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Villiger Kaspar · Bundesrat · 1999-12-21

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 1999-12-21

Wortprotokoll

Ich kann es kurz machen und Ihnen sagen, wo sich der Bundesrat in diesem ganzen Strom von ökologischen Reformen situiert. Wenn man sich all diese Vorstösse anschaut, kommt man fast zum Schluss, dass das ein Modethema ist.

Dadurch, dass Sie nun selber eine Grundnorm, die nächstes Jahr vors Volk kommen wird, und eine Übergangsregelung für eine Förderabgabe geschaffen haben, haben Sie den Freiraum, der dem Bundesrat noch bleibt, stark eingeschränkt. So wie ich das jetzt sehe - obwohl der Bundesrat natürlich noch keine abschliessenden Entscheide gefällt hat -, könnten wir die Grundnorm, wie Sie sie formuliert haben, im Wesentlichen in ein allfälliges Paket für eine Ablösung der geltenden Finanzordnung übernehmen, die ja 2006 auslaufen wird. Wir müssen früh genug anfangen, das einzuleiten. Wir könnten diese Grundnorm an sich übernehmen, wenn sie vom Volk angenommen wird. Der Bundesrat müsste dann lediglich noch in Ablösung der Förderabgabe die gesetzliche Konkretisierung dieser Grundnorm vornehmen. Die Vorarbeiten sind eigentlich geleistet worden. Es sind auch Arbeiten in Bezug auf ökonomische und ökologische Konsequenzen geleistet worden. Der Bundesrat wird darüber befinden, ob er diese Ergebnisse noch publizieren wird oder nicht. Ich könnte mir das vorstellen.

Der Bundesrat steht nun aber vor der Frage, ob er eine Vernehmlassung über eine solche gesetzliche Realisierung durchführen soll, bevor das Volk entschieden hat. Ich meine: eher nicht. Das würde zu Interferenzen führen, bei denen niemand mehr so recht wüsste, was wo läuft. Das heisst, dass man eine solche Vernehmlassung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erst nach der Volksabstimmung durchführen wird. Wenn die Volksabstimmung positiv verläuft, wird die Grundnorm übernommen; das ist selbstverständlich. Wenn sie negativ verläuft, würde sich wahrscheinlich eine Neubeurteilung der Lage aufdrängen, und man müsste abklären, ob man noch einmal mit einer ähnlichen Vorlage kommen solle oder nicht. Das wäre dannzumal zu entscheiden.

Das ist die Lage aus der Sicht des Bundesrates. Betreffend diese Vorstösse scheinen mir die Anträge Ihrer Kommission vernünftig zu sein.