Lexipedia

Herzog Verena · Nationalrat · 2013-03-21

Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-21

Wortprotokoll

Pädophilie ist ein trauriges Phänomen, das leider auch bei uns in der Schweiz existiert. Zu oft kommt es vor, dass sich Sexualstraftäter an Kindern vergehen. Dieser Zustand ist unhaltbar, und es ist Aufgabe der Politik, solche Missstände zu bekämpfen, um Kindern einen maximalen Schutz zu bieten. Doch leider blieb das Anliegen bis jetzt in parlamentarischen Prozessen stecken. Weil die Politik nicht entschieden gegen die Pädophilen vorgehen wollte und damit die Rechte der Opfer mit Füssen getreten wurden, musste der Verein Marche Blanche die Pädophilen-Initiative einreichen, die heute nun hoffentlich zur Annahme empfohlen wird.

Das Ziel der Pädophilen-Initiative ist klar: Personen, die verurteilt sind, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, müssen endgültig das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben. Heute wird ein Pädophiler, wie gestern in einem "10 vor 10"-Beitrag zu einem Pädophilen, der sich sogar mehrmals an unschuldigen Kindern vergriffen hatte, bestätigt wurde, tatsächlich nach seiner Haftentlassung wieder auf Kinder losgelassen - als Theaterpädagoge, Lehrer, Sporttrainer, Erzieher oder Ferienlagerbegleiter. Das unverantwortbare Risiko wird eingegangen, obwohl man weiss: Jemand, der sich sexuell von Kindern angezogen fühlt, wird seinen Trieb kaum problemlos beseitigen können. Eine Rückfallgefahr ist jederzeit vorhanden. Aus diesem Grund ist es unumgänglich, Pädophile für immer mit einem Berufsverbot für die Arbeit mit Kindern - es geht ja nur darum - zu belegen. Nur so können wir unseren Kindern einen effektiven Schutz vor verurteilten Sexualstraftätern gewähren.

Obwohl der Bundesrat die Initiative aus mir unverständlichen Gründen ablehnt, gibt er offen zu, dass sie gewisse Mängel des geltenden Systems im Bereich der Tätigkeitsverbote aufzeige. So kann heute beispielsweise nur dann ein Berufsverbot angeordnet werden, wenn die strafbare Handlung im Rahmen der Ausübung eines Berufes begangen wurde. Das Berufsverbot betrifft jedoch keine ehrenamtlichen Tätigkeiten wie etwa das Trainieren einer Juniorenmannschaft. Was ebenfalls stossend an der heutigen Ordnung ist: Ein Berufsverbot kann für maximal fünf Jahre verhängt werden. Danach können Pädophile wieder legal mit Kindern arbeiten, ohne dass die Eltern über die Vergangenheit des Täters informiert sind.

Die Rechte unserer Kinder werden vom Bundesrat zu wenig gewichtet. Vielmehr kümmert ihn, dass das Berufsverbot ein ernsthaftes Hindernis für die Resozialisierung darstellen könne. Die Devise lautet also: Täterschutz statt Opferschutz. Als dreifache Mutter stehen mir bei solchen Äusserungen die Haare zu Berge.

Weiter argumentiert der Bundesrat - so wurde auch da im Rat argumentiert -, wie schon bei der Ausschaffungs- oder der Verwahrungs-Initiative, dass die Initiative gegen das Völkerrecht verstosse. Die Europäische Menschenrechtskonvention verbiete es, die persönliche Freiheit einzuschränken. Wenn die Europäische Menschenrechtskonvention die Pädophilie tatsächlich als eine persönliche Freiheit betrachtet, hat diese Konvention mit gesundem Menschenverstand wohl nichts mehr am Hut.

Alle, die unsere Kinder vor sexuellen Übergriffen schützen wollen, ersuche ich, die Pädophilen-Initiative zur Annehme zu empfehlen und nicht auf den direkten Gegenvorschlag einzutreten. Kinder und Eltern werden Ihnen dankbar sein.