Lexipedia

Grossen Jürg · Nationalrat · 2013-09-18

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2013-09-18

Wortprotokoll

Mit meiner Motion verlange ich, dass das Bundesgesetz über die politischen Rechte so angepasst wird, dass der politische und der steuerliche Wohnsitz grundsätzlich in derselben Gemeinde sein müssen. Eine Ausnahme davon soll ausschliesslich für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer möglich sein, welche logischerweise keinen steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben und selbstverständlich weiter stimmberechtigt bleiben sollen.

Meine Forderung ist zugegebenermassen nicht weltbewegend, aber ich möchte eine Ausnahmeregelung abschaffen, die regelmässig vorsätzlich dazu gebraucht wird, einerseits in der einen Gemeinde die Steuern zu optimieren und andererseits in einer anderen Gemeinde politisch mitzuentscheiden. Es ist in meinen Augen eine Selbstverständlichkeit, dass eine Person, die in einer Gemeinde über Kredite und Reglemente befinden kann, in dieser Gemeinde auch die Steuern bezahlen sollte. Es kann doch nicht sein, dass jemand beispielsweise seinen steuerlichen Wohnsitz in eine Niedrigststeuergemeinde verlegt und in einer anderen Gemeinde dann grosszügig über Bauprojekte, Kultursubventionen usw. bestimmt. Genau das ist aber mit der heutigen Regelung möglich. Es geht noch weiter: Man kann in der Gemeinde sogar für ein politisches Amt kandidieren und im Extremfall in dieses Amt gewählt werden und die Steuern dennoch weiter woanders bezahlen. Die Stimmberechtigten erfahren im Normalfall nichts davon.

Die Stadtberner Regierung hat auf einen Vorstoss im Stadtparlament hin bestätigt, dass es bei den letzten Gemeindewahlen Kandidierende gab, welche zwar den politischen, nicht aber den zivilrechtlichen Wohnsitz in der Stadt Bern hatten. Zwar wurden diese Kandidierenden nicht gewählt, aber sie haben mit den Stimmen, die sie erhalten haben, zweifellos zum Resultat ihrer Liste beigetragen.

Die Gründe, welche der Bundesrat gegen meinen Vorstoss aufführt, überzeugen mich nicht. Für Probleme in Übergangsphasen, wie zum Beispiel in einem Umzugsjahr usw., lassen sich meines Erachtens einfach pragmatische Lösungen finden. Auch der Umstand, dass der politische Wohnsitz und das Steuerdomizil nur in Einzelfällen auseinanderfallen, ist doch sicher kein Grund, meine Motion abzulehnen. Vielmehr spricht dieser Umstand doch gerade dafür, dass wir diese demokratisch nicht begründbare Ausnahme, welche nur von sehr wenigen Stimmberechtigten genutzt wird, aus dem Gesetz streichen.

Besten Dank für die Unterstützung und die Annahme meiner Motion.

Grossen Jürg · Nationalrat · 2013-09-18 | Lexipedia | Lexipedia