Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-03-21
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-03-21
Wortprotokoll
Es waren sich heute Vormittag alle Rednerinnen und Redner einig, dass wir Kinder, aber auch alte und körperlich oder psychisch kranke Menschen, die ihr Leben nicht ohne fremde Hilfe führen können, vor sexueller Gewalt, aber auch vor allen anderen Formen von Gewalt schützen wollen. Es ist eine der wichtigsten Aufgaben des Staates, alles zu tun, um solche Taten zu verhindern.
Es ist aber auch ein Gebot der Fairness und der Lauterkeit, nicht jeden, der heute ein bestimmtes Projekt nicht unterstützt, gleich als Politiker ohne Rückgrat, als Politikerin ohne Mut und Zivilcourage oder gar als Täterschützer zu bezeichnen. Das Wichtigste ist ohnehin, dass wir solche Taten verhindern. Hier hilft uns nicht in erster Linie das Strafrecht, sondern hier hilft uns, wenn wir hinschauen, und zwar alle: Familienmitglieder, Lehrerinnen und Betreuer dürfen nicht wegschauen, damit wir Warnzeichen frühzeitig wahrnehmen. Vor allem aber müssen wir die Kinder fördern und unterstützen, damit sie fähig sind, ihre psychische und ihre physische Integrität wahrzunehmen und einzufordern - darum geht es!
Das Strafrecht kommt immer zu spät: Es kommt nämlich dann, wenn bereits etwas passiert ist. Aber selbstverständlich wollen wir alle, wenn etwas passiert ist, zumindest auch versuchen, weitere Taten zu verhindern. Das will die Initiative, das will der Bundesrat, das will das Parlament.
Es ist nicht so, dass man der Politik in diesem Fall den Vorwurf machen kann, sie habe einmal mehr nicht gehandelt. So ist es nicht. Die Politik hat bereits Beschlüsse gefasst, bevor die Initiative eingereicht worden ist. Beide Räte haben die Motion Sommaruga Carlo 08.3373 angenommen. Der Bundesrat hat sehr schnell gehandelt und eine umfassende Gesetzesvorlage ausgearbeitet. Er hat diese in die Vernehmlassung gegeben, bevor die Initiative eingereicht worden ist, und aufgezeigt, welche Arten von Antworten auf diese Problematik die richtigen sind. Damit hat die Politik, haben das Parlament und der Bundesrat bewiesen, dass man sich einig darüber ist, dass Handlungsbedarf besteht und die heutige Regelung nicht genügt. Deshalb sind alle Beispiele aus der Vergangenheit, die heute wieder genannt worden sind, geeignet, um aufzuzeigen, dass Handlungsbedarf besteht - aber darin herrscht ja Einigkeit, das Anliegen können die Initianten nicht für sich alleine in Anspruch nehmen - und dass der Beweis erbracht ist, dass die Initiative zwar eine der möglichen Antworten ist, aber nicht die einzige Antwort.
Die Mehrheit Ihrer Kommission ist mit dem Bundesrat einig, dass die Initiative zur Ablehnung empfohlen werden muss, und zwar ganz einfach deshalb, weil die Initiative - das gilt selbst, wenn man ihre Grundanliegen unterstützt - eine ganze Reihe von Schwachstellen hat. Es ist interessant zu sehen, dass das durchaus auch von den Mitgliedern des Initiativkomitees zugegeben wird - schon in der Kommission war es so und auch heute Morgen wieder. Ein Mitglied des Initiativkomitees hat sogar selber einen Antrag auf einen direkten Gegenentwurf unterstützt, der heute Morgen dann als Minderheitsantrag wieder zurückgezogen worden ist.
Nun, was sind die Schwachstellen der Initiative? Der Initiativtext besagt, dass die Initiative ein zwingendes lebenslängliches Berufsverbot für Personen wolle, die die sexuelle Integrität von Kindern beeinträchtigt haben. Wer sind diese Personen? Heute Morgen habe ich gehört, dass das Pädophile seien. Ehrlich gesagt würde ich lieber von Pädokriminellen sprechen, nicht von Pädophilen. Im Initiativtext, der in die Bundesverfassung aufgenommen werden soll, steht aber "Personen". Offenbar wird jetzt doch auch vonseiten des Initiativkomitees die Frage aufgeworfen, ob es Personen oder Pädophile seien. Die Frage, ob nicht alle entsprechenden Personen gemeint seien, ist heute Morgen nicht beantwortet worden.
Zu einer zweiten Schwachstelle der Initiative: Man spricht von einer Beeinträchtigung der sexuellen Integrität. Gleichzeitig habe ich aus dem Initiativkomitee gehört, Bagatellfälle sollten nicht zwingend zu einem lebenslänglichen Berufsverbot führen. Gemeint sind Bagatellfälle wie - wir haben es heute mehrfach gehört - eine Jugendliebe. Ja, ist das jetzt die Beeinträchtigung der sexuellen Integrität, oder geht es hier doch nicht um Bagatellfälle? Das wäre dann aber im Initiativtext zumindest nicht so ausgeführt.
Im Initiativtext steht, dass in allen Fällen ein lebenslängliches Berufsverbot gelten soll, wo es sich bei der betroffenen Person um ein Kind oder um eine abhängige Person handelt. Nun höre ich aus dem Initiativkomitee, es seien nicht Kinder im Sinne von Minderjährigen gemeint, sondern man müsse das im Sinne der Unverjährbarkeits-Initiative umsetzen. In der Unverjährbarkeits-Initiative war aber von Kindern vor der Pubertät die Rede. In dieser Initiative ist die Rede von Kindern. Meint man die Kinder im Sinne des sexuellen Schutzalters von 16 Jahren? Meint man Minderjährige, die [PAGE 463] eben bis zum Alter von 18 Jahren Kinder sind? Auch das wurde heute infrage gestellt. Geklärt wurde es nicht.
Schliesslich ist auch die Frage, wenn es um eine verurteilte Person geht: Was ist, wenn jemand verurteilt wird, aber von einer Strafe abgesehen wird? Gilt auch für diese Person ein zwingendes lebenslängliches Berufsverbot?
Die Initiative will schliesslich ein endgültiges Verbot. Endgültig, lebenslänglich - das ist ein eindeutiger Begriff, und dieser Begriff steht in Konflikt mit der Verhältnismässigkeit. Auch das wurde eigentlich vonseiten des Initiativkomitees zumindest angesprochen und als Problem erkannt. Deshalb gibt es ja dann auch die Minderheit II (Freysinger), die mit der Voraussetzung eines bestimmten Strafmasses hier der Verhältnismässigkeit entgegenkommen will.
Das ist eine ganze Reihe von Unklarheiten, die heute Morgen nicht geklärt worden sind, sondern im Gegenteil eigentlich eingestanden wurden. Die Initiative schafft Probleme und hat Schwachstellen, die man, wenn schon, mit einem indirekten oder allenfalls mit einem direkten Gegenvorschlag lösen müsste.
Bundesrat und Parlament sind sich einig, dass das Berufsverbot, wie es heute gilt, nicht genügt; ich sage es noch einmal. Aber wenn Sie das ändern, wenn Sie das verbessern wollen, dann müssen Sie nicht die Bundesverfassung ändern: Der indirekte Gegenvorschlag, die Gesetzesvorlage, die der Bundesrat ausgearbeitet hat, nimmt alle diese Anliegen auf. Sie brauchen keine neue Verfassungsgrundlage.
Ich möchte Ihnen kurz sagen, was der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates alles enthält:
1. Das Berufsverbot wird auf ausserberufliche Tätigkeiten erweitert. Das ist eine Erweiterung gegenüber heute. Wir sind uns alle einig, dass das richtig ist. Wir gehen von einem eigentlichen Tätigkeitsverbot aus, das heisst, es bezieht sich auch auf organisierte ausserberufliche Tätigkeiten. Das geht übrigens weiter als die Initiative, die von beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten schreibt; es gibt auch ausserberufliche Tätigkeiten, die nicht ehrenamtlich sind. Hier ist der indirekte Gegenvorschlag vollständiger als die Initiative.
2. Der indirekte Gegenvorschlag verschärft auch das Berufsverbot gegenüber heute, nämlich bei Sexualdelikten gegen Minderjährige oder besonders schutzbedürftige Personen. Wenn diese Delikte eine gewisse Schwere aufweisen, muss der Richter ein Tätigkeitsverbot aussprechen, also ohne die Möglichkeit, das zu ermessen. Das Verbot dauert mindestens zehn Jahre, kann aber wenn nötig auch lebenslänglich verhängt werden - das ist ja der Kern der Initiative, wenn man von den Bagatellfällen absieht.
3. Die dritte Neuerung im indirekten Gegenvorschlag ist das Kontakt- und Rayonverbot, das je nach Bedarf auch mit technischen oder elektronischen Mitteln durchgesetzt werden soll.
Was nützt Ihnen ein lebenslanges Berufsverbot, wenn ein Täter Ihre Tochter verfolgt oder stalkt? Was bringt die Initiative in Fällen von häuslicher Gewalt? Nichts. Dafür bestraft sie jemanden für eine Jugendliebe.
Was bringt Ihnen die Initiative, oder was bringt Ihnen auch ein lebenslanges Berufsverbot, wenn der Täter aus dem Bekanntenkreis stammt? Wir sollten nicht vergessen, dass die grosse Mehrheit der Taten von sexueller Gewalt im Bekanntenkreis oder auch im Familienkreis stattfindet und nicht im beruflichen Umfeld. Auch darauf hat die Initiative keine Antwort, der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates hingegen sehr wohl.
4. Schliesslich gibt es im indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates auch eine Grundlage für einen speziellen Strafregisterauszug. In diesem Strafregisterauszug werden die Urteile mit einem Verbot während seiner gesamten Dauer erscheinen, damit Arbeitgeber und Organisationen im Freizeitbereich jederzeit eine Kontrolle durchführen können. Auch das finden Sie in der Initiative nicht.
Die Initiative - ich sage es noch einmal - enthält nicht nur Unklarheiten, sie steht in Konflikt mit der Verfassungsmässigkeit, und sie ist auch unvollständig, weil sie nur gegen sexuelle Gewalt vorgehen will, nicht aber gegen Straftaten gegen Leib und Leben.
Der Bundesrat ist, wie gesagt, der Auffassung, dass dieses Massnahmenpaket des indirekten Gegenvorschlages das Grundanliegen der Initiative erfüllt. Es geht aber auch über die Initiative hinaus und trägt einem umfassenden Schutz der Kinder sowie auch von weiteren besonders schutzbedürftigen Personen Rechnung. Ich habe es schon einmal gesagt; es ist mir wichtig: Mit dem Berufsverbot verhindern Sie keine Sexualdelikte im privaten Bekanntenkreis, auch nicht im familiären Umfeld. Ich glaube, wenn Sie hier umfassend legiferieren, wenn Sie hier wirklich für den Schutz der Kinder etwas tun wollen, dann tun Sie auch etwas für die Kinder, denen sexuelle Gewalt in ihrem näheren Umfeld oder andere Formen von Gewalt angetan werden.
Ich komme nun noch zu den Anträgen aus Ihrer Kommission. Ihre Kommission hat von der Verwaltung zunächst verschiedene Vorschläge für einen direkten Gegenvorschlag verlangt und dann auch geprüft. Ihre Kommission hat Vorschläge verlangt, die etwa folgende Elemente enthalten: Sie sollen die Verhältnismässigkeit respektieren, sie sollen eine bestimmte Schwere der Straftat voraussetzen, und sie sollen Bagatellfälle ausschliessen, weil die Initiative auf diese Probleme nicht die richtige Antwort gibt.
Die wichtigste Vorgabe Ihrer Kommission war diejenige, die Bagatellfälle auszuschliessen, weil diese mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip nicht vereinbar sind. Es ist auch richtig - das ist auch die Meinung des Bundesrates -, wenn die Schwere der Tat für die Art und Dauer der verhängten Massnahme entscheidend ist. Ebenfalls zentral war es zu sagen, um wen es geht, nämlich um Pädophile respektive Pädokriminelle. Das steht zwar im Titel der Initiative; es kann aber auch durchaus sinnvoll sein, wenn das in der Verfassung dann so konkretisiert wird.
In der Frage, ob ein Automatismus unter diesen Umständen vertretbar sei, gehen die Meinungen auseinander. Ich kann mir vorstellen, dass man dem Gebot der Verhältnismässigkeit genügend Rechnung trägt, wenn man Massnahmen von der Schwere der Tat abhängig macht. Auch in der Frage, ob ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot in jedem Fall angemessen sei, gehen die Meinungen auseinander. Auch hier gilt: Das Wichtigste ist, dass man eine solche Massnahme von der Schwere der Tat abhängig macht.
Erlauben Sie mir, noch ein paar Überlegungen zum Antrag der Mehrheit und zum Antrag der Minderheit I (Caroni) anzustellen, der nach dem Rückzug der beiden Minderheitsanträge II und III noch übrig ist.
Der von der Kommissionsmehrheit angenommene direkte Gegenentwurf sieht ein fakultatives und zeitlich befristetes Verbot vor. Das entspricht zwar im Grossen und Ganzen der im Strafgesetzbuch geltenden Lösung. Dieser Antrag geht aber viel weniger weit als die Initiative. Diese Variante erscheint also als kaum zielführend, falls Sie damit einen Rückzug der Initiative bewirken wollen. Man könnte sich auch damit begnügen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, ohne ihr einen Gegenentwurf gegenüberzustellen.
Der Antrag der Minderheit I (Caroni) ist gewissermassen eine Zusammenfassung des indirekten Gegenvorschlages des Bundesrates, aber auf Stufe der Verfassung. Er sieht ein obligatorisches Verbot von mindestens zehn Jahren Dauer vor. Falls erforderlich, kann auch ein lebenslängliches Verbot verhängt werden. Gemäss diesem Antrag muss ebenfalls eine Straftat einer gewissen Schwere vorliegen, wodurch Bagatellfälle ausgeschlossen werden. Dieser Entwurf wahrt die Verhältnismässigkeit.
Der Bundesrat ist in seinen Überlegungen zum Schluss gelangt, dass er dieser Initiative keinen direkten Gegenentwurf gegenüberstellen will. Der indirekte Gegenvorschlag ist umfassender, und er kümmert sich auch um jene Fälle, die von der Initiative eben nicht erfasst sind, z. B. um die häusliche Gewalt.
Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass Ihre Kommission zusätzlich einen direkten Gegenentwurf will. Sollten Sie heute den entsprechenden Entscheid fällen, wird sich der Bundesrat zuhanden des Zweitrates nochmals mit dieser Frage auseinandersetzen. Auch ein direkter Gegenentwurf [PAGE 464] kann jene Elemente aus dem indirekten Gegenvorschlag aufnehmen, die über die Initiative hinausgehen.
Ich bitte Sie namens des Bundesrates, in jedem Fall die Initiative abzulehnen.