den einzelnen Arbeitnehmer - und darum geht es schliesslich - praktisch nicht auswirken. Die Entlastungsforderung hat denn auch keinerlei soziale Komponente. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand, insbesondere bedingt durch die Führung des Umsatzregisters, kann nicht in Abrede gestellt werden. Ich bedaure das. Aber eine Delegation an die Banken ist auch hier ohne weiteres möglich.

Es ist auch nicht einzusehen, weshalb nur die Pensionskassen von der Stempelabgabe zu entlasten wären - ich erinnere auch an den Antrag Gysin Hans Rudolf -, die andern Sozialversicherungen, beispielsweise die Krankenkassen oder die Suva, dagegen nicht. Auch hier sollte es Gerechtigkeit geben.

Ich beantrage Ihnen daher namens und im Auftrag der CVP-Fraktion, der Mehrheit zuzustimmen - zum Nutzen des Bundeshaushaltes. Die Unterstützung des ersten Minderheitsantrages Kaufmann ist nicht notwendig.

Noch ganz kurz zum zweiten Minderheitsantrag Kaufmann. Im Gegensatz zu den Pensionskassen besteht bei den so genannten Corporates eine echte Abwanderungsgefahr. Der Antrag der Minderheit Kaufmann hat daher tatsächlich etwas für sich. Die von Herrn Kaufmann gewählte Formulierung ist jedoch extrem offen und unpräzis. Ich erinnere an die Formulierung "Firmenkunden mit Domizil im Ausland". Wir können daher diese Minderheit nicht unterstützen, sind aber absolut offen, wenn der Ständerat eine gescheitere Formulierung wählt - zumal noch Erkenntnisse von der eingesetzten Arbeitsgruppe zu erwarten sind.