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Goll Christine · Nationalrat · 2001-09-26

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Wir verhandeln jetzt gerade über eines der wesentlichsten Elemente in der Armutsbekämpfung: über die steuerliche Befreiung des Existenzminimums.

Wenn Sie den Antrag der Minderheit auf der Fahne lesen, dann sehen Sie, dass er sehr offen formuliert ist. Er lässt also den Kantonen genügend Spielraum. Es ist für uns aber wichtig, diese Diskussion hier einzubringen, weil die ganze Reform im Bereich der direkten Bundessteuer natürlich auch Auswirkungen auf die Kantone hat und natürlich das Steuerharmonisierungsgesetz tangiert. In Artikel 11 dieses Gesetzes werden die verschiedenen Steuerabzugsmöglichkeiten explizit erwähnt. Wir möchten deshalb auch, dass explizit zuhanden der Kantone festgehalten ist, dass das Existenzminimum jeder steuerpflichtigen Person steuerfrei ist.

Wer auf dem Existenzminimum lebt, hat nichts übrig. Für diese Bevölkerungsgruppe sind die Steuerbelastungen untragbar. Bei dieser Gruppe ist der Schuldenberg vorprogrammiert. Die sozialen Folgekosten sind mit Bestimmtheit grösser als die allfälligen Steuerbeträge. Es steht ebenfalls fest, dass bei dieser Bevölkerungsgruppe die Frustration gegenüber dem Staat aufgrund von Steuerungerechtigkeiten garantiert ist.

Die Steuerbefreiung des Existenzminimums ist eine der zentralsten Forderungen der Armutsforschung. Sie haben alle, so hoffe ich, die erste gesamtschweizerische Armutsstudie zur Kenntnis genommen, die 1997 von Professor Robert E. Leu und seinem Team veröffentlicht wurde. Es ist klar, dass wir nicht nur Armutsberichte zur Kenntnis nehmen können, sondern auch aufgefordert sind zu handeln. Wir haben deshalb von dieser Gruppe von Autoren, Expertinnen und Experten auch einen Massnahmenkatalog zugestellt erhalten. Sie alle konnten in diesem Katalog lesen, dass die erste und vordringlichste Massnahme die Freistellung des Existenzminimums bei den Steuern ist.

Ich kann Ihnen auch aus eigener Berufserfahrung garantieren, dass bei den überschuldeten Privathaushalten die Steuerschulden den höchsten Schuldenposten ausmachen. Diese Erfahrung stützt sich auch auf die Praxis der Fachstellen für Schuldenberatung und Schuldensanierung. Ich kann Ihnen ebenfalls garantieren, dass es in der Bevölkerung nicht verstanden wird, dass wir auf der einen Seite zahlreiche Abzugsmöglichkeiten für Gutverdienende haben, dass in immer mehr Kantonen die Erbschaftssteuer abgeschafft wird und gleichzeitig in unserem Steuersystem die Ärmsten unserer Bevölkerung krass benachteiligt sind.

Die kantonale Tarifhoheit wird mit diesem Antrag nicht tangiert. Den Kantonen ist es freigestellt, wie sie das Existenzminimum definieren wollen. Sie können sich auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum abstützen. Sie können aber auch das soziale Existenzminimum, wie es in den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) definiert ist, als Gradmesser nehmen. Oder sie können sich schliesslich auf einen Pauschalabzug beschränken.

Die Forderung wird aus sämtlichen Fachkreisen unterstützt. Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass Sie alle diese Woche einen Brief von verschiedenen Fachorganisationen erhalten haben - von der Pro Familia über den Schweizerischen Verband alleinerziehender Mütter und Väter bis zu den verschiedenen Frauenorganisationen -, welche die steuerliche Freistellung des Existenzminimums ebenfalls alle unterstützen.

Herr Bundesrat Villiger, Sie haben gesagt, heute würden bereits 17 Prozent der Bevölkerung keine direkte Bundessteuer bezahlen; mit der vorliegenden Reform wären es sogar 37 Prozent. Wesentlich in diesem Zusammenhang ist aber, dass damit das Problem der Belastung der untersten Einkommensschicht durch die Steuern - die dann eben über die Kantone entrichtet werden müssen - nicht gelöst wird.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen. Es ist ein notwendiger, wenn auch kleiner Schritt. Vor allem ist es - angesichts der Tatsache, dass wir heute bereits zahlreiche Steuerschlupflöcher für Spitzenverdiener und Spitzenverdienerinnen haben - auch gerecht. Es ist eine soziale Massnahme, die vor allem den Ärmsten zugute käme.

In diesem Zusammenhang möchte ich das Wort noch an meine Vorrednerin richten: Sie haben vorhin begründet, weshalb Sie diesen Antrag ablehnen. Sie haben gesagt, wir wollten nicht noch mehr Steuerausfälle. Ich muss Ihnen sagen, dass das zynisch ist, nachdem Sie vorher locker 300 Millionen Franken an Steuerausfällen zugunsten einiger weniger Unternehmen - nämlich nur sieben Prozent, der "crème de la crème" - beschlossen haben und gleichzeitig bereit sind, die Ärmsten weiterhin mit einem ungerechten Steuersystem zu bestrafen.