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Markwalder Christa · Nationalrat · 2013-03-21

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-21

Wortprotokoll

Alle haben sich in der heutigen Debatte ausnahmslos dazu bekannt: Der Schutz von Kindern und ihrer Unversehrtheit ist uns ein zentrales Anliegen. Alle haben ein Interesse daran, dass Pädokriminellen keine Kinder überlassen werden.

Die Initiative, die einen prima vista einleuchtenden Titel trägt, schiesst jedoch über das Ziel hinaus, wie wir heute verschiedentlich gehört haben. Sie ist sowohl rechtlich als auch rechtsstaatlich problematisch. Die Initiative enthält ein zwingendes und lebenslanges Berufsausübungs- und Tätigkeitsverbot für Personen, die verurteilt wurden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben. Mangelhaft an der Initiative ist, dass sie weder die Straftaten benennt noch die Schwere eines Delikts berücksichtigt.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass die parlamentarische Initiative Darbellay mit ähnlichem Inhalt wie der Gegenvorschlag der Minderheit I (Caroni) nicht deshalb vom Ständerat abgelehnt wurde, weil das Parlament nicht tätig werden wollte, Herr Reimann, sondern weil sie ähnliche Mängel wie die vorliegende Volksinitiative aufwies. Die Initiative Darbellay bezog sich nämlich nur auf Artikel 187 des [PAGE 465] Strafgesetzbuches, der sexuelle Handlungen mit Kindern betrifft, nicht aber sexuelle Nötigung gemäss Artikel 189 oder Vergewaltigung gemäss Artikel 190. Das heisst, die Liebesbeziehung, in die ein Minderjähriger oder eine Minderjährige involviert ist, wäre vom automatischen Berufsverbot erfasst worden, jedoch nicht die sexuelle Gewaltanwendung. Das war der Grund, warum die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen damals dieser Initiative keine Folge gegeben hat.

Unserer Kommission war es jedoch ein Anliegen, dieser Volksinitiative einen verfassungsmässig und völkerrechtlich korrekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Der Bundesrat hat uns einen indirekten Gegenvorschlag als Ausführungsgesetzgebung auf die Motion Sommaruga Carlo vorgelegt. Dazu möchte ich auch noch einmal betonen, Herr Reimann, dass es nicht korrekt ist, wenn Sie sagen, das Parlament sei bisher nicht tätig geworden oder habe nicht tätig werden wollen. Unser Rat hat zwei parlamentarischen Initiativen Folge gegeben, die aber, wie ausgeführt, ähnliche Mängel beinhalteten wie die vorliegende Volksinitiative und deshalb von der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen nicht gutgeheissen wurden. Hingegen haben wir in beiden Räten, im National- und im Ständerat, die Motion Sommaruga Carlo oppositionslos angenommen; aufgrund dieser Motion ist dann der indirekte Gegenvorschlag zustande gekommen. Diesen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe werden wir in unserer Kommission weiterberaten, unabhängig von der Initiative und vom direkten Gegenentwurf.

Lassen Sie mich auch zu den Vertretern des Initiativkomitees noch etwas sagen. Frau Rickli und Herr Freysinger haben in der Kommission für Rechtsfragen eigene Gegenvorschläge eingereicht, was ja auch Ausdruck dessen ist, dass die Initiative gewisse Mängel und einen gewissen Korrekturbedarf hat. Sie haben diese Anträge in der Zwischenzeit zurückgezogen und nun in der Debatte versucht, dem Parlament für den Fall einer Annahme der Initiative eine Interpretationshilfe zu liefern. Nun wäre aber der formell korrekte Vorgang, dass sie die Unzulänglichkeiten der Initiative in einem Gegenentwurf korrigieren, sei es auf direkter oder auf indirekter Ebene, und damit den Rückzug der Initiative veranlassen.

Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, warum unsere Kommission mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen:

Die meisten Fälle von Kindesmissbrauch passieren im Familienkreis oder im familiennahen Bereich und nicht bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit; das hat auch Frau Bundesrätin Sommaruga ausgeführt. Diese Tatsache muss man sich einfach vor Augen halten.

Ein ultimatives und lebenslängliches Berufsausübungsverbot ist nicht mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip der Bundesverfassung vereinbar und kann der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprechen. Die Initiative will den Richtern jegliches Ermessen, wann ein Berufsverbot ausgesprochen werden kann, wegnehmen. Damit kann ein Richter nicht mehr zwischen potenziellen Wiederholungstätern und Personen, die ein Bagatelldelikt begangen haben, unterscheiden. Ein Richter kann dann die Wiederholungsgefahr nicht in sein Urteil mit einbeziehen.

Kollege Lohr hat ausgeführt, dass wir im Sportförderungsgesetz bereits eine gesetzliche Grundlage geschaffen haben, die spezifisch auch "Jugend und Sport"-Leitern die Möglichkeit gibt, entsprechende Informationen auszutauschen bzw. eine ausserordentliche Leumundsprüfung vorzunehmen, sodass im organisierten Sport der Pädokriminalität weitgehend vorgebeugt werden kann.

Zudem haben Sie heute auch verschiedentlich gehört, dass die Initiative unerwünschte Auswirkungen haben kann, wenn eben eine Liebesbeziehung zwischen einer erwachsenen Person und einer noch nicht ganz dem Schutzalter entwachsenen Person im Extremfall dazu führt, dass ein lebenslängliches Berufsausübungs- und Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird.

Schliesslich hat mein Vorredner, Kommissionssprecher Sommaruga Carlo, auch noch erwähnt, dass diese schockierenden Beispiele, die heute in der Debatte auch wieder mehrfach erwähnt und zitiert worden sind, untauglich sind, um für die Annahme dieser Initiative zu werben, weil genau diese Personen, die alle zwei Jahre den Berufsausübungsort oder ihre Tätigkeit wechselten, alle diese Delikte im Verborgenen und Verdeckten begehen konnten. Diese Initiative betrifft ja nur verurteilte Straftäter. Ich möchte Sie wie Kollegin Schneider Schüttel daran erinnern, dass wir als Gesetzgeber gehalten sind, uns an die rechtsstaatlichen Prinzipien wie die Verhältnismässigkeit zu halten.

Zum Schluss sei noch einmal betont: Niemand will die Rechte von Pädophilen oder Pädokriminellen besser schützen als die Rechte der Opfer. Es geht darum, existierende Probleme mit Augenmass zu lösen und die Richter in ihrer Urteilsfindung nicht erheblich einzuschränken, wodurch ansonsten der Rechtsstaat empfindlich geschwächt würde.

Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und der Kommissionsmehrheit zu folgen.