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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2001-09-26

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Sie haben jetzt gerade an einem Ort, wo kein dringender Bedarf besteht, wo auch kein Zusammenhang mit dem Paket Familienbesteuerung ersichtlich ist, einen Betrag von 300 bis 350 Millionen Franken ausgegeben - an einem Ort, wo dies Unternehmen zugute kommt, die im OECD-Vergleich wie gesagt bereits relativ gut gestellt sind.

Beim Minderheitsantrag zu Artikel 11 StHG geht es um ein Anliegen, das sozial von grösster Bedeutung ist; es hat einen Zusammenhang mit der Lebenslage vieler, zu vieler Familien in diesem Land. Es geht um das Anliegen der Steuerbefreiung des Existenzminimums in der Schweiz.

Die Begründung dieses Anliegens ist recht einfach. Die Besteuerung nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist vom Bundesgericht anerkannt worden und heute ein allgemeines Prinzip der Steuergerechtigkeit. Die Besteuerung nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bringt es mit sich, dass Leute nach ihrem Einkommen, nach ihrem Vermögen zu besteuern sind, dass also Reiche stärker besteuert werden müssen als Arme. Sie bringt in der Konsequenz auch mit sich, dass dort, wo das Existenzminimum eines Menschen oder einer Familie unterschritten ist, auch der Fiskus Halt machen muss, dass dort die Steuerfreiheit realisiert werden muss.

Nun hat das Bundesgericht bis heute die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit anerkannt, konnte sich aber bis jetzt noch nicht zur Anerkennung dieses Grundsatzes mit Blick auf die Steuerbefreiung des Existenzminimums durchringen. Es ist aber ein Postulat, das in der gesamten Steuerrechtslehre heute allgemein anerkannt ist, dass es nicht angeht, dass der Fiskus dort, wo das Existenzminimum unterschritten ist, noch Steuern verlangt. Leider ist das in der Schweiz noch in verschiedenen Kantonen der Fall, und das beeinträchtigt die Lebenslage der von dieser Besteuerung betroffenen Menschen doch ganz erheblich.

Die Problematik liegt darin, dass es verschiedene Kantone in der Ausgestaltung ihres Steuersystems - bei Tarifen, mit Abzügen - bis heute nicht geschafft haben, für diejenigen Menschen, die arbeiten, aber eben zu wenig verdienen, um von diesem Lohn auch leben zu können, die Steuerfreiheit herzustellen. Es ist auch aufgrund des StHG unbestritten, dass Sozialhilfeleistungen steuerfrei sind. Es kann nicht angehen, dass auf der einen Seite Sozialhilfe ausbezahlt wird und auf der anderen Seite auf den Beträgen dieser Sozialhilfe Steuern verlangt werden, das ist logisch. Auch Ergänzungsleistungen sind aufgrund der Steuergesetzgebung steuerfrei.

Nicht steuerfrei sind Arbeitseinkünfte; das ist an sich auch richtig. Aber nicht mehr logisch ist es dort, wo jemand mit Arbeitseinkünften weniger verdient, als er bekäme, wenn er sozialhilfeabhängig wäre, und für dieses Arbeitseinkommen, das - auch mit andern Einkünften zusammen - unterhalb des Existenzminimums liegt, dann noch besteuert wird. Das schafft Ungleichheiten und stossende Situationen für die betroffenen Menschen. Sämtliche Armutsberichte, die in der Schweiz in den letzten Jahren erstellt worden sind - namentlich auch der jüngste Bericht des Bundesamtes für Statistik über die Problematik der so genannten Working Poor, wie man sie nennt, der Menschen, die eben arbeiten, aber trotz Arbeit zu wenig verdienen, um davon leben zu können -, besagen Folgendes: Es gibt neben der nötigen Anhebung der Löhne im Tieflohnbereich - ihn bekämpfen wir ja mit unserer Kampagne "Keine Löhne unter 3000 Franken" - eine nahe liegende, probate und nötige Massnahme: die Steuerbefreiung des Existenzminimums. Das Bundesamt für Statistik ist in diesen ausführlichen Auswertungen zum Schluss gekommen, dass bei diesen Menschen die Steuerbelastung mit direkten Steuern von 5,4 bis 7,1 Prozent des Bruttoeinkommens schwankt, also einen ganz erheblichen Anteil des Einkommens mit umfasst, und dass die Lebenslage dieser Menschen durch diese einfache Massnahme ohne weiteres und leicht verbessert werden kann.

Es drängt sich auf, diesen Grundsatz nun hier unter dem Gesichtspunkt der Familienbesteuerung zu realisieren. Sie haben damit die Möglichkeit, die in eine Schieflage geratene Vorlage, die inzwischen praktisch nur noch den Leuten mit hohen und höchsten Einkommen sowie den Unternehmen etwas bringt, massvoll zu korrigieren, indem Sie eine Massnahme vorschreiben, mit der die Kantone auch verpflichtet sind, das Existenzminimum steuerlich freizustellen.

Die Formulierung ist juristisch wasserdicht. Sie stellt es den Kantonen frei, dieses Ziel durch ihr System der Abzüge und durch die Tarifgestaltung zu erreichen. Die Kantone sind vollkommen frei, wie sie dieses Ziel erreichen wollen. Sie müssen es aber erreichen, sie müssen dieses sozialpolitische Ziel nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit realisieren.

Ich ersuche Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.