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Vischer Daniel · Nationalrat · 2013-03-21

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-03-21

Wortprotokoll

Niemand bestreitet es, alle müssen es täglich wieder beweisen: Der Schutz unserer Kinder ist eine der wichtigsten Aufgaben dieser Gesellschaft. Natürlich gibt es Straftäter, die unter den Begriff "pädophile Straftäter" fallen und bei denen es angezeigt ist, dass sie jahrelang, vielleicht lebenslänglich nicht mehr einer Berufstätigkeit mit Kindern nachgehen dürfen.

Die Diskussion, wie im Einzelfall zu verfahren ist, ist ein alter Diskurs. Die berechtigte Angst, Kinder könnten von pädophilen Straftätern betroffen sein, habe ich schon in meiner Jugend angetroffen - ich bin ja in einem diesbezüglich sensiblen Milieu aufgewachsen. Um sich dieser Gefahr nicht auszusetzen, war es in meiner Jugend zum Beispiel schon sehr fragwürdig, ohne die Eltern in ein öffentliches Hallenbad zu gehen. Ich sage Ihnen damit, dass diese Diskussion in unserer Gesellschaft seit Jahren verankert ist. Wir ringen um die bestmögliche Lösung.

Mit dieser Initiative wird aber ein Problem geschaffen, das zusätzliche Probleme schafft. Im Einzelfall wird dennoch nicht garantiert, dass im entscheidenden Moment die richtige Massnahme getroffen wird.

Das Problem der Debatte bei dieser Initiative ist, dass im Grunde genommen zwei Diskurse aufeinanderprallen, die nicht kompatibel sind: Auf der einen Seite haben wir den Diskurs zur Initiative, der eine rigorose Lösung anstrebt und der in einem gewissen Sinne sagt, dass alle, die nicht gleich wie die Initianten argumentieren, gewissermassen zu Mitschuldigen werden, wenn es neue Straftaten dieser Art gibt. Auf der anderen Seite gibt es den Diskurs, der sagt, dass jede Massnahme in unser Rechtssystem eingebettet sein muss. Einer der zentralen Eckwerte unseres Rechtssystems ist die Verhältnismässigkeit.

Da liegt das Problem der Initiative: Ist es angezeigt, ungeachtet der Schwere des Verschuldens ein absolutes Berufsverbot für alle Personen, die unter die fragliche Kategorie fallen, zu verhängen? Ich bleibe bei der Meinung, dass es das nicht ist, aber ich weiss, dass die, die für die Initiative sind, diesen Diskurs nicht verstehen oder nicht verstehen wollen. Ich sage das nicht aus Arroganz, sondern ich sage das, weil wir mit solchen Initiativen in ein grosses Problem geraten, indem wir zwei sich gegenseitig gleichsam nicht mehr verstehende Stränge haben. Die Initianten sagen: "Ihr kommt immer mit dem Recht, bringt ausgeklügelte Einwände und wollt eigentlich die Sache nicht sehen." Ich glaube, das ist der springende Punkt: Es gibt niemanden in diesem Saal, der die Sache nicht sehen will, der die Gefahr nicht sieht, der nicht weiss, dass es in einzelnen Fällen tatsächlich nötig ist, mit harten, lebenslänglichen Berufsverboten - ob sie jetzt nach mehreren Vorstrafen oder direkt ausgesprochen werden - zu sanktionieren.

Aber es kann nicht in jedem Fall richtig sein. Wir hatten im Kanton Zürich den Fall eines Gymnasiallehrers, gegen den ein Verdacht erhoben worden war. Am Schluss blieb die Frage, ob er ein pornografisches Foto besessen hat. Sein Leben als Lehrer ist zerstört. Das ist jetzt vielleicht ein Extrembeispiel auf die andere Seite, aber es zeigt die Grundproblematik der Auseinandersetzung um diese Initiative. Sie kann nicht grundrechtskonform umgesetzt werden. Wissen Sie, für Grundrechte sind alle, nämlich dort, wo es gar kein Problem ist, sie durchzusetzen. Die Essenz des Diskurses über die Grundrechte zeigt sich erst dort, wo der Grundrechtsschutz in den heikelsten Situationen angewandt werden muss. Und bei dieser Initiative sind wir in einem dieser Bereiche. Da zeigt es sich, ob wir die Grundrechte ernst nehmen. Die Verhältnismässigkeit ist einer der wesentlichen Pfeiler unseres Rechtssystems, ein übergeordneter Grundsatz unseres Grundrechtsschutzes.

Die Initiative will, das hat Frau Rickli so ausgeführt, eigentlich die Richter aus diesem Prozess der individuell-konkreten Fallbeurteilung ausschalten. Ich sage Ihnen offen, es ist nicht die erste Initiative, bei der wir mit einer gefährlichen Entwicklung konfrontiert sind. Es wird ein allgemeines Misstrauen gegenüber unseren Richterinnen und Richtern ausgesprochen, von der ersten bis zur obersten Instanz. Ein Staat, der in Misstrauen gegenüber seinen Richtern lebt, und eine Politik, die dieses Misstrauen schürt, stehen eigentlich hinsichtlich Verständigungsfähigkeit auf der Kippe und sind nicht mehr fähig, gesellschaftliche Prozesse wirklich zu steuern. Dessen müssen Sie sich bewusst sein.

Vor diesem Hintergrund ist das Ansinnen dieser Initiative eigentlich die Aussage: "Macht das radikale Verbot - unsere Richter sind reihum nichts wert." Das müssen sich die Richterinnen und Richter in diesem Land nicht gefallen lassen. Wir müssen unser Rechtssystem bewahren. Im Strafrecht geht es darum, die Härte des Gesetzes - ich unterstreiche fünfmal "die Härte des Gesetzes" - im individuell-konkreten Einzelfall angemessen, dieses Wort unterstreiche ich auch, durchzusetzen. Die Initiative will genau diesen Grundsatz verhindern. Ich weiss, diese Initiative hat ausgezeichnete Chancen, angenommen zu werden. Ich weiss, wenn man in der "Arena" einen solchen Diskurs führt, wie ich es ganz bescheiden und vorsichtig versuche, wird man ausgelacht. Man ist ein Vollidiot, und es wird gesagt: "Sie sind schuld, dass es einen solchen Lehrer gibt." Das konnten wir letzthin in der "Sonntags-Zeitung" lesen.

Solange wir nicht fähig sind, die Kluft dieser sich nicht verständigenden Diskurse zu überwinden, werden wir auch nie adäquate Problemlösungen finden.

Aus diesem Grund ersuche ich Sie, die Initiative abzulehnen. Ich werde mich zum direkten Gegenvorschlag nachher äussern. Von mir aus gesehen braucht es keinen. Das Volk spricht, es hat aber nicht immer Recht. Das Rechtssystem ist zu komplex, als dass ein Einzelentscheid einfach alles umwerfen könnte.