Villiger Kaspar · Bundesrat · 2001-09-26
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-09-26
Wortprotokoll
Sie haben es schon gehört: Bei der direkten Bundessteuer gibt es hier kein Problem, weil so viele Leute gar keine Steuern zahlen, sodass diese Bedingung ohnehin erfüllt ist. Deshalb geht es bei diesem Minderheitsantrag ja auch nur um das Steuerharmonisierungsgesetz. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass ich mir selber auch nicht bewusst war, dass in vielen Kantonen die Besteuerung so weit hinuntergeht. Es ist klar, dass die Kantone mit der Besteuerung tiefer ansetzen müssen, denn sie leben von der direkten Besteuerung. Beim Bund ist es ja nur eine Teileinnahme, wenn Sie so wollen. Deshalb hat man die direkte Bundessteuer zu einer Art Reichtumssteuer ausgestaltet.
Der Bundesrat hat für das Anliegen durchaus Verständnis. Er hat das aber nicht in seinen Entwurf hineingenommen, weil die Kantone sich einhellig dagegen gewehrt haben. In steuerlichen Fragen arbeiten wir eng mit den Kantonen zusammen, und die Kantone haben argumentiert, dass es sich bei einer solchen Vorschrift um eine Tarifmassnahme handle. Sie haben sich auf ihre Tarifhoheit bezogen. Ich gebe zu, dass die Formulierung von Herrn Rechsteiner Paul sehr offen ist, sodass es wahrscheinlich ein Grenzfall ist, ob das eine Tarifmassnahme ist oder keine. Eine andere Formel wäre sicherlich schon gar nicht diskutabel. Umgekehrt kann sie natürlich zur Folge haben, dass dann jeder Kanton das Existenzminimum anders definiert und dass hier dann sehr unterschiedliche Lösungen zustande kämen.
Trotz meinem persönlichen Verständnis für das Anliegen möchte ich Ihnen doch beliebt machen, darauf zu verzichten und den Kantonen diese Tarifhoheit zu belassen. Sie alle haben ja auch in den Kantonen Parteifreundinnen und Parteifreunde, die beispielsweise in den kantonalen Steuergesetzen so etwas demokratisch durchsetzen könnten. Das wäre der eigentliche föderalistische Weg zur Durchsetzung eines an sich richtigen Anliegens.