Amherd Viola · Nationalrat · 2013-09-18
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-18
Wortprotokoll
Wir behandeln heute Vorlage 2, den Bundesbeschluss über die Volksinitiative, sowie Vorlage 5, den vom Ständerat erarbeiteten direkten Gegenentwurf. Die Geschichte von Vorlage 5 wurde von unserer Ratspräsidentin und von den Kommissionssprechern zusammengefasst, da braucht es keine Ergänzungen. Betreffend Vorlage 2 besteht eine Differenz zum Ständerat. Der Nationalrat hat die Volksinitiative in der Sommersession zur Annahme empfohlen, währenddem der Ständerat diese zur Ablehnung und dafür den Gegenentwurf zur Annahme empfiehlt.
Wir behandeln jetzt aber Vorlage 5, dazu Folgendes: Für die CVP/EVP-Fraktion nimmt der Kinder- und Jugendschutz einen hohen Stellenwert ein. Pädokriminelle haben in der Nähe von Kindern nichts zu suchen. Dafür setzen wir uns ein. Deshalb sind wir mit dem Ziel der Initiative, Kinder vor Pädophilen zu schützen, zu hundert Prozent einverstanden. Entsprechend setzen wir uns für praxistaugliche, rechtsstaatlich saubere Lösungen ein. Die Volksinitiative enthält in ihrer Formulierung jedoch Unklarheiten und Unsicherheiten, welche problematisch sind - die Beispiele wurden genannt. Da für uns die rechtsstaatlichen Prinzipien auch bei berechtigten Anliegen nicht über Bord geworfen werden dürfen, plädieren wir für eine Lösung, welche den Schutz der Kinder, Jugendlichen und Abhängigen ermöglicht, gleichzeitig aber den Rechtsstaat nicht infrage stellt.
Bei dieser Sachlage unterstützt unsere Fraktion mehrheitlich den Gegenentwurf gemäss Ständerat. Dieser enthält alle wichtigen Elemente, welche die Umsetzung eines wirkungsvollen Kinderschutzes unter Respektierung des Rechtsstaates, insbesondere des Verhältnismässigkeitsprinzips, wie auch der Anliegen der Initianten ermöglichen.
Das heisst, es wird gemäss Entwurf der Kommission des Ständerates bei Delikten von einer gewissen Schwere - hier ist die Verhältnismässigkeit gegeben - ein automatisches Tätigkeitsverbot von mindestens zehn Jahren ausgesprochen. Dieses kann, wenn nötig, ausdrücklich auch lebenslänglich ausgesprochen werden. Zusätzlich sieht der Entwurf ein Kontakt- und Rayonverbot vor, was über die Volksinitiative hinausgeht. Diese Massnahme ist für Opfer sehr wichtig, was zusätzlich für den Gegenentwurf spricht.
Der direkte Gegenentwurf enthält somit alle Elemente, die es erlauben, pädokriminelle Täter aus dem Verkehr zu ziehen und die Gesellschaft vor ihnen zu schützen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben mit dem direkten Gegenentwurf eine echte Alternative zur Verfügung.
Die CVP/EVP-Fraktion wird mehrheitlich auf den direkten Gegenentwurf eintreten und dem Beschluss des Ständerates zustimmen.