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Casanova Corina · 2013-09-18

Casanova Corina · Graubünden · 2013-09-18

Wortprotokoll

Der Vorstoss "Flächendeckendes E-Voting für Auslandschweizerinnen und -schweizer bis 2015" soll es allen Auslandschweizer Stimmberechtigten ermöglichen, bis zu den eidgenössischen Wahlen im Jahr 2015 ihre Stimme elektronisch abzugeben. Zu diesem Zweck soll der Bundesrat beauftragt werden, die Kantone gesetzlich zur Einführung des neuen Stimmkanals zu verpflichten. Der Bundesrat hat sich trotz seiner Absicht, den elektronischen Stimmkanal schrittweise auszudehnen, gegen diese Motion ausgesprochen. Warum?

Die Motionärin und der Bundesrat verfolgen zwar das gleiche Ziel, die angestrebten Wege sind aber unterschiedlich. Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, dass eine grosse Mehrheit der Auslandschweizer Stimmberechtigten ihre Stimme bei den Wahlen im Jahr 2015 elektronisch abgeben können; langfristig sollen das alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer tun können und auch alle Schweizer Stimmberechtigten.

Die Kantone sollen zudem verpflichtet werden, wie die Motionärin vorschlägt, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Der Bundesrat hat einen partnerschaftlichen Ansatz gewählt. Der Grund für diesen partnerschaftlichen Ansatz besteht darin, dass die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen, vor allem im Bereich der politischen Rechte, aufgeteilt sind. Die Kantone sind für die Organisation und Durchführung von eidgenössischen Urnengängen zuständig. Deshalb will der Bund die Kantone auch nicht zwingen, irgendetwas zu tun. Wie wir gehört haben, können zurzeit dreizehn Kantone den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Möglichkeit anbieten, elektronisch zu stimmen. Der Bundesrat hat in seinem dritten Bericht, den er im Juni vorgestellt hat, den Weg vorgezeichnet. Der Grundsatz des Bundesrates ist "Sicherheit vor Tempo".

Das E-Voting wird weiter ausgedehnt werden können, sobald die Sicherheit gewährleistet ist, und die Sicherheit wird gewährleistet sein, sobald die Systeme der zweiten Generation eingeführt worden sind. Diese Systeme müssen die Verifizierbarkeit sicherstellen können, sodass die Stimmberechtigten, die ihre Stimme abgegeben haben, selber schauen können, ob diese richtig angekommen ist.

Der Bundesrat teilt grundsätzlich das Anliegen der Motion, aber die Frist ist zu kurz. Auch die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen zwingt den Bundesrat dazu, die Motion abzulehnen.

Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen.