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Vogler Karl · Nationalrat · 2013-03-21

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-21

Wortprotokoll

Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sind bekanntlich weltweite Erscheinungen; Erscheinungen, die keine Grenzen kennen. Eine wirksame Bekämpfung ist daher nur in internationaler Zusammenarbeit möglich. Dementsprechend beteiligt sich die Schweiz seit 1989 an der Gafi, deren Ziel es ist, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung sicherzustellen und diesbezügliche Empfehlungen abzugeben. Seit 1998 ist die Schweiz bzw. die Meldestelle für Geldwäscherei, zusammen mit 130 anderen Ländern, ebenfalls Mitglied der Egmont-Gruppe, deren Hauptzweck die Förderung eines effizienten Informationsaustauschs in Anlehnung an die Standards der Gafi ist.

Ausgangspunkt der vorliegenden Ergänzung des Geldwäschereigesetzes bilden die geänderten Gafi-Empfehlungen vom Februar 2012, wonach es den Meldestellen für Geldwäscherei erlaubt sein muss, alle Informationen, mithin also auch die sogenannten Finanzinformationen, mit ausländischen Behörden auszutauschen. Aufgrund des Bankkunden- und Amtsgeheimnisses ist es der Schweiz bzw. der Meldestelle bis heute verwehrt, entsprechende Informationen an ausländische Partnerstellen weiterzuleiten, mit der Folge, dass umgekehrt die schweizerische Meldestelle keine entsprechenden Informationen erhält.

Das zweite Kernanliegen der Vorlage, neben dem internationalen Austausch von Finanzinformationen, ist die erweiterte Informationsbefugnis der Meldestelle in dem Sinne, dass einerseits bei den meldenden Finanzintermediären, andererseits aber auch bei dritten Finanzintermediären, welche keine Verdachtsmeldung erstattet haben, weitere Informationen einverlangt werden können.

Ein dritter Revisionspunkt betrifft die Befugnis der Meldestelle, in eigener Kompetenz technische Zusammenarbeitsverträge mit anderen Meldestellen abzuschliessen.

Die CVP/EVP-Fraktion ist klar für Eintreten auf diese Vorlage, dies im Bewusstsein, dass keine abschliessende Garantie besteht, dass Finanzinformationen, trotz anderslautender Verpflichtungen der Mitglieder der Egmont-Gruppe und eingebauter Sicherheiten der schweizerischen Meldestelle für Geldwäscherei, im Einzelfall nicht doch missbräuchlich verwendet werden könnten. Man darf da nicht blauäugig sein. Allein die Missbrauchsmöglichkeit oder andere Gründe können und dürfen aber nicht Anlass sein, auf die Vorlage nicht einzutreten, dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich bei den durch das Geldwäschereigesetz erfassten Delikten nicht etwa um Bagatelldelikte, sondern um schwere Delikte handelt.

Wir reden hier von Verbrechen, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung. Dass solche Delikte und die in Zusammenhang damit stehenden Finanztransaktionen mit aller Energie bekämpft werden müssen, muss wohl nicht weiter ausgeführt werden. Dazu bedarf es selbstverständlich des internationalen Informationsaustauschs und der entsprechenden Zusammenarbeit. Die Schweiz kann es sich daher schlicht nicht leisten, hier weiter abseitszustehen und als einziger Staat bzw. als einzige Meldestelle der 131 Mitglieder der Egmont-Gruppe Finanzinformationen nicht auszutauschen. Auch muss man sich bewusst sein, dass die Verletzung dieses grundlegenden Standards der Gafi mit einer Suspendierung oder gar mit dem Ausschluss aus der Egmont-Gruppe verbunden wäre, was unweigerlich zu einem schweren Reputationsschaden für den Schweizer Finanzplatz führen würde. Dies wurde auch von meinem Vorredner gesagt.

Namens der CVP/EVP-Fraktion ersuche ich Sie daher, auf die Vorlage einzutreten. Alles andere wäre unserem Finanzplatz mehr als abträglich.