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Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2013-09-18

Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-18

Wortprotokoll

Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, nicht auf den Gegenvorschlag des Ständerates einzutreten und die Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" anzunehmen.

Der Ständerat hat seinem Gegenvorschlag noch ein Kontakt- und Rayonverbot hinzugefügt. Damit will er den Stimmbürgern weismachen, er wolle ebenfalls härter gegen Pädophile vorgehen. Die Medien haben dies auch so aufgenommen und bereits geschrieben, der Gegenvorschlag gehe weiter als die Initiative. Das stimmt so nicht, denn das Bundesgesetz über das zwingende Tätigkeitsverbot und das Kontakt- und Rayonverbot wurde im Nationalrat bereits beraten und ist von links bis rechts unbestritten; wir haben am 21. März darüber debattiert. Ich finde es unstatthaft, dass der Ständerat diesen Punkt in den Gegenvorschlag aufnimmt, obwohl parallel dazu das Gesetz beraten wird.

Wichtig ist, dass wir Kinder effektiv schützen. Darum braucht es ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot in Beruf und Freizeit für Täter, die Sexualdelikte an Kindern begehen. Nur so können wir verhindern, dass Pädophile wieder an Schulen arbeiten und in Vereinen und Institutionen mit Kindern tätig sind. Dazu sollen auch Kontakt- und Rayonverbote ausgesprochen werden können. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass diese oftmals nur eine Scheinsicherheit bieten, wie z. B. der versuchte Mord in der Tiefgarage eines Einkaufszentrums in Dietikon/ZH am 20. August 2013 zeigt: Der Mann hatte ein Kontaktverbot und hat trotzdem seine Ehefrau abgepasst und fast erschossen.

Es braucht noch viel mehr, um Kinder vor Pädophilen zu schützen. Ein wichtiges Element ist, dass verurteilte Täter nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen. Deshalb bitte ich Sie, die Volksinitiative anzunehmen.

Der Gegenvorschlag des Ständerates entspricht praktisch jenem, den wir im Nationalrat am 21. März behandelt haben:

1. Er ist zu schwammig formuliert. Die Initiative definiert die Täter so: "Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben". Der Ständerat spricht von Handlungen "einer gewissen Schwere". Der Gesetzgeber, also Sie, müsste dann definieren, was eine "gewisse Schwere" bedeutet. Die Definition der "gewissen Schwere" würde viel zu reden geben. Es bestünde die Gefahr, dass viele Pädophile wegen des Verständnisses des Parlamentes von weniger schweren Delikten weiterhin mit Kindern arbeiten dürften. In den Kommissionssitzungen wurde eine "gewisse Schwere" oftmals mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten gleichgesetzt. Leider ist es so, dass viele Täter für solche Delikte Strafen unter sechs Monaten oder Geldstrafen erhalten. Diese Täter wären dann von einem Tätigkeitsverbot ausgenommen.

2. Die Initiative besagt, ein Täter verliere endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder abhängigen Personen auszuüben. Der Ständerat möchte aber lediglich "mindestens zehn Jahre", obgleich er erwähnt: "wenn nötig auch lebenslänglich". Nur: Wer definiert dies? Es liegt dann wieder im richterlichen Ermessen. Und leider zeigt uns der Alltag oft, dass viele Richter Urteile zugunsten der Täter und nicht der Opfer fällen. Deshalb dürfen wir kein Risiko eingehen: Nur die Initiative stellt sicher, dass ein Pädophiler nicht mehr mit Kindern oder abhängigen Personen arbeiten darf.

3. Während die Initiative will, dass verurteilte Täter nie mehr mit Minderjährigen arbeiten dürfen, will der Ständerat den Passus "mit regelmässigem Kontakt" einführen. Was ist regelmässig? Das wöchentliche Training im Fussballclub, das monatliche Üben in einem Theaterverein? Es ist unklar, was mit dem Begriff "regelmässig" gemeint ist. Auch das bedeutet: Es könnte Schlupflöcher für verurteilte Pädophile geben.

Sie sehen also: Während die Initiative klar formuliert ist, schafft der Gegenvorschlag Unklarheiten. Es ist für mich unvorstellbar, dass man überhaupt daran denkt, Pädophile wieder mit Kindern arbeiten zu lassen. Christa Markwalder hat in ihrem Votum gesagt, es gehe hier um eine Einschränkung der persönlichen Freiheitsrechte der Täter gemäss EMRK. Hier muss man sagen: Der Täter wird nicht in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt, wir reden hier nicht über Strafen, sondern über ein Berufsverbot. Es gibt genügend andere Berufe, die solche Täter ausüben können. Es muss nicht zwingend ein Beruf mit Kindern sein. Man zwingt ja auch keinen Alkoholiker, der gesunden will, in einem Spirituosenladen zu arbeiten.