Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-06-10
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-06-10
Wortprotokoll
So viel Harmonie im Aktienrecht, das ist tatsächlich erfreulich. Ich werde deshalb nur noch kurz auf das eingehen, was von Ihrer Seite noch allenfalls an Klärung respektive an Antworten erwartet wird.
Es freut den Bundesrat, dass der Entscheid für die Rückweisung mit 22 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung fiel. Wir haben Ihrer Kommission nämlich auch empfohlen, diese sistierte Aktienrechtsrevision an den Bundesrat zurückzuweisen, denn vermutlich kann nur auf diesem Weg überhaupt eine konsolidierte und kohärente Vorlage entstehen. Die Fahne, die jetzt in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates sistiert ist, kann man nämlich nicht mehr so ohne Weiteres anpassen. Sie ist 226 Seiten dick und enthält jetzt zahlreiche Widersprüche zur neuen Verfassungsbestimmung. Darüber hinaus sind vierzig Anträge in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates pendent, die noch gar nicht behandelt worden sind. Das ist also sicher eine sehr gute Idee, diese Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen.
Nun, wie geht es weiter? Wir sind weiterhin mit Hochdruck an der Erarbeitung der Ausführungsverordnung zum neuen Abzockerei-Artikel in der Bundesverfassung. Es wurde gesagt, dass der neue Verfassungsartikel eine Übergangsbestimmung enthält, die vom Bundesrat verlangt, die Bestimmungen des neuen Artikels 95 Absatz 3 innerhalb eines Jahres im Rahmen einer Verordnung umzusetzen und diese dann so lange in Kraft zu lassen, bis die gesetzliche Umsetzung erfolgt ist.
Wir haben also ein Jahr Zeit, um eine Verordnung zu diesem Verfassungsartikel auszuarbeiten. Ich muss Ihnen sagen, dass das auch nicht ganz ohne Tücken ist - denken Sie nur schon an die Strafbestimmungen! Wir werden diesen Auftrag aber erfüllen, da ein starker Druck vorhanden ist. Die Bevölkerung will, dass es jetzt weitergeht, sie will auch endlich Resultate sehen. Ich habe das Bundesamt für Justiz angewiesen, alles dafür zu tun, dass diese Verordnung bereits am 1. Januar 2014 in Kraft treten kann, also schon nach neun Monaten und nicht erst nach zwölf Monaten.
Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer, Sie werden staunen, wie schnell und präzis wir arbeiten. Wir werden uns selbstverständlich wortgetreu, sehr nahe am [PAGE 887] Verfassungstext orientieren, das ist absolut klar. Selbstverständlich werden wir auch die vorberatende Kommission Ihres Rates und diejenige des Ständerates konsultieren; die Termine sind bereits abgemacht.
Das alles ermöglicht, dass gewisse Bestimmungen dann bereits an der Generalversammlung 2014 umgesetzt werden können. Es gibt dann aber auch Bestimmungen, die an der Generalversammlung 2014 erst im Hinblick auf die Generalversammlung 2015 angepackt werden können.
Und dann, sobald diese Verordnung erlassen ist, werden wir uns sofort an die Konsolidierung des Aktienrechts machen. Das ist das Vorgehen.
Ich beantrage Ihnen, Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu folgen und die Vorlage 1 an den Bundesrat zurückzuweisen. Wir haben vorgesehen, mit der Vernehmlassung zu dieser konsolidierten Aktienrechtsreform in der zweiten Hälfte des Jahres 2014 zu beginnen.